hallo ihr,
sicherlich kann sich der ein oder andere noch an meine postings von vor 2,5 wochen erinnern (autounfall).
nun ja, bis auf ein totalschaden, einem blauen fleck und ein paar kopfschmerzen ist nix passiert…
soweit so gut, an ort und stelle des unfalles (reh lief über die strasse, ich schleudere auf regennasser fahrbahn, versuche einem alleebaum auszuweichen und überschlage mich im straßengraben) erschien nach anruf die polizei und auch ein sanniwagen.
alkohol und schnelligkeit waren nicht dabei…
da der sanniwagen nun mal da war, sind die beiden anderen insassen auch mitgefahren um sicher zu gehen, das nicht mehr als die kopfschmerzen und der blaue fleck da waren… es war nix.
nun bekomme ich heute von der polizei post:
„vernehmungsbogen“ … verletzte bestimmung: § 1 STVO und § 229 STGB…
so, nun werde ich verdächtigt die beiden maedels (meine freundin und ihre schwester) fahrlässig verletzt zu haben…
toll…
was erwartet mich praktisch? lt. par. 229 STGB sind es bis zu 3 jahre und geldstrafe.
wie siehts nun konkret aus? die beiden machen keine zivilansprüche geltend, aber zur aussage kann man sie heranziehen. wie verfährt man nun weiter? sollen sie an nichts mehr erinnern? aussage verweigern geht wohl kaum (nicht verwandt oder verschwägert)…
oder besuche ich morgen der vorsicht halber doch einen RA?
wer hat sowas schon mal mitmachen dürfen? wie wird im allg. bei solchen mini-vergehen(?!) verfahren?
fragend, bedrückt und trotzdem grüssend
der showbee