Mein EX soll endlich die Schulden zahlen!

Hallo Ihr Lieben,
auch ich finde den Weg ins Forum, weil ich einfach nicht mehr weiss was ich machen soll.

ich erkläre mal kurz!
Mit 18 habe ich IHN kennen gelernt. ich dachte es sei die GROSSE Liebe! Fataler Fehler stellte sich später raus. nach und nach bestellte er auf meinen Namen. Wovon ich wusste:frowning: dann folgten 2 Autos, ein Bootsmotor usw.
Ich weiss, ich bin doof, NAIV einfach alles von etwas. Also bitte keine Beleidigungen in dieser Richtung. Ich bin genug gestraft davon wie sehr ich mich selber, aber auch er mich in den Ruin gestürzt hat.
Nach fast 4 Jahren bez. ging es dann auseinander ich habe mich getrennt.
Sitze jetzt aber auf dem Schuldeberg allein. Was ich nicht tollerieren will. Er ist Schuld daran wie alles ist. Er zeigt nichtmal ansatzweise mitbereitschaft an dem ganzen Scheiß! Im Gegenteil. Kauft sich 2 Autos, Boote, Papagei, was weiss ich nicht alles und mich läßt er so hängen. Leider hat er sowas mit seiner damaligen auch abgezogen.
Ich bin nicht der Einzelfall. Jetzt reicht es mir aber und ER soll endlich zahlen.
Nun meine Frage:

HABE ICH EINE CHANCE BEIM ANWALT WENN ICH DORT HIN GEHE??

Ich will alles erdenkliche tun damit er zur Rechenschaft gezwungen wird.

Ich wäre euch echt Dankbar für die Informationen.

LG Jana

Hallo…

also das allerbeste ist, zum Anwalt zu gehen und sich beraten zu lassen. Wenn finanz. Mittel fehlen, gibt es die Möglichkeit für 10,-- das Gespräch zu führen, bezahlt dann Vater Staat den Rest… aber der Anwalt wird Dir das sagen, er ist verpflichtet dazu.
Denn nur er kann Dir sagen was möglich ist und was man abhaken kann.

Viel Glück

Victoria

Habe ich keine Ahnung

Hallo,
wir können Ihnen nur raten einen Rechtsanwalt aufzusuchen und in der sogenannten Erstberatung zu klären, welche Möglichkeiten Sie haben Ihren Ex zur Verantwortung zu ziehen. Hier wird allerdings ausschlaggebend sein, wer hat die Bestellungen getätigt und wer hat die Rechnungen unterschrieben. Sind diese eindeutig Ihrem Ex zuzuordnen, dann sind Sie für die Schulden nicht haftbar zu machen. Notfalls wird Ihnen der Anwalt zur Anzeige wegen Betrugs raten. Dies können wir nur voll unterstützen. Hier jedoch wäre es dann wichtig, daß Sie jeden Betrag genau listen, denn je höher die Schadenssumme, desto größer die Chancen, daß die Staatsanwaltschaft das ganze auch konsequent verfolgt.
Vielleicht ist es Ihnen sogar möglich weiter geschädigte zu finden, denn je mehr Personen die Vorgehensweise Ihres Ex bestätigen können, desto einfacher tut sich auch wiederum die Staatsanwaltschaft.

Wir hoffen wir konnten helfen.

Mit freundlichen Grüssen

Da wäre ein Anwalt sehr hilfreich…aber vorher über die kosten sprechen

Liebe Jana,
das gleiche Problem hatte mein Mann auch mit seiner ersten Ehefrau. Sie war/ist Kaufsüchtig und sie haben über ihre Verhältnisse gelebt. Als sie sich dann trennten, hatte es mein Mann auch nicht eingesehen, die Schulden allein zu tragen also ging er zum Rechtsanwalt und dieser teilt ihm mit, das er es beweisen müsste, das es seine Frau gekauft hat. Aber wie soll man sowas beweisen… Da machen sie es sich ganz schön leicht. Nja das ende von der Geschichte, er zahlt heute noch als einziger die Schulden ab. Aber das ist ja auch von Fall zu Fall unterschiedlich. Geh einfach mal zum Rechtsanwalt und informiere dich am besten.

Viel Glück

Also: Wenn er ohne Ihr Einverständnis und auf Ihren Namen bestellt hat und Sie die Bestellung auch nicht nachträglich genehmigt haben, könnten Sie über eine Anzeige wegen Betruges nachdenken. Nutzt Ihnen zwar nichts, aber er bekommt es dann mit der Staatsanwaltschaft zu tun. Dazu benötigt man keinen Anwalt.

Viel wichtiger: Ihre Ansprüche: Die verjähren grundsätzlich nach drei Jahren. Will man dieses verhindern, muss die Forderung gerichtlich festgestellt werden. Dazu sollten Sie einen Anwalt konsultieren.

Sie sollten sich überlegen, ob Sie dem schlechten Geld noch gutes Geld hinterherwerfen wollen, wenn bei ihm nichts zu holen ist. Allerdings stehen Sie ohne Titel schlecht da, wenn er mal zu Geld kommt.

Sie merken: eine Menge Beratungsbedarf. Man müsste sich die einzelnen Vertärge ansehen. Sie sollten auf jeden Fall wegen Ihrer Schulden eine Schuldnerberungsstelle aufsuchen. Auch kann ein Besuch auf dem Forum Schuldnerberatung (http://www.f-sb.de) sinnvoll sein.

Viel mehr kann ich aufgrund der Komplexität im Moment nicht schreiben. Sollten Mahnbescheide oder Vollstreckungsbescheide wegen Forderungen eingehen, für die Sie keine Vertäge geschlossen oder genehmigt haben, legen Sie Widerspruch ein.

Alles Gute
joachimd