Mein 17-jähriger Sohn lebt in einem Heim für

… geistig und körperlich behinderte Jugendliche. Er fährt immer wieder ohne Fahrschein mit der Straßenbahn. Nun verlangt man den entstandenen Schaden von mir zurück. Muß ich das wirklich bezahlen? Ich habe das alleinige Sorgerecht.

Hallo Baerbel,

wer hat denn in dieser Zeit die Aufsicht und die Verantwortung über den Jungen???
Die Antwort darauf dürften Deine Fragen wohl beantworten.

Schon schlimm,wenn man sich nicht immer um sein Kind kümmern kann.Die Einrichtungen sollten es aber können,dafür werden sie bezahlt.

mfg Bollfried

… geistig und körperlich behinderte Jugendliche. Er fährt immer wieder ohne Fahrschein mit der Straßenbahn. Nun verlangt man den entstandenen Schaden von mir zurück.

Geht es um erhöhtes Beförderungsentgelt, oder den normalen Fahrpreis, der nachentrichtet werden soll?

Es gibt mehrere Gerichtsurteile, nach denen erhöhtes Beförderungsentgelt von Minderjährigen gar nicht verlangt werden kann, und von den Eltern nur, wenn sie diese Fahrt erlaubt haben (oder so ähnlich). Es gibt auch eins, das anders entschieden hat.

Der normale Fahrpreis muss natürlich entrichtet werden.

Viele Grüße

Guten Tag

Hast Du schon einmal daran gedacht, ihm eine Jahreskarte zu kaufen? Jetzt ist bald Weihnachten, dann erübrigt sich das „Problem“ was soll ich Sinnvolles Schenken ebenfalls!

Im Übrigen möchte ich bezüglich Rechtsfragen auf FAQ:1129 verweisen.

Hi

Versteh ich nicht. Wenn er so schwer behindert ist, dass er in einem Heim untergebracht werden musste, müsste er einen behinderten Ausweis haben und je nach Schwere der Behinderung würde er im Nahverkehr kostenlos befördert oder er hätte die Möglichkeit auf Wertmarken zur 6-Monatigen oder 12 Monatigen Beförderung.

http://www.betanet.de/download/betanet_340_Oeffentli…

lg
Kate

Mein Sohn ist Epileptiker und hat das XXY-Syndrom. Damit gab es in seinem Verhalten viele Probleme. Deshalb war er 5 Jahre in einer Pflegefamilie in Thüringen und ist nun seit einigen Monaten in einer Wohngemeinschaft für jugendliche, geistig und körperlich Behinderte in Leipzig. Ich habe das alleinige Sorge- und Aufendhaltsbestimmungsrecht. Die Aufsicht über ihn hat das Heim. Dort war man mit der Situation verdraut und hat mir aber nichts mitgeteilt. Es geht um ein erhöhtes Beförderungsentgelt von 40,00€. Auf mein Nachfragen, wieviel mein Sohn noch ohne Fahrschein gefahren sei, war die Antwort:" Vielleicht 10-20mal." Ich bin arbeitssuchend und habe auch nicht viel Geld zur Verfügung. Die Mitteilung des ASD war, daß mein Sohn ja die Schülermobilcard sich holen könnte, aber zu faul dazu wäre. Ich kann es nicht für ihn tun, da man der Meinung ist, daß er alt genung sei, und das allein machen könnte. Auch habe ich dazu keine Papiere. Muß ich denn wirklich zahlen, da ich doch meine Aufsichtspflicht nicht verletzt habe und auch sein Handeln nicht verhindern konnte?