Mein autounfall von vor 2,5 wochen

hallo ihr,

sicherlich kann sich der ein oder andere noch an meine postings von vor 2,5 wochen erinnern (autounfall).

nun ja, bis auf ein totalschaden, einem blauen fleck und ein paar kopfschmerzen ist nix passiert…

soweit so gut, an ort und stelle des unfalles (reh lief über die strasse, ich schleudere auf regennasser fahrbahn, versuche einem alleebaum auszuweichen und überschlage mich im straßengraben) erschien nach anruf die polizei und auch ein sanniwagen.

alkohol und schnelligkeit waren nicht dabei…

da der sanniwagen nun mal da war, sind die beiden anderen insassen auch mitgefahren um sicher zu gehen, das nicht mehr als die kopfschmerzen und der blaue fleck da waren… es war nix.

nun bekomme ich heute von der polizei post:

„vernehmungsbogen“ … verletzte bestimmung: § 1 STVO und § 229 STGB…

so, nun werde ich verdächtigt die beiden maedels (meine freundin und ihre schwester) fahrlässig verletzt zu haben…

toll…

was erwartet mich praktisch? lt. par. 229 STGB sind es bis zu 3 jahre und geldstrafe.

wie siehts nun konkret aus? die beiden machen keine zivilansprüche geltend, aber zur aussage kann man sie heranziehen. wie verfährt man nun weiter? sollen sie an nichts mehr erinnern? aussage verweigern geht wohl kaum (nicht verwandt oder verschwägert)…

oder besuche ich morgen der vorsicht halber doch einen RA?

wer hat sowas schon mal mitmachen dürfen? wie wird im allg. bei solchen mini-vergehen(?!) verfahren?

fragend, bedrückt und trotzdem grüssend

der showbee

ruhig Blut…
Hi Showbee,

ruhig Blut. So wie ich die Sache sehe, hast Du hier etwas aus der Rubrik „Routine“…
Die Fakten sind: Zwei Menschen wurden verletzt (wenn auch nur marginal - aber auch ein „blauer Fleck“ ist eine Verletzung). Verursacht wurden diese Verletzungen von Dir, da Du der Führer des Fahrzeugs warst. Demnach hast Du erst einmal eine fahrlässige Körperverletzung begangen. Und die Ermittlungsbehörden unterliegen in unserem Staat dem Legalitätsprinzip, d.h. sie müssen jede Straftat von der sie Kenntnis erlangen erst einmal verfolgen (bzw. ermitteln).
Die Frage ist, wie wird es weitergehen? Meine (sehr starke) Vermutung ist, daß das Verfahren in Kürze wieder eingestellt wird, z.B. wegen geringer Schuld oder fehlendem öffentlichem Interesse.

Aber die Geschichte macht mich etwas ratlos und ich hoffe, daß mich jemand aufklären kann: Bislang war ich der Meinung, daß die einfache Körperverletzung ein Antragsdelikt ist, d.h. ein Strafverfahren wird nur eingeleitet, wenn von den Geschädigten ein Strafantrag gestellt wird (was hier ja offensichtlich nicht der Fall ist). Irre ich mich da?

Grüße Stefan

Hi Showbee,

bin kein Rechtsexperte, aber vielleicht etwas zur Beruhigung. Mein Sohn hatte letztes Jahr einen ähnlichen Fall, da lief das auch so ab.

nun bekomme ich heute von der polizei post:

„vernehmungsbogen“ … verletzte bestimmung: § 1 STVO und §
229 STGB…

so, nun werde ich verdächtigt die beiden maedels (meine
freundin und ihre schwester) fahrlässig verletzt zu haben…

Was heißt verdächtigt, es war doch so. Wenn es keine Absicht war, dann eben fahrlässig.

was erwartet mich praktisch? lt. par. 229 STGB sind es bis zu
3 jahre und geldstrafe.

Aber nun mal langsam. Verurteilt wird man durch eine Gericht und dazu wird es wohl kaum kommen.
Den Vernehmungsbogen mußt du natürlich ausfüllen, denn den bekommt dann der Staatsanwalt und der entscheidet dann, ob ein Verfahren eingeleitet wird oder die Sache eingestellt wird. Wenn Verletzte im Spiel sind, ist das der normale Weg.

wie siehts nun konkret aus? die beiden machen keine
zivilansprüche geltend, aber zur aussage kann man sie
heranziehen. wie verfährt man nun weiter? sollen sie an nichts
mehr erinnern? aussage verweigern geht wohl kaum (nicht
verwandt oder verschwägert)…

Warum verweigern? Hast du etwas zu verbergen? Was soll der Saatsanwalt denn dann wohl machen, wenn er von dir keine Auskunft bekommt?

oder besuche ich morgen der vorsicht halber doch einen RA?

Wenn irgendetwas unklar ist, warum nicht (Rechtsschutzversicherung?).

wer hat sowas schon mal mitmachen dürfen? wie wird im allg.
bei solchen mini-vergehen(?!) verfahren?

Wie gesagt, bei Verletzten gibt es keine Mini-Vergehen. Das geht zum Staatsanwalt.

Bei meinem Sohn war es kein Reh, sondern eine Wespe im Auto. Lenkrad verrissen, überschlagen, sein Kumpel verletzt. Da ich der Halter war, mußte ich den Bogen ausfüllen. Hab argumentiert mit „Entschuldbarem Augenblicksversagen“. So etwas gibt es. Hab danach nie mehr wieder etwas gehört.

fragend, bedrückt und trotzdem grüssend

Jou, das geht an die Nieren, aber Kopf hoch.

Roland

Hallo,

gebe Dir im Ganzen recht. Eine Anmerkung zu

Strafverfahren wird nur eingeleitet, wenn von den Geschädigten
ein Strafantrag gestellt wird (was hier ja offensichtlich
nicht der Fall ist). Irre ich mich da?

Bei Verkehrsunfällen nimmt die Staatsanwaltschaft zunächst einmal öffentliches Interesse an, schon allein aus Gründen des Selbstschutzes. Zwei Verletzte sind zwei Verletzte, und das ärztliche Bulletin haben die da nicht. Das dürfte die Erklärung sein.

Gruß kw

ruhig Blut. So wie ich die Sache sehe, hast Du hier etwas aus
der Rubrik „Routine“…

rehi,

danke vorab. jaja, ist schon logisch, der polizist am schreibtisch muss handeln. werde den wisch mal ausfüllen. zu verheimlichen habe ich ja wirklich nix…

aber blöde wäre ein strafmandant in form von kohle für mich als armen studenten (zudem mit kaputten auto und die versicherung laesst sich zeit) schon…

danke & gruss

showbee

Hallo,

Bei Verkehrsunfällen nimmt die Staatsanwaltschaft zunächst
einmal öffentliches Interesse an, schon allein aus Gründen des
Selbstschutzes. Zwei Verletzte sind zwei Verletzte, und das
ärztliche Bulletin haben die da nicht. Das dürfte die
Erklärung sein.

In der Tat, das könnte eine Erklärung sein. Vielen Dank…

Gruß Stefan

Nochmal hi,

aber blöde wäre ein strafmandant in form von kohle für mich
als armen studenten (zudem mit kaputten auto und die
versicherung laesst sich zeit) schon…

Ich denke, auch da kann ich Dich beruhigen. Ein Strafmandat dürfte Dich genausowenig erwarten wie Knast oder Geldstrafe. Dieses wäre IMHO nur angebracht, wenn Du den Unfall hättest vermeiden können. Wenn die Damen genauso aussagen, wie Du hier den Unfall schilderst wird das Ermittlungsverfahren todsicher ohne weiteres eingestellt.

Grüße und 'nen schönen Abend

hallo Du,

asl mir Ende Januar ein Opel Corsa A mit 50km/h auf den stehenden Linienbus auffuhr und der Fahrer sich die Beine brach, sollte ich als Beschuldigter Vernommen werden.

Da aber die Schuldfrage (der andere) schon im Vorfeld klar war, verzichtete man darauf und vernahm mich als Zeuge.

Noch was zu den Rehen: Lange auf die Hupe drücken, bis es wegläuft, hat bei mir bis jetzt immer geholfen…

gruß

dennis

Hallo Showbee,

so, nun werde ich verdächtigt die beiden maedels (meine
freundin und ihre schwester) fahrlässig verletzt zu haben…

Bei Körperverletzung - und sei sie auch noch so geringfügig - leitet die Polizei automatisch so’n Verfahren ein auch wenn die beiden keinerlei Anzeige erstatten.

wie siehts nun konkret aus? die beiden machen keine
zivilansprüche geltend, aber zur aussage kann man sie
heranziehen. wie verfährt man nun weiter? sollen sie an nichts
mehr erinnern? aussage verweigern geht wohl kaum (nicht
verwandt oder verschwägert)…

Wenn die beiden keine Ansprüche geltend machen, ist die Sache schnell erledigt. Die Mädels müssen nur auf der Polizeiwache vorbeischauen und dort angeben, daß sie keinerlei Ansprüche Dir gegenüber geltend machen und die Einstellung des Ermittlungsverfahrens beantragen.

Gruß

Tomcat

P.S. Und als „Schadensersatz“ lädst Du die beiden mal in ein gutes Restaurant ein, ja? :o)

Hallihallo

Leider wirst du vermutlich , ich glaube, 6 Punkte in Flensburg und x Euro Strafe bekommen. Es handelte sich halt um ne Körperverletzung. Auch wenn keine Anzeige gestellte wird.
Ist mir zumindestens passiert.

Gruß Marco

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

du fuellst den fragebogen aus und schickst ihn zurueck.
danach hoerst due eine weile nix (4 wochen?).
dann kommt vom staatsanwalt ein schreiben.
entweder eingestellt (was du erwarten kannst,
weil die sache ‚nicht von oeffentlichem interesse ist‘),
oder eine strafe (nicht zu erwarten).
wenn der staatsanwalt dir geantwortet hat,
dann gibt er die sache zur bussgeldstelle,
und von dort kannst du dann ‚was erwarten‘.
aber -keine bange- du ueberlebst es.
du hast ja sowieso schon genug persoenlichen schaden.

hoffe, es beruhigt dich etwas.
gruss - digi, der zzt nicht in potsdam und umgebung ist.

Hi Showbee,
da erinnere ich mich noch dran. Bleib ganz locker, ich erzähle Dir mal, was mir mal passiert ist und wie es ausging:
Ich übersah beim Rechtsabbiegen einen Radfahrer, der im toten Winkel des Rückspiegels neben mir fuhr (damals verdiente ich meine Brötchen noch als LKW-Fahrer). Der Radfahrer sprang vom Fahrrad, hatte auch einen blauen Fleck und das Fahrrad kratzten wir aus den Zwillingsreifen der Hinterachse. Die herbeigerufene Polizei meinte auch gleich zu mir, da könnte ich mich auf ein Verfahren gefasst machen und schon mal sparen. Ich nahm mir die Unverfrorenheit, dem Polizisten gegenüber zu äussern, das in D Gott sei Dank noch die Gerichte über derlei Dinge urteilen und nicht die Beamten vor Ort. Der Radfahrer (anfangs furchtbar wütend) wurde zunehmends ruhiger, als ich ihn aufforderte, im LKW Platz zu nehmen während ich mich im toten Winkel versteckte. Er hatte ein Einsehen und verzichtete auf eine Anzeige. Auch ich erhielt damals so einen Fragebogen, schilderte die Situation und bekam ein paar Wochen später den Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft mit einer Ermahnung, künftig meiner Sorgfaltspflicht besser nachzukommen (Das ist dann der Standardtext).
Also, solange Deine Freundin oder ihre Schwester keinen Strafantrag stellen, geht das seinen Gang. Don´t panic.
Beste Grüsse
Sebastian

Nachtrag
Ich nochmal,
was sich immer gut macht bei der Beantwortung des Schreibens:
Schildern, das einem das ganze ja furchtbar leid tut, schliesslich wollte man ja seine Freundin nicht verletzen usw.
Gruss Sebastian

danke an alle…
@all,

so, heute habe ich das ding an die polizei versandt. mal gucken was bei rauskommt. die beiden maedels haben eienn zeugenvernehmungsbogen bekommen und den natuerlich richtig und in meinem interesse ausgefüllt.

stimmt das mit den sechs punkten? werden die dann auch nach xxx jahren gelöscht?

gruss und schönes we

showbee