wir haben uns seit 20 Jahren nicht gesehen, da wir jeder wo anders wohnen. Mitte September kam ein Brief von der Stadtverwaltung; Inhalt ein Schreiben über eine Anhörung; wo man mir mitteilte, daß mein Bruder verstorben sei; inzwischen wurde er auch schon Eingeäschert, die Beisetzung ist in den nächsten Tagen. Da wir beide kaum Geld beisteuern können ( ich harz 4; er ???), sollte ich mich an das dortige Sozialamt , zwecks Antrag auf Kostenübernahme wenden, leider bisher keine Antwort. Nun zu meiner eigentlichen FRAGE: ??? WAS MUSS ICH NOCH ALLES TUN UND ACHTEN UND AN WEN MUSS ICH MICH WENDEN ???
Hallo!
mein Beileid .
Wer hat denn die Beerdigung veranlasst ? Du selbst ? Oder das Sozialamt ?
Wenn das Sozialamt, dann warte einfach ab, bis man dir schreibt und Kosten einfordert. Dann kannst Du ja deine finanziellen Verhältnisse mitteilen und musst voraussichtlich sehr wenig bis nichts bezahlen.
Aber das andere wäre ja der eigentliche Erbfall. Bist Du Erbe geworden ? Dazu müsste ja vom Nachlassgericht ein Schreiben kommen, dass Du entweder laut Testament oder durch gesetzliche Erbfolge Erbe geworden bist.
Wenn der Bruder weder Ehefrau noch Kinder hat, eure Eltern und Großeltern schon verstorben sind, dann wärest Du der Erbe.
Das kannst Du dann annehmen oder (bei Schulden) lieber ablehnen. Beachte die 6 Wochen Frist dazu.
MfG
duck313
Wer wir Beide, Deine Frau? Die muss dann sowieso nichts zahlen denn sie ist Deinem Bruder gegenüber nicht bestattungspflichtig.
Und wie duck schon schrieb, einfach abwarten. ramses90
Vielen Dank, @duck313. Ich weiß es nicht genau WER, ich wars nicht . Das Schreiben kam vom Fachbereich „Ordnung und Sicherheit“ . Der Witz ist aber, mein Bruder ist am 30.08.17 gestorben; der Brief wurde am 04.09.17 geschrieben!; drin steht, ich sollte bis spätesten 07.09.17 !, die Beisetzung veranlassen?!; auf dem Umschlag sind zwei Aufkleber , bei dem ersten; von "SAFE MAIL " ist das Datum 13.09.17 zu sehen ?! Und der Brief kam bei mir erst am 20.09.17 an !!! Auf deine zweite Frage zwecks Kosten; laut Auskunft ca. 1000 Euro. Hehe du bist gut ERBE ?! Das Geld was man bei Ihm fand (Sozialhilfe 350,00 Euro), wurde schon fürs Einäschern verwendet! Ich muß selbst erst mal sehen ob noch irgend etwas von seinen Sachen da ist, oder sein Vermieter schon alles Entsorgt hat ?!? Was meinst du mit der „6 WOCHEN FRIST“ ???
mfg Ralph
Mit wir beide; meinte ich meinen Bruder und mich. ??? FRAU ???- was ist das ??? ;)) , soweit ich weiß, war da keine (das hatten wir gemeinsam) , Ob nun mit oder ohne Frau, das Leben schenk dir trotzdem nichts !!!
mfg Ralph
Das ist die Ausschlagungsfrist des Erbes ( und damit auch möglicher Schulden des Bruders !). Machst Du nichts bis Du automatisch der Erbe und haftest auch für mögliche Schulden.
Die Frist beginnt ab Tag der offiziellen Kenntnis, Bruder ist gestorben und Du bist (gesetzlicher Erbe) geworden.
Ich bin etwas verwundert, das Du noch nichts vom Nachlassgericht gehört hast, denn wenn keine Angehörigen da sind, die alles veranlassen, dann muss sich ja das Ordnungsamt zusammen mit dem Nachlassgericht kümmern.
Und Du muss auch irgendwann (hätte längst passiert sein müssen) offiziell vom Gericht angeschrieben worden sein. Schließlich hat das Ordnungsamt Dich ja auch herausgefunden.
Zur Sicherheit kannst Du dich aber auch an dein örtlich zuständiges Amtsgericht, Abteilung Nachlasssachen, wenden. Allerdings müsstest Du da auch Unterlagen haben wie die Sterbeurkunde.
Gehe da mal nach, frage nach und lass Dir erklären, wie das ablaufen muss, bzw. erkläre gleich vor Ort die Ausschlagung des Erbes.
Das kostet eine kleine Gebühr.
Normalerweise müssen sich ja die Angehörigen kümmern um alles rund um den Tod, die Auflösung der Mietwohnung, Bestattung, Abklären von Verbindlichkeiten, gibt es Versicherungen, Konten usw.
Mich wundert, das das hier alles das Ordnungsamt vom Wohnort des Bruders veranlasst haben soll. Denn man hätte Dich ja benachrichtigen sollen, damit Du es machst.
Aber so ist das eben, wenn man zu Verwandten keinen Kontakt mehr hat.
MfG
duck313
und haben Sie jetzt alles regeln können? Zu schnell sollte man auch nicht ein Erbe ausschlagen. Erst immer schauen, ob nicht doch was da ist, was man erben kann und brauchen kann. Wenn Nichts da ist, zahlt auf Ihren, des Bruders, Antrag hin das Sozialamt die Beerdigung und die Entrümpelung, meine ich.