Mein Auto wurde abgeschleppt!

Hej liebe WWWler,

mein Auto wurde heute Nacht um 3 h abgeschleppt – ich bin mehr als sauer.

Mein Wagen stand in einer Einbahnstraße. Auf der linken und rechten Seite darf
man jeweils durchgehend parken, wenn zwei Reifen auf der Grasnarbe und zwei
Reifen auf der Straße stehen. Jeweils ein Vorder- und ein Hinterreifen. Es stehen
auch überall diese kleinen blauen Schildchen mit der Parkerläuterung. Und genau
so stand ich da auch. Insofern war ich mehr als überrascht, dass mein Auto
abgeschleppt wurde. Die Polizei erklärte mir, dass ich an einer „uneinsichtigen
Stelle“ stand. Aber die ganze Straße ist einsichtig! Es befinden sich auf jeder
Straßenseite Wohnblocks. Es ist auch kaum Verkehr und hinter mir fuhr auch ohne
Probleme ein Lieferwagen an meinem Auto vorbei.

Ich stand wirklich – und dabei Hand aufs Herz – einwandfrei! Ich kann es mir also
absolut nicht erklären. In den nächsten Tagen werde ich ja Post von der Polizei
erhalten, wogegen ich natürlich Einspruch einlegen möchte. Ich bin
rechtsschutzversichert und meine Frage ist nun, ob ich überhaupt eine Chance
habe, gegen den Missstand anzugehen.

Heißen Dank schon mal im voraus!

absolutvenus

Hi
Wurde es von der Polizei oder vom Ordnungsamt abgeschleppt? Ich hab (ich bekenne - mea culpa) bei „taff spezial - die aufpasser“ gesehen, dass die Herren und Damen vom Ordnungsamt immer Beweisfotos gemacht haben vor dem Abschleppen. Ich weiss aber nicht ob das in jeder Gemeindeordnung verlangt wird. Frag doch einfach mal dort nach, weil prinzipiell ist die polizei (bzw. ordnungsamt) in der beweislast. die muessen dir beweisen, dass du falsch standes, deswegen wuerde ich auf jeden Fall mal verlangen, dass die dir das beweisen.

gruesse
Raoul

Hi,

prinzipiell ist die polizei
(bzw. ordnungsamt) in der beweislast. die muessen dir
beweisen, dass du falsch standes, deswegen wuerde ich auf
jeden Fall mal verlangen, dass die dir das beweisen.

stimmt. Das ist bei anderen Versössen im Strassenvekehr (und auch sonst) genauso. Und jetzt kommt das Aber :

„Beweise“ gibt es in verschiedenen Arten. Da gibt es „handfeste“ Beweise wie Fotos, Urkunden etc.
Eine Zeugenaussage ist auch ein Beweis (wenngleich er nicht so kräftig ist wie ein Foto.) Wenn nun zwei Freunde in Grün bezeugen, dass Du falsch standest, hast Du schlechte Karten. Selbst wenn Du beim Parken noch jemand dabei hattest und es aussagemässig 2 gegen 2 steht, glauben die Gerichte eher den Beamten.

Gruss Hans-Jürgen
***

eindeutig & sicher
tach,

ich würde das auto nochmal genauso hinstellen, fotographieren und mit dem foto im ortsamt vorsprechen. so ausführlich der fließtext auch ist, anhand des fotos wird das gespräch noch effektiver. ist das foto groß genug, kann deine sachbearbeiterin die abweichung von der regel innerhalb des bildes markieren.

aber auf den blickkontakt beim zettelaustausch würde ich dabei nicht verzichten. auch um zu sehen, ob dort grad zeitnot ist und deshalb irgendeiner überreagiert hat.

herzlich,

Abwarten und Tee trinken!
Immer mit der Ruhe!

So ärgerlich das Ganze auch ist, und teuer, so rate ich dir, erstmal den Vorwurf abzuwarten. Um dem Bestimmtheitsgrundsatz für eine Maßnahme zu folgen, haben die Beamten sicher die Hausnummer oder die Höhe der Straße eingetragen, so dass du dir dann ganz sicher sein kannst, nichts falsch gemacht zu haben!
Ich schließe mich meinem Vorredner an, Fotos sind eventuell hilfreich, wenn die Beschilderung an der besagten Stelle darauf mit erfasst ist.

Beachte auch, daß nicht immer nur die Beschilderung Parken erlaubt oder verbietet, sondern auch allgemeine Gebote der Straßenverkehrsordnung:

z.B.: Parken weniger als 5 m zur nächsten Einmündung / Kreuzung
Parken vor oder gegenüber von Grundstückseinfahrten
Freihalten der erforderlichen Fahrbahnbreite

Das sind nur einige Beispiele, die trotz eventueller Beschilderung das Parken verkehrswidrig machen.

Und solltest du dennoch Recht haben, dann haben die Ordnungshüter halt mal einen Fehler gemacht und nicht richtig geschaut. Kann passieren, aber wie du ja selbst sagst, kann man dagegen vorgehen.

Gruß Peter

Heißen Dank schonmal für die vielen Meinungen! Leider kann ich mein Auto nicht
nochmal auf den Parkplatz stellen, da seit dem immer jemand dort parkt (meine
Nachfolger wurde nicht abgeschleppt!). Aber ich werde natürlich trotzdem die
Sachlage fotografieren und auch das Parkschild. Bin mal gespannt, was dabei
rauskommt. :smile: Mein Kollege meinte auch, ich solle mal mit dem Polizeibeamten,
der das Abschleppen veranlasst hat, zu dem Parkplatz gehen und um eine Erklärung
bitten.

Hey Du!

Jetzt warte einfach mal ab, bis du deinen Strafzettel bekommst. In der Regel - so kenn ich das von hier - machen die „Stadtcheriffs“ immer Fotos mit der Digicam aus Beweissicherungsgründen.

Lass es dir dann doch einfach mal zeigen.

Gruß

-markus-

Hej,

abwarten, Einspruch erheben, Bilder zeigen lassen. IdRird heutzutage nicht mehr abgeschleppt, ohne vorher Bilder zur Beweissicherung gemacht zu haben, weil sonst der Abschleppvorgang vor Gericht wenig Bestand hat.

gruß

dennis