Mein Arbeitgeber versucht mich ab und zu von

Ich bin Azubi im 3ten Ausbildungsjahr und mein Ausbilder versucht ab und zu mich von der Berufsschule freizustellen, bzw. mich nicht in die Berufsschule gehen zu lassen.
Er meint wenn zuviel Arbeit anfällt, darf er das?
Mit welchem Gesetz kann ich mich dagegen wehren?
Vielen Dank im Voraus für Euere Mühe.
Liebe Grüße
Peter

Hallo Peter,
hier in Nordrhein-Westfalen ist das im Schulgesetz geregelt.
§38 Abs.2 SchulG: „Wer vor Vollendung des einundzwanzigsten Lebensjahres ein Ausbildungsverhältnis beginnt, ist bis zu dessen Ende berufsschulpflichtig.“
Im übrigen lohnt der Blick in deinen Ausbildungsvetrag, dort hat dein Chef nämlich unterschrieben, dass er sich verpflichtet, dich für den Besuch der Berufsschule freizustellen.
Sollte er das öfters nicht tun, ist es auch sinnvoll deinen Klassenlehrer oder Bildungsgangleiter der Berufsschule anzusprechen, der wird dann in einem Gespräch mit deinem Chef die notwendigkeit der Berufsschule nochmal deutlich machen.
Sollte er dich dann immernoch von der Schule zurückhalten, kann der Schulträger (Stadt oder Kreis) wegen Verstoßes gegen die Berufsschulpflicht ein Ordnungsgeld (bis zu 400 EURO) gegen deinen Ausbilder vollstrecken.
Warst du zum Beginn der Ausbildung schon über 21, ist der Besuch der Berufsschule deine „Privatangelegenheit“, trotzdem sollte dich dein Ausbilder dann dafür freistellen, die Schulzeit ist dann aber keine Arbeitszeit für dich.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen,
Gruß,
lestrauch

Hallo Peter,

die Antwort ist ganz einfach:
Schau mal hier nach:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__15.html

§ 15 Freistellung
Ausbildende haben Auszubildende für die Teilnahme am Berufsschulunterricht und an Prüfungen freizustellen. Das Gleiche gilt, wenn Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte durchzuführen sind.

So steht das im Berufsbildungsgesetz.

Der Ausbilder darf dich also nicht am Besuch der Schule hindern. Da ist es egal, wieviel Arbeit im Betrieb ist. Da gibt es auch keine Ausnahme. Auch wenn er sich das einbildet :wink:

Schöne Grüße

L.

Bei der zuständigen IHK anrufen und mit denen besprechen.
Soweit ich weiß is das im Berufsbildungsgesetz o.Ä. verankert.

Hallo Lahela,

zuerst einmal danke für die präzise und schnelle Antwort.
Doch mein Ausbilder hat es im Zusammenwirken mit meinem Fachlehrer und dem stellv. Schulleiter geschafft, das ich letzendlich doch am 17.12.10 in der Arbeit zu erscheinen hatte, trotz schriftlicher und von beiden Schulangestellten unterschriebener Mitteilung an meinen Ausbilder, das sich dieser Berufsschultag verschiebt.
Auch meine Einwände an die Schulleitung, bezüglich des BBIG §15 und des Ausbildungsvertrag §2 Abs. 5, wogegen Ausbilder und Schulleitung verstossen, wurden nicht für ernst genommen.
Die lapidare Antwort, man müsse ja zusammen arbeiten und nicht gegeneinander??
In diesem Sinne…hoch leben die Gesetze zur Bildung und zum Jugendschutz!!
Ich wünsche Dir noch schöne Feiertage.
Gruß
Peter

Bei der zuständigen IHK anrufen und mit denen besprechen.
Soweit ich weiß is das im Berufsbildungsgesetz o.Ä. verankert.
Hallo Rabenstein,

zuerst einmal danke für die präzise und schnelle Antwort.
Doch mein Ausbilder hat es im Zusammenwirken mit meinem Fachlehrer und dem stellv. Schulleiter geschafft, das ich letzendlich doch am 17.12.10 in der Arbeit zu erscheinen hatte, trotz schriftlicher und von beiden Schulangestellten unterschriebener Mitteilung an meinen Ausbilder, das sich dieser Berufsschultag verschiebt.
Auch meine Einwände an die Schulleitung, bezüglich des BBIG §15 und des Ausbildungsvertrag §2 Abs. 5, wogegen Ausbilder und Schulleitung verstossen, wurden nicht für ernst genommen.
Die lapidare Antwort, man müsse ja zusammen arbeiten und nicht gegeneinander??
In diesem Sinne…hoch leben die Gesetze zur Bildung und zum Jugendschutz!!
Ich wünsche Dir noch schöne Feiertage.
Gruß
Peter

Hallo lestrauch,

zuerst einmal danke für die präzise und schnelle Antwort, zudem komme ich aus Bayern.
Doch mein Ausbilder hat es im Zusammenwirken mit meinem Fachlehrer und dem stellv. Schulleiter geschafft, das ich letzendlich doch am 17.12.10 in der Arbeit zu erscheinen hatte, trotz schriftlicher und von beiden Schulangestellten unterschriebener Mitteilung an meinen Ausbilder, das sich dieser Berufsschultag verschiebt.
Auch meine Einwände an die Schulleitung, bezüglich des BBIG §15 und des Ausbildungsvertrag §2 Abs. 5, wogegen Ausbilder und Schulleitung verstossen, wurden nicht für ernst genommen.
Die lapidare Antwort, man müsse ja zusammen arbeiten und nicht gegeneinander??
In diesem Sinne…hoch leben die Gesetze zur Bildung und zum Jugendschutz!!
Ich wünsche Dir noch schöne Feiertage.
Gruß
Peter

Hallo Peter,
ja, wenn Ausbilder und Schule derart „zusammenarbeiten“ sitzt du als Azubi tatsächlich am „kürzeren Hebel“. Vermutlich ist der Fachlehrer auch noch Mitglied im Prüfungsausschuss, also steht zu befürchten, dass weitere Interventionen deinerseits sich womöglich auf das Prüfungsergebnis auswirken.
Ansonsten bleibt dir nur noch eine höhere Stelle anzurufen: die Innung, die IHK oder die Bezirksregierung als Schulaufsichtsbehörde.
Das muss aber gut überlegt sein, da du ja nur noch ein halbes Jahr bis zur Prüfung hast.
Wenn jedoch dein Arbeitgeber mehr Wert auf die Zusammenarbeit mit der Schule als auf die Zusammenarbeit mit dem Mitarbeiter (also Dir) legt, solltest du dir überlegen, inweiweit du bereit bist in Zukunft auf „Sonderwünsche“ deines Arbeitgebers (z.B. Überstunden) einzugehen, notfalls wirst du dir überlegen, ob du im Falle einer Krankheit trotzdem arbeiten gehst, oder nicht.
Auf jeden Fall solltest du dir aber überlegen, ob du NACH bestandener Prüfung bei einer der oberen Stellen wenigstens Beschwerde einlegst. Ggf. mit der Begründung, dass deine Prüfungsleistungen so schlecht ausgefallen sind, weil du am regelmäßigen Besuch der Berufsschule gehindert wurdest.
Das ist aber ein sehr schwieriger Weg.
Ich wünsche dir auf jeden Fall alles Gute und eine erfolgreiche Prüfung.
Gruß,
lestrauch

Hallo Peter, und was sagt die IHK dazu?
Wie lange geht die Ausbildung noch?
Das ist doch unmöglich…

Hallo Peter,

nein, das darf dein Arbeitgeber nicht. Eine Freistellung von der BS ist nur dann möglich, wenn es dir zugute kommt, also z.B. eine innerbetriebliche Schulung etc. Das muss vorher bei der BS beantragt werden. Steht in der Berufsschulordnung.
Manchmal machen die Berufsschulen eine Ausnahme, z.B. bei Inventur, aber das ist nur goodwill.
Bei uns ist es so, wenn eine Freistellung genehmigt wurde, muss der Schüler an einem anderen Tag in die BS gehen um den Stoff nachzuholen. Damit ist das dann für den Betrieb weniger attraktiv. Außerdem ist der Betrieb verpflichtet, einen Azubi in die BS gehen zu lassen.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Den §§ für die BSO kann ich leider nicht angeben, da das ja von Bundesland zu Bundesland verschieden ist. Einfach mal unter Berufsschulordnung + Freistellung googeln, dann findest du bestimmt den richtigen §§.

Viele Grüße
Angi

Ich war lange sehr schwer krank konnte daher nicht antworten.
Wenn der Betrieb das vorher bei der Schulleitung beantragt mit Begründung, dann ist das möglich.
Berufsbildungsgesetz- Berufsschulbesuch
mfg