Hallo,
weise deinen Chef doch einfach mal auf das Arbeitszeitgesetz hin: http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/index.html
§3 sagt z.B., dass die werktägliche Arbeitszeit 8 Stunden nicht überschreiten darf. Sie darf maximal 10 Stunden sein, wenn dies innerhalb von 6 Monaten wieder ausgeglichen wird.
Von daher darf dein Chef sich also sicher nicht beschweren, denn du hast etwa das doppelte von dem geleistet, was erlaubt ist.
Notfalls musst du dir halt eine andere Stelle suchen, dann hat auch dein Chef ein Problem mehr. Auch das solltest du ihm sagen. Die Gesundheit macht so etwas nicht auf Dauer mit!
Viel Erfolg
Uli
Ich bin seit dem 22.10.2012 auf einer Baustelle und habe im
November 392 stunden gearbeitet.
Mein Chef lässt mich nicht nach hause ,weil er kein personal
hat.
Darf der Chef das ?