Guten Tag,
offener Gerichtsstreit. Nach Beendigung des Mietverh.
ist die rückst.Miete Nov.u. Dez. 2005 sowie Uml.Nach.
von mir mit der Kaution verrechnet worden.
Nun verlangen die ehem.Mieter eine verzins der Kaution
Das Gericht erklärt den Zinsanspruch d. Mieter nach
§ 551,Abs.3 BGB für rechtens, meinen Zinsanspruch für die gleiche Zeit als „gewöhnliche Geldschuld“, ,welche nicht bereits mit Fälligkeit zu verzinsen ist.
Die Mieter hatten bis Juni 2008 immer behauptet
bezahlt zu haben, so daß ich die Kaution nicht auf-
lösen konnte, nun verlangen sie Zinsen bis zu diesem
Zeitpunkt.
Hallo, gutenTag
Die Kaution muss bis zur Rückzahlung b.z.w. verrechnung verzinst werden.Wussten Sie das nicht?. Meist wird ein Sparbuch angelegt das sehr wenig Zins bringt. Erkundigen Sie sich wie hoch der Zins auf dem Sparbuch ist und verrechnen Sie mit den Schulden.
Ab wann Sie für die aussenstehende Miet Zins bekommen kann ich Ihnen nicht sagen.Vielleicht können Sie beim Hausbesitzerverein Auskunft einholen.
mit freundlichen Grüßen a.g.
Die Kaution wurde ja bis Mietende verzinst, dann verrechnet.Bis Juni 2008 behaupteten die Mieter gezahlt zu haben, dann plötzlich doch nicht.Daher der Zinsanspruch.Durch die geforderte Zinszahlung zahlt sich die Schuld praktisch von alleine.Das AG Friedberg/H. geht nicht auf die Verrechnung der Kaution ein, sondern sieht nur den Zinsanspruch als
berechtigt an, die Forderung des Vermieters als „gewöhnliche Geldschuld“, die erst ab Verzug zu verzinsen ist, obwohl ein Mahnverfahren eingeleitet war
und dem vom Mieter widersprochen wurde.
So kann ein säumiger Mieter auf Kosten des Vermieters noch Gewinne erzielen.
Guten Tag
Die Miete wurde eher geschuldet, also erst die Miete, dann 1% Zins auf die Kaution.
So soll Ihre Forderung sein.Lassen Sie sich nicht Bange machen.
Leider hatte ich persönlich auch so einen Fall und mussteEinbusen hinnehmen.
Bitte überlegen Sie ob es die ganze Sache wert ist.
Wenn der Gegner Insolvenz anmeldet,dann bekommen Sie vielleicht nichts.Ansonsten ist das ein Fall für den Anwalt, und der kostet wieder Geld.Es ist traurig dass es keine feste Regel gibt.
viel Erfolg wünscht Ihnen a.g.
Der Witz ist, ich habe eine RAin,welche sich vom Gegenanwalt „vorführen“ läßt.Den RA zu wechseln, lohnt
nicht, es ist zu weit fortgeschritten. Aus diesem Grunde suche ich Argumente, die ich meiner RAin sagen kann (traurig, aber wahr). Das Gericht geht nur auf die
Argumente der Kläger (fr.Mieter) ein.