Hallo Experten,
ich plane, die Armaturen meines Mopeds (Yamaha XS650SE US Custom, EZ 1980) durch welche zu ersetzen, die etwas besser erhalten sind. Auf Grund einer Suchanzeige bekam ich ein passendes Set angeboten, das ich gerne kaufen möchte. Nun hat das neue Tacho eine Meilenanzeige (aber mit verkleinerter Kilometer-Skala), was mich nicht stören würde. Kann ich ein solches Tacho einfach einbauen, oder muss das im Brief eingetragen
sein? Ich denke mal, dass es so gehen sollte. Wer weiß es genau?
LG
Huttatta
Hallo.
Ein Tachometer ist nach meinem Kenntnisstand nicht einmal vorgeschrieben (für die Einhaltung der Geschwindizität hast Du zu sorgen; ob Du das per Tacho oder peng machst, ist egal). Von daher ist es dann auch egal, ob ein vorhandener Tacho in km/h, mph oder Attoparsec per microfortnight beschruften ist. Bauartgeprüft muss dat Ding natürlich sein …
*Pause*
Ja, Pfeifendeckel. Gerade habe ich nochmal nachgegocken - seit meiner verfehlten Jugend hat sich doch etwas geündern …
§57 StVZO Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler
Kraftfahrzeuge müssen mit einem unmittelbar im Sichtfeld des Fahrers liegenden Geschwindigkeitsmeßgerät (Tachometer) ausgerüstet sein. Das Meßgerät muß den vorgeschriebenen Bestimmungen entsprechen, die Geschwindigkeit muß in Kilometer je Stunde angezeigt werden. Der Tachometer darf nie weniger anzeigen als die tatsächliche Geschwindigkeit.
Das Meßgerät darf mit einem Wegstreckenzähler verbunden sein, der die Strecke ebenfalls in Kilometer anzeigt. Die angezeigte Wegstrecke darf von der tatsächlich zurückgelegten +/- vier Prozent abweichen
Gruß Eillicht zu Vensre
Hallo Eillicht zu Vensre,
vielen Dank für den Hinweis auf die StVZO. In einer Anlage zu §57 steht aber auch folgendes:
Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung anzuwenden.
Jetzt suche ich mir den Wolf nach dieser alten Fassung, aber sie ist nirgends zu finden. Ich werde mal einen rein hypothetischen Fall im Rechtsbrett konstruieren
)) Vielleicht weiß da jemand bescheid.
LG
Huttatta
Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 erstmals in
den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem 1. August
1990 geltenden Fassung anzuwenden.
Hi
meinst Du diese Antwort ?
§ 57 Abs. 1 Satz 1 (Geschwindigkeitsmeßgerät und Wegstreckenzähler)
ist nicht auf die vor dem 1. Januar 1989 erstmals in den Verkehr gekommenen Mofas anzuwenden.
Quelle :
http://www.stvzo.de/stvzo/C2.htm
http://www.autorecht24.de/Recht_Gesetze/Gesetze/Mehr…
Google-Suche *gg
http://www.google.de/search?q=F%C3%BCr+Kraftfahrzeug…
Grüße
Blue
Hallo,
den von dir beschriebenen Tacho darfst du einbauen.
Es muß bei einem Meilentacho aber IMMER auf dem Tacho oder einer auf dem Glas aufgeklebten Folie die km/h-Anzeige sichtbar sein.
Meine aus den USA importierte Yamaha hat einen Meilentacho mit den auf dem Ziffernblatt zusätzlich aufgedruckten km/h. Beachte aber, daß die Kilometer- und Tageskilometeranzeige nur in Meilen zählt (1 mls. = ca. 1,61 km)!
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Hi Blue,
§ 57 Abs. 1 Satz 1 (Geschwindigkeitsmeßgerät und
Wegstreckenzähler)
ist nicht auf die vor dem 1. Januar 1989 erstmals in den
Verkehr gekommenen Mofas anzuwenden.
[…]
Google-Suche *gg
[…]
http://www.google.de/search?q=F%C3%BCr+Kraftfahrzeug…
du Troll Nase! *frechgrins* Hättest du bei der Lektüre der Übergangsverordnungen genau untendrunter noch eine einzige Zeile weitergelesen, wärst du auf folgendes gestoßen:
_"§ 57 Abs. 2 Satz 2 (Geschwindigkeitsmeßgerät nach der Richtlinie 75/443/EWG)
ist spätestens ab 1. Januar 1991 auf die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge anzuwenden. Für Kraftfahrzeuge, die vor dem 1. Januar 1991 erstmals in den Verkehr gekommen sind, ist § 57 in der vor dem 1. August 1990 geltenden Fassung anzuwenden."_
So weit war ich doch längst. Und du kannst mir wirklich glauben, dass ich Google nach allen Regeln der Kunst ausgelutscht habe. Die alte Fassung ist mit Google nicht zu finden.
LG
Huttatta
Hallo Hansi,
darfst du auf jeden Fall, da auch eine km-Anzeige vorhanden ist. Meine (US-) XS hat das serienmäßig so und war nie ein Problem. Bei der Triumph eines Freundes wurden sogar Markierungen bei 30, 50, 80 und 100 km/h akzeptiert.
Gruß vom Oli
ps: Hättst auch gern in „unserem“ Forum fragen dürfen, fahren ja auch einige Grauimporte rum, z.B. Webmaster… 
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Hi Oli,
ps: Hättst auch gern in „unserem“ Forum fragen dürfen, fahren
ja auch einige Grauimporte rum, z.B. Webmaster… 
das hätte ich als nächstes getan, wenn nicht axsimuc inzwischen versichert hätte, dass der Tacho erlaubt ist. Aber schön, dich auch hier zu treffen.
LG
Hansi