Hallo liebe wer weiß was Com
Hier zur Problem Schilderung ich war mit meinem Ex Mann ca
1Jahr verheiratet und wir haben einen gemeinsamen Sohn (unter
3 Jahre) das Kind würde vor der Ehe gezeugt und geboren.
So seit unserer Trennung kümmert sich mein Ex Mann um fast
nix.
Ich brauche zum bsp. eine Erlaubnis für die Ummeldung meines
Sohnes in eine andere Stadt. Da wir ja leider !!! das geteilte
Aufentaltsbestimmungsrecht haben.
Ein geteiltes Aufenthaltsbestimmungsrecht gibt es nicht, Sie beide haben höchst wahrscheinlich das gemeinsame Sorgerecht und Sie das Aufenthaltbestimmungsrecht.
Den Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechts kann natürlich gestellt werden, wie schon geschrieben wurde, allerdings müssen schon gravierende Gründe vorhanden sein, um dies dann auch zu bekommen. Nur zu sagen „er kümmert sich nicht“ wird nicht ausreichend sein.
Dieses schreiben bräuchte ich schriftlich aber er reagiert
leider nicht auf meine Aufforderungen.
Aber ohne dieses Dokument kann ich weder meinen Sohn noch mich
Ummelden.
Eventuell sollte er noch mal unter fristsetzung angeschrieben werden mit Hinweis darauf, dass ansonsten die Hilfe des Familiengerichts in Anspruch genommen werden muss. Vielleicht sollten Sie sich hier mal familienrechtlich beraten lassen durch einen Anwalt. Ihnen müsste, da Sie über wenig Einkommen verfügen, die BEratungshilfe zustehen. Sollten Sie allerdings rechtsschutzversichert sein, würde diese eventuell die Kosten einer Erstberatung übernehmen.
Was viele weitere Probleme ergibt ich habe keinen Ausweiss,
ohne diesen komme ich leider nicht an mein Konto schwer zu
erklären. Ohne Konto kein Geld und so weiter.
Meine Frage also
1stens : Wie bewege ich meinen Mann dazu endlich mal was zu
tun. Um mich und unser Kind zu unterstützen.
2tens : Wisst ihr vlt. eine Möglichkeit wo ich Gelder
beantragen könnte bzw Vorschüsse?
Bevor Sie Leistungen von der Gemeinde bekommen, müssen Sie sich an Ihren Mann halten. Also zunäcst müsste dieser aufgefordert werden, Auskunft über sein Einkommen zu erteilen, damit dann geprüft werden kann ober er überhaupt leistungsfähig ist oder nicht. Sollte sich herausstellen, dass er leistungsfähig ist, er dann werden sie Unterstützung von der Gemeinde bekommen.
Das Jugendamt müsste Ihnen hierbei helfen können.