Mein freund hatte aus spaß wo er betrunken

… war bei facebook geschrieben das er amoklaufen würde und ist dann eingeschlafen bevor er geschrieben hat das es ein scherz war . 3 stunden später wurde dann eine durchsuchung unserer gemeinsamen wohnung durchgeführt und mein freund direkt mitgenommen ohne das er über seine rechte belehrt wurde dabei haben sie dann noch den rechner sein handy und mein handy mitgenommen. dürfen die das überhaupt ? und wann bekomme ich mein handy wieder habe da ja nix mit zutun

hallo melanie,
ja…in so einem fall dürfen „die“ das…mit so etwas sollte man eben keine spässe machen…
den rechner und eure handies hat man wahrsch. als potenzielle beweismittel mitgenommen und wird sie euch nach auswertung wiedergeben. der rechner könnte auch als tatmittel eingezogen werden…
was dich betrifft, da gilt einfach: mitgehangen, mitgefangen…wenn ihr gemeinsam wohnt, bist du bei dem mist, den dein freund baut, leider jeweils auch mit im boot…

gruss

mike

Ja, das dürfen die.
Die Sachen gibt es in der Regel nach Abschluss des Verfahrens zurück oder sie werden als Tatmittel eingezogen.

Ich muss ja wohl nicht schreiben wie unsaglich blöd es ist so etwas zu tun.
Da entschuldigt auch der Alkohol nichts.
Nach dem was in letzter Zeit alles an Amoklagen geschehen ist, gab es für die Behörden keine andere Möglichkeit als so handeln.

Ja!
Das Ankündigen einer Straftat ist selbst eine Straftat. Darüber hinaus handelt es sich bei einem Amoklauf im klassischen Sinne um ein Verbrechen, bei dem Leib und Leben anderer gefährdet werden. Darum blieb der Polizei nach dem Bekanntwerden der Androhung nichts anderes übrig als zu handeln. Die Ernsthaftigkeit einer solchen Androhung muss natürlich dann geprüft werden, um entsprechende Maßnahmen (z.B. zwangsweise Einweisung des mögl. Amokläufers in die Psychiatrie) durchsetzten zu können. Da der Amoklauf im Internet angekündigt wurde, ist es nur logisch, dass man PC und ähnliches (auch Mobiltelefone) beschlagnahmt.
Zur Belehrung über seine Rechte kann ich so nichts sagen. Sie muss natürlich erfolgen. Aber es müssen Zweckmäßigkeiten beachtet werden. Wenn dein Freund stark alkoholisiert war, dann macht eine Belehrung vor Ort z.B. wenig Sinn. Er würde sie eh nicht verstehen. Genau so, wenn er sich vor Ort gegen die Maßnahme wehrt. Auch hier wird man als erstes die Maßnahmen durchsetzen und dann im Polizeigewahrsam die entsprechenden Belehrungen durchführen. Ich geh mal davon aus, dass dein Freund spätestens auf der Wache über den Grund der Maßnahme sowie seine Rechte und Pflichten belehrt wurde.
Gegen die Beschlagnahme deines Handys kannst du beim zuständigen Amtsgericht Widerspruch einlegen. Dann wird ein Richter entscheiden, ob du das Telefon zurück bekommst.
Es gibt im Leben bestimmte Sachen, die man einfach nicht tun sollte. Das Androhen eines Amoklaufes gehört dazu. Ich kann deinem Freund nur den Rat geben weniger zu trinken und mehr zu denken (so lange das noch möglich ist).
Es dürfte ihn übrigens am Ende, quasi zur „Belohnung“, auch noch eine Geldstrafe erwarten. Wie gesagt, er hat eine Straftat begangen.

Moin,
Mitgenommen wurde er um einen möglichen Suizid zu verhindern. ( Schutzgewahrsam ) auch ohne Belehrung möglich zudem der Freund noch unter Einfluß von Alkohol stand. Durchsuchung war nötig um die Person zu finden.
Dein Handy kannst Du Dir sofort wieder rausgeben lassen. Dein Eigentum, es sei denn es gibt eine richterliche Anordnung für Dein Handy. Die Sachen von Deinem Freund können im ersten Angriff zur Beweissicherung mitgenommen werden. Entscheidend kann aber auch sein wie hoch der Alkoholwert Deines Freundes war.

Da kommt Spaß auf.

M.f.G.

Nobbi69

Hallo,

Also spätestens seit der Amokläufe in Erfurt, Emsdetten und Winnenden reagieren die Ermittlungsbehörden ganz empfindlich auf solche Ankündigungen. In solchen Fällen wird schnell reagiert wobei dann Gefahr in Verzug begründet wird. Das mit der Rechtsbelehrung ist etwas anders, als in den Krimis. Natürlich muss dem Beschuldigten der Festnahmegrund genannt werden. Die Frage ist aber, welchen Status dein Freund zu diesem Zeitpunkt hatte. War er wirklich Beschuldigter, war er Zeuge oder Betroffener? Das kann ich so natürlich nicht beurteilen.
Wenn die Kollegen einen Durchsuchungsbeschluss hatte, galt dieser für die ganze gemeinsame Wohnung. Wenn dein Freund Zugriff auf dein Handy hatte und darauf eventuell Beweiserhebliche Daten zu vermuten sind, durften sie das Handy natürlich auch mitnehmen. Es wird dir dann spätestens nach Abschluss der Ermittlungen wieder ausgehändigt. Meist geschieht das aber schon früher.
Zu den Maßnahmen ansich kann ich nur sagen, dass du die Schuld da voll und ganz bei deinem Freund suchen solltest. Es gibt Dinge, die macht man nichtmal im Suff.
Was wäre denn gewesen, wenn es nicht nur ein Ulk gewesen wäre und die Polizei hätte nicht reagiert?

Mit freundlichen Grüßen

Tja - dann wird dein Freund wohl die verantwortung für sein Tun übernehmen müssen.
Ja - die dürfen ihn festnehmen. Zur Durchsuchung hat es sicherlich eine Anordnung vom Richter oder auch vom StA gegeben, das kannst Du bei der Polizei oder der StA erfragen. Die können dir sicher auch sagen, wann du dein Handy wiederbekommen kannst.

Ebenfalls grußlos

Hallo Melanie,

Dein Freund hat einen Amoklauf angekündigt. Darauf muss die Polizei entsprechend reagieren. Den Umstand, dass er betrunken war, wird ein Gericht würdigen. Die Behauptung, er habe es erst bei Facebook geschrieben und dann vergessen, es zu löschen, kann man wohl als Schutzbehauptung abtun.
Genau so gut kann jemand, der eine Tankstelle überfällt, bei seiner Festnahme behaupten, er hatte vergessen zu sagen, dass alles nur ein Scherz war.

Der PC und das Handy sind beschlagnahmt worden, weil sie Beweismittel sind. Nach Auswertung werden sie wieder heraus gegeben, wenn sie nicht als tatnotwendiges Mittel der Einziehung unterliegen.

Eine Belehrung über seine Rechte, bekommt er vor der Vernehmung. Erst dann ist sie relevant und er kann bestimmte Rechte, wie Aussageverweigerung, in Anspruch nehmen. Gegen die Festnahme kann er sich nicht wehren, daher ist hierfür eine Belehrung nicht erforderlich.

Mit freundlichem Gruß
Horst Gotthardt

Hallo Melanie, ganz kurz: Ja, sie dürfen…

Das kann auch noch teuer werden, da es möglich ist, dass man noch die Einsatzkosten bezahlen muss. Derartige Scherze sind wirklich sehr übel - die Polizei ist gezwungen, die Sache zunächst ernst zu nehmen. Die Person geht zunächst mit, um die Begehung von Straftaten sicher auszuschließen (bis der Amokverdacht ausgeräumt und er nüchtern ist)Die Wohnung muss durchsucht werden, um mögliche Tatmittel (Waffen etc.) aufzufinden, PC und Handy werden mitgenommen, um Beweise zu sichern (auch die Drohung an sich ist bereits eine Straftat!).

Gegen die Sicherstellung /Beschlagnahme kann Widerspruch eingelegt werden. Mache das wegen dem Handy schriftlich und wende Dich an die aufgeführte Polizeidienststelle bzw. Staatsanwaltschaft.

Hallo User melanie.ritter2

All so, ich bin leicht verwirrt. Hat dein Kumpel sich im Vorfeld oder auch hinterher mal überlegt was das eigentlich bedeutet „Amoklauf“.
Die sinnlose Tötung von Menschen zur Befriedigung von Inneren Zwängen mit anschießender Selbsttötung ist ein Akt der dem menschlichen Wesen nicht entspricht. Es traumatisiert alle aber auch alle Personen die mit diesem Ereignis zu tun haben bis tief in die Seele hinein. Sich darüber lustig zu machen ist mehr als oberflächlich und naiv.
Die rechtliche Bewertung einer solchen Ankündigung ist, auch nur zum Spaß egal im Suff oder Nüchtern, von solch einer Wertigkeit, die sehr hoch angebunden ist und die Grundlagen jeglicher polizeilicher Arbeit berühren, dass es hierzu keine Spielraum gibt und geben darf, so etwas zu tolerieren. Die Ankündigung einer Straftat, in diesem Fall mehrfacher Straftaten, und sogar die Tötung von unschuldigem Leben ist nicht nur moralisch sondern auch rechtlich nicht hinzu nehmen und in jedem Stadium zu bekämpfen. Dabei ist aber auch wichtig die Ursachen aufzuklären und dort an zusetzen.
Jetzt zu deiner Frage. Ich gehe davon aus das die Handlungen der Polizei vor Ort entweder auf der Grundlage des Fachbegriffes „Gefahr im Verzug“ oder auf Anweisung eines Staatsanwaltes bzw. Richter erfolgt, sind. Auf Grund der Erfahrungen die gemacht worden sind ist es in dieser Situation möglich die Belehrung bis zur Klärung der „angekündigten Amoktat“ auszusetzen, da es zu Handlungen des Täters führen kann die eine Tatverhinderung nicht mehr möglich machen. Das kann nach der Situation bedeuten, dass der Täter und Gegenstände die zur Tat benutz werden könnten oder zur Ankündigung verwendet wurden sichergestellt oder sogar beschlagnahmt werden. Dein Handy ist ein Beweismittel zur Darstellung der Tatbestandsmerkmale und der Intensität des „Täters“ die Tat auch durchzuführen. Nach den Informationen von deiner Seite her hab ihr sogar noch richtig Glück gehabt und ich hoffe das ihr nie in die Situation kommen werdet wenn das SEK (Sondereinsatzkommando) euch in der Wohnung besucht, dann wird’s richtig gruselig und richtig gefährlich. Die Jungs reden nicht die handeln. Rede mit deinem Kumpel mal darüber. Nicht nur was für Auswirkungen eine solche Äußerung hat, sonder warum es solche Auswirkungen haben kann. Ist eigentlich der bessere Ansatz sich damit Auseinander zu setzten. Wenn das unbefriedigend bleibt so sucht Euch professionelle Hilfe.

Hallo Melanie,

das ist auf jeden Fall ein sehr dummer Scherz! Also die Polizei MUSS deinen Freund über seine Rechte belehren, ansonsten sind alle Beweise, die durch die Festnahme und Durchsuchung entstehen ungültig. Aber prinzipiell dürfen sie das auf jeden Fall, denn dein Freund hat sich hier gemäß §126 StGB „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung einer Straftat“ strafbar gemacht.

LG

Hallo Melanie

so einen Mist schreibt man nicht aus Spaß. Das ist alles andere als witzig. Ich finde, dass das eine Respektlosigkeit gegenüber den Opfern von Amokläufen ist. Für so etwas habe ich echt kein Verständnis. Der Polizeiapparat beginnt natürlich auf Hochdruck zu arbeiten. Selbst wenn er noch „rechtzeitig“ geschrieben hätte, dass es ein Scherz ist, wäre die Polizei vermutlich bei euch aufgetaucht und möglicherweise dann eine (hoffentlich saftige) Rechnung über den Einsatz geschrieben.

Dein Freund wurde vorläufig festgenommen nach den Vorschriften des §127 StPO und die Durchsuchung der Wohnung nach §§102 ff. StPO (ff. = und folgende §§).

Er hat als Beschuldigter das Recht, keine Aussage zu machen. Darüber muss er vor seiner ersten Vernehmung belehrt werden.

dabei haben sie dann noch den rechner sein handy und mein handy mitgenommen. dürfen die das überhaupt?

Ja. Die Beschlagnahme der Handys und des PCs ist erlaubt nach §§98 ff. StPO.

und wann bekomme ich mein handy wieder

Wenn klar ist, dass die Amokdrohung nicht auf deinem Handy geschrieben wurde.

ja dürfen sie:wink:

bis zum Abschluss des Verfahrens, also 2 Jahre:wink: