Hallo
du kannst ergänzend ALG2 / „Hartz IV“ beantragen. Dein Vermögen und deine Einkommen werden überprüft, dein Bedarf wird ermittelt (= dein Regelsatz plus die örtlich angemsssenen Unterkunftskosten plus deine eventuellen Mehrbedarfe), und was du mit eigenem anrechenbarem Einkommen nicht decken kannst, erhältst du ergänzend als Hilfeleistung vom Jobcenter. Mögliche ALG2-vorrangige Ansprüche werden ebenfalls überprüft.
Die „Antragstellung“ ist formell deine einseitige Willenserklärung, Leistungen in Anspruch nehmen zu wollen. Diese Willenserklärung kann formlos, mündlich, schriftlich per Post, per Email, Fax, telefonisch o.a. erfolgen - dein Antrag ist in dem Moment gestellt, in dem das Jobcenter von dir erfährt, dass du ALG2 in Anspruch nehmen willst. Die Antragstellung ist also NICHT an einen Termin gebunden oder nur mit persönlichem Termin möglich. Und die ganzen Formulare sind lediglich Arbeitshilfen für die Sachbearbeiter, mit denen sie alle Daten zusammen haben, um deinen Antrag BEARBEITEN zu können 
Stellst du den Antrag noch bis zum 31.1. , wirkt er auf den Monatsersten (1.1.) zurück und du erhältst bei Anspruch und Bedürftigkeit ggf. auch noch rückwirkend Leistungen für Januar.
Im eigenen Interesse sollte der Antrag aber (wie alles Andere auch, das du ans Jobcenter gibst !) unbedingt nachweislich eingereicht werden. Also z.B. vom Jobcenter auf deiner mitgebrachten Kopie die Abgabe der Unterlagen bestätigen lassen -verpflichtet sind sie dazu allerdings nicht-, oder die Unterlagen per Rückschein-Einschreiben einreichen. Wichtiges dazu auch hier:
http://hartz.info/index.php?topic=43.0
Die Antragsformulare, Merkblatt SGB II/ ALG2 und Ausfüllhilfen findest du hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen…
Daraus geht auch hervor, was du mitbringen musst. Noch fehlende Unterlagen können (möglichst zeitnah) nachgereicht werden.
Dazu auch wichtig zu wissen, was sie an Unterlagen verlangen dürfen - und was nicht: http://hartz.info/index.php?topic=32844.0
Falls noch Unterlagen fehlen oder falls aus anderen Gründen zur Bearbeitung noch mehr Zeit erforderlich ist, kannst/ solltest du deinen Antrag explizit „auf vorläufiger bzw. auf Darlehns-Basis“ stellen ; bei nachgewiesener Bedürftigkeit (aktuelle Kontoauszüge mitbringen) kann auch ein Bar-Vorschuss verlangt werden. Zur Leistungspflicht des Jobcenters siehe hier: http://hartz.info/index.php?topic=10.0
Du hast das Recht, zu jedem Vorsprechen/ Termin beim Jobcenter eine Begleitperson als Beistand mitzubringen. Das sollte man nach Möglichkeit auch immer tun…
Allgemein sind diese Ratgeber empfehlenswert, um sich zu informieren: http://hartz.info/index.php?board=3.0
Ps: Ich versuche Arbeit zu finden und bin kein Schmarotzer !!
Du solltest dir abgewöhnen, dich in Rechtfertigungszwang zu sehen. Du hast Anspruch auf ALG1 durch deine geleisteten Beitragszahlungen - und bei Bedürftigkeit besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Hilfeleistungen nach dem Sozialgesetzbuch. Bereits über 10 % der Haushalte in Deutschland sind „Hartz IV“-bedürftig. Bereits ein Drittel (!) der erwerbsfähigen „Hartz IV“-Bezieher sind Berufstätige, oft in Vollzeit arbeitend, deren Lohn nicht zum Leben ausreicht und die mit ALG2 aufstocken müssen. Die Sachbearbeiter beim Jobcenter verteilen keine Spenden aus ihrer eigenen Geldbörse, sondern werden (aus Steuergeldern) dafür bezahlt, Leistungsansprüche auf Basis der geltenden Gesetze und Rechtsprechung zu überprüfen, zu berechnen und Leistungen auszuzahlen. Nicht mehr und nicht weniger.
Wirtschaftliche Bedürftigkeit ist keine Schande für die davon Betroffenen und ihre Familien. Wenn überhaupt, ist es eine Schande, wie sich der Arbeitsmarkt entwickelt hat und dass Deutschland Lohnsenkungsweltmeister und Niedriglohnland geworden sind, in dem Unternehmen ihre Personalkosten minimieren, ihre Gewinne maximieren und die Lohnaufstockungen von den Steuerzahlern subventionieren lassen können. Die „Schmarotzer“ sitzen nicht beim Arbeitsamt/ Jobcenter im Wartebereich, sondern ganz woanders 
http://das-geht-uns-an.de.tl/Mach-h–dich-schlau-k1-…
LG