… von der Arbeit frei gestellt, mit dem Verweis, dass dadurch mein Resturlaub und meine Überstunden abgegolten werden. ICh habe dem Widersprochen und daraufhin hat man mich für den Rest meines Arbeitsverhältnisses Urlaub beurlaubt. Nzn bin ich längere Zeit krank geworden. Habe ich einen Anspruch darauf, dass mir mein normaler Urlaub und meine Überstunden die ich nicht freimachen konnte, sowie die Tage in denen ich sonst noch krank war also während des Extraurlaubs, dass mir dies ausgezalht wird?
In meinem Fall also 9 Tage Resturlaub, 62 Überstunden und ca. 7 Tage Sonderurlaub?
Vielen Dank,
Stefan