Mein Anwalt reagiert nicht. Was soll ich machen?

Liebe/-r Experte/-in,

Ich habe morgen meinen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Ich klage gegen eine ungerechtfertigte fristlose und ordentliche Kündigung. Dahinter stecken Mobbing sowie so etwas wie eine „feindliche Firmenübernahme“ meiner Existenz, was alles belegbar ist. Am 11.8. hatte ich dazu einen Anwalt aufgesucht, der mir erstmal erklärte, bei fristloser Kündigung hätte ich kein Recht auf Prozesskostenhilfe. Nach 20 Minuten komplimentierte ich mich wieder aus seiner Kanzlei. Danach kam die Kostennote und die Klageschrift, die rechtzeitig beim Arbeitsgericht einging. Ich habe mir Geld geliehen, um den Anwalt zu bezahlen.

Seit 20.8. versuche ich immer wieder einen Termin bei ihm zu bekommen, vergebens. Am 8.10. erreichte mich die Klageerwiderung der Gegenseite, mit einem Vermerk des Anwalts „mit der Bitte um Stellungsnahme“. Ich habe ihn darauf hin angerufen und Fragen gestellt, er kanzelte mich wieder ab, erklärte auch ein persönliches Treffen ist unnötig. Daraufhin habe ich ihn gebeten mir die Knackpunkte per Mail aufzugeben, ich würde ihm dann antworten. Es passierte nichts. Ich habe ihm dann am 12.10. meine Stellungnahme zu allen Punkten der Klageerwiderung geschickt; wieder mit der Aufforderung mir aufgetretene Fragen zu beantworten und mir darzulegen, wie er vor Gericht vorgehen wird und wann wir uns dort treffen.

Heute bekam ich lediglich einen Anruf seines Angestellten, der mir die Terminverlegung des Gerichts von morgen nachmittag auf morgen früh mitteilte. Ich habe den Anwalt daher noch einmal eine Email geschickt, in der ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich durch ihn völlig unvorbereitet in den Gütetermin gehe und ihn auch noch einmal gefragt, warum mir seiner Meinung nach keine Prozesskostenhilfe gewährt werden würde. Ich habe ihn aufgefordert mir heute noch Antworten zu geben. Reaktion: keine.

Was soll ich machen, ich weiß nicht mehr weiter und morgen früh stehe ich schon vor Gericht?

Ich wäre überglücklich, wenn ich Tipps bekomme.

Es ist fuer mich schwierig abzuschaetzen, was genau abgegangen ist, insbesondere als moeglicherweise noch weitere Informationen zur Bearbeitung notwendig waeren.

Folgende Konstellationen sind denkbar:

a) Der Anwalt hat das Mandat bereits beendet und Sie haben das nicht so aufgefasst. Das koennte z.B. dadurch erfolgt sein, dass er einen Kostenvorschuss eingefordert hat und dieser nicht bezahlt worden ist und er danach nicht allzu explizit gesagt hat, dass er in diesem Falle nicht weiter taetig werde.

b) Sie machen sich zuviele Sorgen und der Anwalt wird Sie morgen vor Gericht nach bestem Wissen und Gewissen vertreten.

c) Der Anwalt wird morgen vor Gericht nicht auftauchen, obwohl das Mandat nicht beendet worden ist.

Falls der Anwalt das Mandat ordnungsgemaess niedergelegt hat (Fall a), ist lediglich noch abzuklaeren, ob dies zur Unzeit erfolgt ist, d.h. ob Sie noch Zeit gehabt haetten, einen anderen Anwalt mit Ihrer Vertretung zu beauftragen.

Falls der Anwalt pflichtwidrig und ohne dies explizit zu sagen das Mandat beendet und zum morgigen Gerichtstermin nicht erscheint (Fall c), so wird er fuer den daraus entstehenden Schaden haftpflichtig. Fraglich ist hier das Quantitativ, also ob Sie den Fall gewonnen haetten, haette er Sie pflichtgemaess vertreten bzw. wieviel Sie von Ihrer Forderung haetten gerichtlich durchsetzen koennen. Auf jeden Fall aber wird hier eine Schadenersatzforderung auf ihn zukommen. In diesem Falle muessten Sie gegen den Anwalt klagen und allenfalls auch standesrechtlich ueber eine Beschwerde bei der Anwaltskammer gegen ihn vorgehen.

Als obiter dictum ist am Ende hier noch anzufuegen, dass, wenn Sie Ihren Anwalt mit allen moeglichen Stellungsnahmen „bombardieren“ und mit ihm lange telefonische Besprechungen durchfuehren, ihre Akontozahlung rasch aufgebraucht wird und weitere Zahlungen faellig werden, weil jede Kommunikation mit Ihnen in Rechnung gestellt werden muss. Somit koennte sich im Extremfall die unguenstige Situation ergeben, dass die Akontozahlung vor der Hauptverhandlung aufgebraucht ist und keine weiteren finanziellen Mittel mehr herbeigeschafft werden koennen, um Sie an der Hauptverhandlung zu vertreten.

Ich würde mich an Ihrer Stelle nicht verrückt machen. Lassen Sie den Anwalt für Sie sprechen. Wenn das Gericht Sie etwas fragt, antworten Sie wahrheitsgemäß und beachten die Tipps, die ihnen der Rechtsanwalt ggf. noch vor der Verhandlung gibt (z.B: Solange Sie die Fragen des Gerichts wahrheitsgemäß beantworten, müssen Sie keine für Sie negativen Angaben machen).

Bei dem Anwalt ist es wie mit dem Arzt: Entweder Sie vertrauen ihm, dann müssen Sie ihn auch machen lassen oder sie vertrauen ihm nicht, dann müssen Sie - rechtzeitig - wechseln.

Also, nicht verrückt machen lassen und nur dann etwas sagen, wenn Sie - vom Gericht oder ihrem Anwalt - gefragt werden.

So, ich hoffe, ich konnte Ihnen die Angst ein wenig nehmen. Viel Glück morgen.

MfG

Helmuth Krämer

Vielen Dank, Herr Krämer…

vor dem Gericht habe ich auch keine Angst mehr. Ich habe mich jetzt gut darauf vorbereitet und kann allen in die Augen schauen. Dem Anwalt werde ich seine Berufsordnung im Hinblick auf die §§ 11 und 16 und den § 666 BGB vorhalten und falls er sein Verhalten nicht ändert, gegenfalls das Mandat entziehen.

Lieben Gruß

Auch Ihnen vielen Dank für Ihre Antwort, Kilobyte.

Der Anwalt hat sein Honorar bekommen. Er hat mich berufsordnungswidrig nicht auf Prozesskostenhilfe hingewiesen und mich mit keinem Wort auf den Prozess vorbereitet. Ich hatte nur wenige Fragen, doch keine wurde mir beantwortet, er rührt sich einfach nicht. Er hat bis jetzt noch nicht mal mitgeteilt, wann und ob wir uns heute vor dem Termin treffen.

Bin gespannt, ob er kommt… Sehe dem Termin jetzt trotzdem gelassen entgegen, werde ihn fragen, ob er seine Berufsordnung kennt und gegebenenfalls das Mandat entziehen.

Einen schönen Tag
Ihre Dagmar

Wahrscheinlich kommt meine Antwort nicht mehr rechtzeitig vor dem Gütetermin. Dazu aber in Kürze folgendes:
Im Gütetermin wird nur geprüft, ob eine Einigung möglich ist. Hier wird üblicherweise keine endgültige gerichtliche Entscheidung getroffen, so daß Besprechung mit Anwalt, Antwortschriftsatz etc. noch erfolgen können.

Einen generellen Ausschluß von Prozeßkostenhilfe bei fristloser kündigung gibt es meines Wissens nicht. Daher unbedingt noch einmal bei Anwalt und Gericht ansprechen.

Ansonsten: Viel Erfolg heute!