Mein Freund hat einen künstlichen Darmausgang bekommen der in einen viertel bis halben Jahr zurück verlegt werden kann lehnt aber die Anschlußheilbehandlung ab, was hat das für rechtliche Konsequenzen? Muß er dann alles selbst zahlen, zB die Stomaschwester?
Er kann doch erst mal nicht arbeiten, wie lang dauert,soetwas?
Die Stomapflege läuft über eine Verordnung des Arztes, nennt sich Behandlungspflege und wird von der Kasse bezahlt.
Diese kriegt er bestimmt am Anfang erst mal täglich, bis er selbst sicherer damit umgehen kann.
Er selbst bekommt eine genaue Anleitung für alles, was gemacht werden muss.
Viele Sozisalstationen haben spezielle Stomapfleger, einfach mal danach fragen.
Es ist echt nicht schwierig, den Beutel zu wechseln und die nötige Pflege durchzuführen.
Es ist ungewohnt und man muss sich damit erst mal anfreunden, aber das klappt ganz sicher bald auch bei ihm.
Mit der Aussicht, dass dieser Zustand nur auf eine bestimmte Zeit fällt, sollte es ihm leichter fallen.
So kann er auch bald seiner Arbeit wieder nachgehen.
[MOD] Bitte FAQ 1129 beachten
Hi!
Bitte an die Antworter:
Rechtliche Beratung ist im öffentlichen Forum nicht zulässig - siehe FAQ:1129. Es sollte hier nur der medizinische Aspekt beantwortet werden.
Gruß,
Sharon
[Moderator]
Hallo,
Rechtliche Beratung ist im öffentlichen Forum nicht zulässig -
nenne die Rechtsgrundlage
siehe FAQ:1129.
das ist doch eine reine wer-weiß-was-Regelung
Gruß
Otto
Hi!
das ist doch eine reine wer-weiß-was-Regelung
Genauso ist es. Die Diskussion darüber gehört allerdings nicht in dieses Brett. Ich wollte lediglich mit meinem Hinweis vermeiden, daß die Frage bzw. Antworten gelöscht werden müssten.
Laß mich darum mich selbst korrigieren:
Rechtliche Beratung ist hier im Forum nicht zulässig -
Gruß,
Sharon