Hallo Leute,
einige werden sich noch an meine Fragen vor einigen Tagen
erinnern können bzgl. des Oralchirurgen, der mir zwei
Implantate in 5 Minuten setzen wollte.
Servus Susanne,
ja, ich erinnere mich.
Nun ich habe das „Vertragsverhältnis“ (sagt man so (?))
zu ihm heute beendet, frage aber bei Euch Fachleuten an, wer von uns
beiden hier recht hat.
Den Termin zum Setzen der Implantate habe ich in ca. 2 Wochen.
Da bis heute kein Heil- und Kostenplan einging, habe ich in
der Praxis angerufen. Dort wurde mir besagter Plan verweigert,
man habe mir doch gesagt, welche Kosten auf mich zukämen
(gesagt wurden mir ca. 1.600,00 bis 2.000,00 - für die zwei
Implantate, ohne Kronen.)
Da das setzen der Implantate eine reine privatärztliche
Leistung sei, habe man es noch nie gehört, dass der Patient
dafür einen Heil- und Kostenplan wolle.
Das ist wohl eine besondere Form der Schwerhörigkeit 
Als ich darauf bestand, erklärte man sich bereit, einen
solchen Plan zu fertigen, mir dafür aber € 25,00 zu berechnen.
Wie gesagt. Ich habe daraufhin meinen Termin abgesagt.
Bin ich hier im Unrecht? Ist die Vorgehensweise des Arztes
tatsächlich üblich?
Von ‚üblich‘ kann absolut keine Rede sein - im Gegenteil! Allein die Berechnung von 25,00 € für den Heil- und Kostenplan ist nur nach vorheriger Vereinbarung möglich, da der Höchstsatz der GOZ überschritten wird - dazu unten mehr.
Susanne, ich habe Dir mal aus öffentlich zugänglichen Quellen (Internet) ein bißchen was zusammengestellt, das ich jetzt hier einkopiere:
GOZ-Abrechnungsempfehlungen der ZÄK Mecklenburg-Vorpommern
(Stand: März 2004)
Die GOZ-Arbeitsgruppe der norddeutschen Zahnärztekammern (Hamburg, Bremen; Schleswig-Holstein, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern) hat auf ihrer Zusammenkunft im März dieses Jahres nachfolgende Empfehlungen zur Berechnung von privatzahnärztlichen Leistungen getroffen:
Ist der Heil- und Kostenplan für rein implantologische Leistungen nach der GOZ-Nr. 003
GOZ berechenbar?
Ein Heil- und Kostenplan für rein implantologische Leistungen ist nicht nach der Gebührennummer
003 GOZ (Aufstellen eines schriftlichen Heil- und Kostenplanes zur prothetischen Versorgung …) berechnungsfähig. Die Geb.-Nr. 003 GOZ ist nur bei prothetischen Leistungen aus dem Abschnitt F der GOZ zu berechnen.
Also kommt für Dich die Nr. 002 in Frage. Jetzt kommen Auszüge aus der GOZ mit jenen Leistungen, die bei zwei Implantaten ohne Kronen in Frage kommen.
002 Aufstellung eines schriftlichen Heil- und Kostenplans auf
Anforderung 5,06 11,64 17,71
900 Implantatbezogene Analyse und Vermessung des
Alveolarfortsatzes des Kieferkörpers und der Schleimhaut
einschließlich metrischer Auswertung von
Röntgenaufnahmen zur Festlegung der Implantatposition mit
Hilfe einer individuellen Schablone, je Kiefer 30,37 69,85 106,29
901 Präparieren einer Knochenkavität für ein enossales Implantat 27,00 62,09 94,48
902 Einsetzen einer Implantatschablone zur Überprüfung der
Knochenkavität 5,06 11,64 17,71
903 Einbringen eines enossalen Implantats 27,00 62,09 94,48
904 Freilegen eines Implantats und Einfügen von Sekundärteilen
bei einem zweiphasigen Implantationssystem 18,00 41,39 62,99
905 Auswechseln eines Sekundärteils bei einem zusammengesetzten Implantat 18,00 41,39 62,99
Die angegebenen Zahlen entsprechen dem 1-fachen, 2,3-fachen und 3,5-fachen Satz der Gebührenordnung für Zahnärzte in EURO. ALLE Positionen mit Ausnahme der 002 können bei Dir zweifach angesetzt werden (pro Implantat)
Wenn Du alle ansetzbaren Leistungen zum Höchstsatz (3,5-fach) addierst, hast Du Deinen maximalen Rechnungsbetrag, OHNE Begleitleistungen wie Anästhesie, Beratung etc. UND ohne berechenbare Materialien. Soll es mehr kosten, bedarf es einer vorherigen schriftlichen Vereinbarung nach § 2 der GOZ, die den Hinweis enthalten muß, daß Kostenträger möglicherweise nicht alles erstatten.
Nun gibt es für Privatleistungen, wie Implantate, (noch) keinen Kontrahierungszwang. Das bedeutet, daß kein Zahnarzt für GOZ-Gebühren arbeiten muss, wenn er das nicht will. Wenn Du dann trotzdem Deine Implantate willst, mußt Du Dich eben entweder
-
auf eine Gebührenvereinbarung (wie oben angeführt) einlassen. Dann weißt Du wenigstens vorher, was es kostet, oder
-
‚shoppen‘ gehen, ob es günstigere Angebote gibt. Ich sage mal, daß die ganze Verhaltensweise schon so ist, daß Du über Deinen Entschluß nicht völlig unglücklich sein mußt.
Wir werden bestimmt wieder voneinander hören. Nachdem Du in BW lebst, kannst Du ja mal das Branchenbuch von Filderstadt durchforsten. Dort sitzt eine der erfahrensten implantologischen Praxen im deutschsprachigen Raum.
Kai