ganz so wie es oben beschrieben ist, ist es nicht. Noch nicht!
Ich arbeite in einem Architekturbüro. Bekanntlich geht es der Baubranche sehr schlecht. Das merken wir auch. Mein Chef… nee, das sag ich lieber nix zu.
Folgende Gedanke sind mir heute durch denn Kopf geschossen.
Angenommen mein Boss zahlt nicht.
(Reine Fiktion)
Keine Kohle also kein Gehalt für die Angstellten. Was mach ich also? Nun geht das Spiel aber schon in den zweiten Monat. Ich habe immer noch kein Gehalt gesehn. Wie kange kann ich das Spiel mitmachen? Da er sehr uneinsichtig ist schicke ich ihm ne Abmahung. Wenn die Kohle innerhalb von zwei Tage nicht da ist gibt die fristlose Kündigung von mir. Aber kann ich das denn auch machen. Kann ich kündigen? Was sagt das Arbeitsamt wenn ich kündige weil ich kein Gehalt bekomme. Bekomme ich ein dreimonatige Sperre. Was passiert mit meine bisher nicht erhaltenen Gehalt?
Wie gesagt, reine Fiktion. ABER diese Situation kann tatsächlich innerhalb der nächsten Wochen eintreten.
Die genauen Formalismen kenn ich nicht, aber du darfst in solchen Fällen kündigen ohne eine Sperrfrist zu bekommen.
Wichtig ist aber auch, daß du über das Arbeitsamt Konkursausfallgeld beantragst!! Dann bekommst du bis zu drei Monate rückwirkend dein Gehalt vom Arbeitsamt bezahlt!
Ein Konkursausfallsgeld bekommst du nur, wenn der Arbeitgeber oder Dritte zu Recht (!) einen Konkurs, pardon Insolvenz beantragt haben. Dann übernimmt die zuständige Stelle, Arbeitsamt, aus den - vielleicht - gezahlten Beiträgen, das Konkursausfallgeld.
Ansonsten empfehle ich solange als möglich in dem Pleitebetrieb auszuhalten, denn nur so kommst an das Konkursausfallgeld. Natürlich kannst die Arbeit verweigern, doch praktisch bringt das nicht viel. Auch Einklagen ist sinnvoll, doch wenn der Betrieb pleite ist, dann geht dies - vielleicht - schief. Am Besten schaust mal nachfolg. Links an.
ganz allg. gibt es sehr viele Infos, auch zum Arbeitsrecht unter http://www.ra-kassing.de
über 1000 Seiten gibt es zu entdecken!
Einen Lexikon der Kündigungsgründe gibt es bei http://www.felser.de
links gibt die Rubrik „Download für Sie“. Sehr viel zum Thema Arbeitsrecht ist da zu finden.
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dies ist aber insofern kein Problem, da er das ja selbst ggf
machen kann…
das „kann“ er nicht nur ggf, das MUSS er sogar, andernfalls ist das ein Straftatbestand:Konkursverschleppung, wird als Betrug geahndet (betrügerischer Konkurs, indem vorher noch rechtzeitig alle Vermögenswerte beiseite geschafft werden!und die Gläubiger leer ausgehen).
In diesem Punkt ist die gesetzliche Regelung ganz eindeutig: sobald es einer Firma ersichtlich ist, spätestens drei Wochen nach Zahlungsunfähigkeit, ist sie gesetzlich VERPFLICHTET Insolvenzantrag zu stellen, das kann man ggf. sogar als AN dieser Firma, wenn das Unternehmen den Insolvenzantrag schuldhaft verzögert.
Die entsprechenden Paragraphen stehen im HGB ab § 130 ff