Mein Enkelkind10 J wurde mit einer

… Gehirnerschütterung und einer kurzen Amnesie ins Krankenhaus eingeliefert. Da der Junge ortsfremd war habe ich mich auch stationär aufnehmen lassen. Übernehmen die Krankenkassen die Kosten?

Hallo,

man darf sich als Begleitperson eines Kindes mit aufnehmen lassen wenn es medizinisch notwenig ist. Wichtig ist wie das Krankenhaus die Begleitperson aufgenommen hat (also welcher Status). Normalerweise macht es keine Probleme mit der Krankenkasse wenn der Arzt es entsprechend aufgenommen hat.

Grüße
Jessica