Mein Arbeitslosengeld reicht nicht

Guten Tag,

und zwar habe ich folgendes Problem. Mein Arbeitslosengeld reicht einfach nicht, ich bekomme nach meiner abgeschlossenen Berufsausbildung 412 Euro Arbeitslosengeld, aber alleine die Miete beträgt 350 Euro warm plus 50 Euro Strom jeden Monat, das sind also 400 Euro Kosten jeden Monat, mal abgesehen von den laufenden Kosten fürs Auto, Kleidung, Benzin oder Ticket etc. Und ich muss mir ja auch noch Essen/ Trinken finanzieren können.
Ich bin alleinstehend und 22 Jahre alt. Gibt es andere Stellen woher man noch Geld bekommen kann ? Wenn ja welche und wo kann man dies dann beantragen und wieviel wäre das ?

Würde mach sehr über Ihre Hilfe freuen, mfg Fabian aus Bochum

Ps: Ich versuche Arbeit zu finden und bin kein Schmarotzer !!

Hallo,

wenn das Arbeitslosengeld I nicht ausreicht, kann man sich an das zuständige Jobcenter wenden und erhält dort aufstockende Leistungen. Das Jobcenter ist dann auch für die weitere Betreuung, sprich Vermittlung zuständig.
Mit freundlichem Gruß
Anette

Geh zum Jobcenter und beantrage aufstockend ALG II.

Aber: Du solltest dich vorher schlau machen, was du da alles zu beachten hast… man kann viel falsch machen.

Z.B.: Die verlangen oft Unterlagen, die sie nichts angehen… was gegen den Datenschutz verstößt.

Kontoauszüge z.B. in Kopie von 3 Monaten: Die muß man zwar vorlegen, gehören aber nicht in die Akte.

Abgabe aller Unterlagen z.B. immer gegen Empfangsbestätigung…

nie was vor Ort im JC unterschreiben…schon gar keine EGV

Hier kann ich dir das alles nicht erklären, schau doch z.B. mal hier rein: http://www.elo-forum.org/
Da findest du viele wichtige Infos und kannst in den einzelnen Themenbereichen kompetente Antworten bekommen- auch von mir :smile:

Hallo

du kannst ergänzend ALG2 / „Hartz IV“ beantragen. Dein Vermögen und deine Einkommen werden überprüft, dein Bedarf wird ermittelt (= dein Regelsatz plus die örtlich angemsssenen Unterkunftskosten plus deine eventuellen Mehrbedarfe), und was du mit eigenem anrechenbarem Einkommen nicht decken kannst, erhältst du ergänzend als Hilfeleistung vom Jobcenter. Mögliche ALG2-vorrangige Ansprüche werden ebenfalls überprüft.

Die „Antragstellung“ ist formell deine einseitige Willenserklärung, Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen. Diese Willenserklärung kann formlos, mündlich, schriftlich per Post, per Email, Fax, telefonisch o.a. erfolgen - dein Antrag ist in dem Moment gestellt, in dem das Jobcenter von dir erfährt, dass du ALG2 in Anspruch nehmen willst. Die Antragstellung ist also NICHT an einen Termin gebunden oder nur mit persönlichem Termin möglich. Und die ganzen Formulare sind lediglich Arbeitshilfen für die Sachbearbeiter, mit denen sie alle Daten zusammen haben, um deinen Antrag BEARBEITEN zu können :wink:
Stellst du den Antrag noch bis zum 31.1. , wirkt er auf den Monatsersten (1.1.) zurück und du erhältst bei Anspruch und Bedürftigkeit ggf. auch noch rückwirkend Leistungen für Januar.

Im eigenen Interesse sollte der Antrag aber (wie alles Andere auch, das du ans Jobcenter gibst !) unbedingt nachweislich eingereicht werden. Also z.B. vom Jobcenter auf deiner mitgebrachten Kopie die Abgabe der Unterlagen bestätigen lassen -verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht-, oder die Unterlagen per Rückschein-Einschreiben einreichen. Wichtiges dazu auch hier:
http://hartz.info/index.php?topic=43.0

Die Antragsformulare, Merkblatt SGB II/ ALG2 und Ausfüllhilfen findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Daraus geht auch hervor, was du mitbringen musst. Noch fehlende Unterlagen können (möglichst zeitnah) nachgereicht werden.

Dazu auch wichtig zu wissen, was sie an Unterlagen verlangen dürfen - und was nicht: http://hartz.info/index.php?topic=32844.0

Falls noch Unterlagen fehlen oder falls aus anderen Gründen zur Bearbeitung noch mehr Zeit erforderlich ist, kannst/ solltest du deinen Antrag explizit „auf vorläufiger bzw. auf Darlehns-Basis“ stellen ; bei nachgewiesener Bedürftigkeit (aktuelle Kontoauszüge mitbringen) kann auch ein Bar-Vorschuss verlangt werden. Zur Leistungspflicht des Jobcenters siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=10.0

Du hast das Recht, zu jedem Vorsprechen/ Termin beim Jobcenter eine Begleitperson als Beistand mitzubringen. Das sollte man nach Möglichkeit auch immer tun…

Allgemein sind diese Ratgeber empfehlenswert, um sich zu informieren: http://hartz.info/index.php?board=3.0

Ps: Ich versuche Arbeit zu finden und bin kein Schmarotzer !!

Du solltest dir abgewöhnen, dich in Rechtfertigungszwang zu sehen. Du hast Anspruch auf ALG1 durch deine geleisteten Beitragszahlungen - und bei Bedürftigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Bereits über 10 % der Haushalte in Deutschland sind „Hartz IV“-bedürftig. Bereits ein Drittel (!) der erwerbsfähigen „Hartz IV“-Bezieher sind Berufstätige, oft in Vollzeit arbeitend, deren Lohn nicht zum Leben ausreicht und die mit ALG2 aufstocken müssen. Die Sachbearbeiter beim Jobcenter verteilen keine Spenden aus ihrer eigenen Geldbörse, sondern werden (aus Steuergeldern) dafür bezahlt, Leistungsansprüche auf Basis der geltenden Gesetze und Rechtsprechung zu überprüfen, zu berechnen und Leistungen auszuzahlen. Nicht mehr und nicht weniger.

Wirtschaftliche Bedürftigkeit ist keine Schande für die davon Betroffenen und ihre Familien. Wenn überhaupt, ist es eine Schande, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt hat und dass Deutschland Lohnsenkungsweltmeister und Niedriglohnland geworden sind, in dem Unternehmen ihre Personalkosten minimieren, ihre Gewinne maximieren und die Lohnaufstockungen von den Steuerzahlern subventionieren lassen können. Die „Schmarotzer“ sitzen nicht beim Arbeitsamt/ Jobcenter im Wartebereich, sondern ganz woanders :wink:

http://das-geht-uns-an.de.tl/Mach-h–dich-schlau-k1-…

LG

Guten Abend.

Wohngeld beantragen und Testberechnung vornehmen lassen. Danach ggf. noch ermitteln lassen, wie hoch Arbeitslosengeld 2 Anspruch wäre und das höhere von Beiden nehmen.

Hallo,
du hast vermutlich über das ALG-I hinaus noch Anspruch auf ALG-II (Hartz 4). Möglicherweise wird das Jobcenter versuchen, dich auf die Vorschrift bei jungen Volljährigen unter 25 zu verweisen. Dies dürfte aber auf dich nicht zutreffen, da du sicherlich nicht erst bei Beginn deiner Bedürftigkeit bei deinen Eltern ausgezogen bist.
mfg

lies dies aus Wikopedia:
Gesetz zur Änderung des SGB II und anderer Gesetze (03/2006) [Bearbeiten]
Der Bundestag beschloss am 17. Februar 2006 weitere Änderungen des Arbeitslosengeldes II; die Änderungen traten im Wesentlichen am 1. April 2006 in Kraft.[19]
Bei ihren Eltern wohnende arbeitslose Volljährige, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (sogenannte „U25“), erhalten seit dem 1. Juli 2006 nur noch 80 Prozent (276 €) Alg II. Wenn sie aus dem Haushalt der Eltern ausziehen wollen, müssen sie seit dem 1. April 2006 zuvor einen Antrag auf Umzug stellen, der einer Genehmigung bedarf. Jugendliche, die bis zum 17. Februar 2006 eine eigene Wohnung bezogen haben, müssen grundsätzlich nicht zu den Eltern zurück. Es ist allerdings möglich, dass Jugendliche mit einer eigenen Bedarfsgemeinschaft, die umziehen wollen, an die Eltern zurück verwiesen werden, da nicht nur der Erstauszug, sondern auch weitere Umzüge genehmigungspflichtig sind.

Hallo,

also es besteht noch die Möglichkeit zusätzlich zum Arbeitslosengeld I aufstockend ALGII beim JobCenter zu beantragen. Der Regelsatz dort liegt derzeit bei rund 380€. Will man seine Vermögensverhältnisse nciht offenlegen oder ist das Einkommen der Eltern (auch die werden berücksichtigt, wenn auch nicht mehr im selben Haushalt lebend), dann gäbe es noch Wohngeld. Das ist aber nicht so hoch (Letztes Jahr waren es max. rund 170€.

Viel Glück bei der Jobsuche…
Claudia

Hallo,

unter Umständen kannst du aufstockend Arbeitslosengeld II bei der ARGE/beim Jobcenter beantragen. Die Höhe kann man pauschal nicht bestimmen, da sie u.a. von der Miete abhängt.

Gruß

Tach Fabian aus Bochum,

danke für Ihre Anfrage. Es tut niemand behaupten, dass Sie ein Schmarotzer sind.

Wenn das Arbeitslosengeld I nicht reicht, können Sie ergänzend Arbeitslosengeld II beim zuständigen Jobcenter beantragen. Wo das für Sie zuständige Jobcenter ist, finden Sie auf der Startseite www.arbeitsagentur.de PLZ und/oder Wohnort eingeben, dann kommt das zuständige Jobcenter rechts neben der Agentur für Arbeit.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen. Hat Ihnen die Antwort gefallen und weitergeholfen, dann bewerten Sie mich einfach! Vielen Dank!

Gruß aus Berlin