Liebe/-r Experte/-in,
Ich habe morgen meinen Gütetermin vor dem Arbeitsgericht. Ich klage gegen eine ungerechtfertigte fristlose und ordentliche Kündigung. Dahinter stecken Mobbing sowie so etwas wie eine „feindliche Firmenübernahme“ meiner Existenz, was alles belegbar ist. Am 11.8. hatte ich dazu einen Anwalt aufgesucht, der mir erstmal erklärte, bei fristloser Kündigung hätte ich kein Recht auf Prozesskostenhilfe. Nach 20 Minuten komplimentierte ich mich wieder aus seiner Kanzlei. Danach kam die Kostennote und die Klageschrift, die rechtzeitig beim Arbeitsgericht einging. Ich habe mir Geld geliehen, um den Anwalt zu bezahlen.
Seit 20.8. versuche ich immer wieder einen Termin bei ihm zu bekommen, vergebens. Am 8.10. erreichte mich die Klageerwiderung der Gegenseite, mit einem Vermerk des Anwalts „mit der Bitte um Stellungsnahme“. Ich habe ihn darauf hin angerufen und Fragen gestellt, er kanzelte mich wieder ab, erklärte auch ein persönliches Treffen ist unnötig. Daraufhin habe ich ihn gebeten mir die Knackpunkte per Mail aufzugeben, ich würde ihm dann antworten. Es passierte nichts. Ich habe ihm dann am 12.10. meine Stellungnahme zu allen Punkten der Klageerwiderung geschickt; wieder mit der Aufforderung mir aufgetretene Fragen zu beantworten und mir darzulegen, wie er vor Gericht vorgehen wird und wann wir uns dort treffen.
Heute bekam ich lediglich einen Anruf seines Angestellten, der mir die Terminverlegung des Gerichts von morgen nachmittag auf morgen früh mitteilte. Ich habe den Anwalt daher noch einmal eine Email geschickt, in der ich ihn darauf hingewiesen habe, dass ich durch ihn völlig unvorbereitet in den Gütetermin gehe und ihn auch noch einmal gefragt, warum mir seiner Meinung nach keine Prozesskostenhilfe gewährt werden würde. Ich habe ihn aufgefordert mir heute noch Antworten zu geben. Reaktion: keine.
Was soll ich machen, ich weiß nicht mehr weiter und morgen früh stehe ich schon vor Gericht?
Ich wäre überglücklich, wenn ich Tipps bekomme.