Mein Arzt hat mir Medis zu lang verschrieben Medi sucht

Hallo liebe Com

Also mein Arzt hat mir zu lange Medikamente verschrieben Lorazepam auch bekannt unter Tavor dieses Medikament kann schnell abhängig machen umd sollte maximal 2 wochen lang genutzt werden dies hätte mein Hausarzt wissen sollen oder spätestens da reagieren sollen als ich ihm sagte ich will das Medikament nicht mehr nehmen will

So meine Frage ist nun kann ich meinen Hausarzt verklagen weil er mir zu lange die falschen Medikamente verschrieben hat und mich damit Medikamenten abhängig gemacht hat

Hallo,

hier kenne ich mich zu wenig aus, als dass ich qualifiziert eine Antwort geben kann. In USA wäre das wahrscheinlich kein Problem, in Deutschland geht es nicht so einfach. Vermutlich wird ein Richter, wenn es so weit kommen würde, darauf hinweisen, dass Du als Patient den Beipackzettel lesen musst und dort wird auf die Gefahr von Lorazepam hingewiesen.

Die Verteidigung wird vermutlich genau auf diesen Punkt ausdehnen und zumindest eine Mitschuld unterstellen.

Ist aber, wie gesagt, eine reine Vermutung. Habe in diesem Bereich keinerlei Erfahrung.

Viel Erfolg
nch

DIE ÄRZTE sind eine BAND. Ich bin kein Arzt. Tut mir leid.

Hallo,

ich bin kein Jurist, kann daher leider nicht helfen.

Auch wenn ich nicht verstehe, warum Sie die die Medikamente gegen Ihren eigenen Willen genommen haben, können Sie das Verhalten des Arztes bei der zuständigen Ärztekammer anzeigen. Diese wird dann eine Prüfung einleiten.
Allerdings glaube ich nicht, dass das viel bringt, da sie zwar vielleicht Zweifel an der Therapie geäußert haben, aber diese letztlich ausgeführt haben. Einen offenkundigen Kunstfehler des Arztes kann ich hiernicht erkennen.

Da es hier vermutlich dann um Körperverletzung mit Schadenersatzforderung geht, würde ich zur Durchsetzung einen Anwalt beauftragen oder zumindest eine Beratung bei ihm wählen.

Versuch nie einen Arzt zu verklagen !!!
Keine Chance !
Die Beweislage wird dir einfach rumgedreht und es wird auch keinen Gutachter geben der dir hilft.
So traurig wie es klingt, aber da hast du ganz schlechte Karten.
Ich kann dir nur raten, die Füße still zu halten sonst bringt dich ein anderer Arzt noch in die Klapper.

Im Falle, dass dein Arzt behauptet hat, die „Medikamente würden nicht zur Sucht führen“ und es wäre alles garnicht so schlimm, würde ich sagen: Ja. Ansonsten bist du selbst ja auch in der Verantwortung den Beipackzettel genau zu lesen.
Es heißt:
„Liegt ein grober Behandlungsfehler des Arztes vor, also ein elementarer Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht, der aus objektiver ärztlicher Sicht nicht mehr verständlich erscheint, weil er dem Arzt schlechterdings nicht unterlaufen darf, obliegt die Beweislast dafür, dass der Fehler den Gesundheitsschaden verursacht hat, nicht mehr dem Patienten. Vielmehr hat in einem solchen Fall der Arzt zu beweisen, dass sein Fehler für den Schaden nicht ursächlich war.“
Gruß Sylvia Pölloth

Folgendes Aktenzeichen habe ich noch gefunden:
Eine medikamentenabhängige Patientin ist damit gescheitert, ihren Hausarzt für ihre Sucht haftbar zu machen. Jahrelang hatte sie sich von ihm wegen Menstruationsbeschwerden ein opioidhaltiges Schmerzmittel verschreiben lassen. Als sie schließlich Ausreden erfand und immer größere Mengen verlangte, wurde der Arzt stutzig und leitete eine Entzugstherapie ein. Allerdings meinte die Frau, das Verhalten des Arztes hätte ihre Sucht verursacht. Das Oberlandesgericht Koblenz wies dies zurück. Schließlich hatte ein Frauenarzt die Schmerzen vor der ersten Verordnung des Medikamentes bestätigt, und der Hausarzt hatte die Patientin über die Suchtgefahr aufgeklärt. Damit läge kein grober Behandlungsfehler vor, der eventuell für eine Schuld des Arztes gesprochen hätte. AZ: 5 U 1523/06.

Hier also: Der Arzt hat aufgeklärt! Also Schadenersatzklage nicht möglich.

S:stuck_out_tongue::

na klar, und sich selbst gleich noch dazu… ich meine, IMMER hört man die hinweise, lesen sie die packungsbeilage, holen sie sich eine zweite meinung… warum haben sie das nicht getan?
zur eigenverantwortung gehört auch, sich selbst zu schützen, und vor allem, das zu tun, was gesunder menschenverstand ist. nein, sie können ihn natürlich nicht verklagen. keine chance.

Hallo

Ich kann es dir nicht sagen ob es sich lohnt ihn zu verklagen. Ich würde einen Anwalt fragen was er meint.

Hallo,

theoretisch können Sie Ihren Arzt verklagen. Allerdings müssen Sie nachweisen können, dass er wusste, dass er Ihnen diese Medikamente nicht längerfristig hätte verschreiben dürfen, falls dem überhaupt so ist, was ich nicht beurteilen kann.

Und falls Sie das können, müssen Sie den Schaden nachweisen, der Ihnen durch das Fehlverhalten des Arztes (falls es eines war) entstanden ist.

Es würde sehr viel Zeit, Geld und Nerven kosten, so einen Prozess durchzuziehen, das steht fest und dann mit offenem Ausgang.

lg Karl

Unwahrscheinlich… warum nimmst du es dann soweit ich weiß ist es ein Angstmittel…

Hallo tobi ja es ist ein sedirendes und stark beruhigendes Medikament zur Behandlung von starken Angstzuständen

Es gibt leider Krankheiten wo es dir vorkommt als ob du krepieren würdest

Und in solchen Situationen stellt sich dir die frage der sucht leider nicht

Hey Karl also um es zu defenieren du hast recht es ist ein Zeitaufwendiger Prozess

Und ja die summe die man erklagen könnte läuft nicht in die Millionen höhe

Aber es geht mir nicht um das Geld es geht darum das der Doc lernt das er sich auch Informieren muss um seine Patienten nicht zu schaden deswegen gibt es ja den sogenanten Hypokratischen Eid

Schwierig, Rücksprache mit Krankenkasse sinnvoll!

Wohl kaum, denn die Gabe eines Medikaments sind in der Regel Empfehlungen und der Arzt hat die „Hoheit“ wie lange er was verschreibt. Das kann durchaus sinnvoll sein.

ist denn ein Schaden entstanden? Achtung, kann süchtig machen!!!
Im Zweifel, die Krankenkasse bitten ein Gutachten über den MDK erstellen zu lassen § 66 SGB V.
Viel Glück