Mein ex mann hatte sparverträge auf meine

… kinder laufen die jetzt abgelaufen sind so das er pro kind 10000 euro bekommen hat also insgesamt 20000 euro und jetzt will das sozialamt mir den lebendsunterhalt streichen was weiter passiert weiss ich noch nicht ich habe aber von dem geld keinen cent bekommen was kann ich tun

Dich mit dem Sozialamt in Verbindung setzen und den mitteilen, das dein Ex das Geld bekommewn hat.
Wurde bei der Scheidung über die Geldanlage, Versicherung verhandelt?
Lass dich von einem Fachanwalt beraten.
Du bekommst PKH.

Hallo, wenn du kein Geld bekommen hast dann sage das dem Amt.
Aber es fehlt auch einiges in deiner Frage zB. wie alt sind die Kinder? Wurde das Geld schon abgehoben wenn ja von wem? Wenn dein Ex die 20000 Euro abgehoben hat kann er dir dies per Eidesstattlicher-Erklärung bestätigen. Diese Bestätigung legst du dann dem Amt vor und erklärst das sich an deiner finanziellen Lage nichts geändert hat.
Hat das Amt dir den Lebensunterhalt schon gestrichen? (ob schriftlich oder mündlich)
Dann sofort Widerspruch einlegen!
Denn beides gilt als sogenannter Verwaltungsakt.
Aber zuerst würde ich es immer friedlich versuchen den Herrschaften die Situation darzustellen.
Solltest du aber dennoch kein Geld bekommen, und dadurch in eine Notlage geraten, rechtfertigt das auch eine Einstweilige Gerichtliche Anordnung (Verfügung).Dafür würde ich dir aber eine Anwalt empfehlen.
Wie du oben siehst bin ich momentan auch nicht mehr so auf dem laufenden sonst wüßte ich ob es Gerichtliche Anordnung oder Verfügung heißt.
Ich hoffe, es melden sich noch andere damit du genügend Information bekommst.
Mit freundlichen Grüßen

ich würde ganz schnell zu einer anwältin gehen,-
ansonsten sehe ich da riesige probleme kommen.
gute zeit
eva wiese

Hallo dasbinich82,
die Frage ist bei mir nur etwas unverständlich angekommen. Ich will aber trotzdem versuchen die Frage, so wie ich sie verstehe, zu beantworten. Vermögen ist all das, was der Hartz-IV-Betroffene vor dem Eintritt der Bedürftigkeit besaß. Das sind im Wesentlichen 150,00 EUR x Lebensalter als Vermögen auf z.B. Sparbüchern usw. Dann 750,00 EUR x Lebensalter als Altersvorsorge. Alle Beträge die diese Summen übersteigen sind vor Eintritt der Bedürftigkeit zu verbrauchen. Einkünfte sind alle die Beträge, die dem Betroffenen nach dem Eintritt der Hilfebedürftigkeit zufließen. Diese Beträge mindern die Bedürftigkeit. Es kann dann sein, dass die Bezüge ausgesetzt werden. Die Bedürftigkeit errechnet sich im Wesentlichen aus der Grundversorgung zurzeit bei einer Einzelperson 359,00 EUR und dann den Kosten der Kaltmiete, den Kosten der Nebenkosten und den Kosten der Heizung. Diese Beträge machen den Bedarf aus. Sollte der Bedarf durch andere Einkünfte gedeckt werden, ist keine Sozialhilfe zu zahlen. Wenn die Bedarfsgemeinschaft aus drei Personen besteht, so errechnet sich der Bedarf aus dem anteiligen Beträgen jeder Person aus einem Drittel der Kosten der Kaltmiete usw. Von diesem Bedarf sind wider die Einnahmen der Kinder abzuziehen. Siehe oben. Der § 12 SGB-II legt in Abs. 2 Nr. 1a fest, das jedem hilfebedürftigem Kind ein Freibetrag von 3100,00 EUR zusteht. Dieser Freibetrag steht dem Kind sofort zu, da es sich um Vermögen handelt, oder spätestens nach einem Monat, denn dann sind die Einkünfte, die nach dem Zuflussprinzip im ersten Monat anzurechnen sind, Vermögen und damit fällt das Geld dann unter den Freibetrag. Das Geld ist somit mindestens zum Teil vor dem Zugriff der Verwaltung sicher. Sollte die Verwaltung das nicht beachten, ist Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen und schlussendlich vor dem SG zu klagen.
Mit freundlichem Gruß
H. Artz

Hey dasbinich82,

Nachdem was du schreibst gehe ich mal davon aus, dass die Kinder bei dir leben.
Kriegst du ausschließlich Hartz V, oder ist es nur ein Zuschuss?

Wenn du schon einen Aufhebungsbescheid vom Sozialamt bekommen hasst, musst du schnellst möglich Widerspruch einlegen.
Bevor sie dir das Geld streichen, müssen sie dir diesen Bescheid schicken.
Wenn du noch keinen Bescheid bekommen hast, sprech sie noch mal an.

Wenn du noch mehr Hilfe brauchst musst du mich noch mal anschreiben.

LG
Sydney

Hallo dasbin ich,

habe versucht aus dem text einiges rauszuziehn…etwas unverständlich.
Hier würde ich an deiner Stelle die kostenlose rechtsberatung der Ämter nutzen-
Kann Dir da nicht weiterhelfen, tut mir leid…
lg rancher