… 7,5t gültig.Wie bekomme ich diese Erlaubnis wieder? Danke Gruss Uwe
Hallo,
siehe ziemlich weit unten:"Für den Umtausch und jede späte…"Zu der Führerscheingeschichte.Inh.eines alten KL.3 …
Moin,
etwas dürftige Info
Du darfst auch nach wie vor 7,5 Tonner fahren. Nur wenn Du die Berechtigung Züge mit max. 3 Achsen und einem zulässigen Gesamtgewicht von 18,5t weiter haben möchtest, dann brauchst Du die ärztlichen Gutachten.
Hast Du denn noch die alte graue Pappe oder den Scheckkartenführerschein?
Meines Wissens kann man auch nachträglich (also nach Vollendung des 50. Lebensjahres)unter Vorlage eines ärztlichen Gutachtens die Erweiterung beantragen. Ist aber natürlich mit höheren Kosten verbunden als hätte man das vor dem 50. gemacht.
Näheres steht aber auch hier http://www.verkehrslexikon.de/Texte/FEC7901.php
Gruss Jakob
Hallo,
also alte Klasse 3 gilt nach wie vor bis 7,49t, alles drüber mußt Du beantragen und nachweisen, d.h. beim Fachmediziner für Führerscheine wie z.B. http://www.dr-baur.de/ wo ich hingehe die Tests machen, dann darfst Du auch mehr als 7,49t fahren.
MfG
Um ein Solofahrzeug mit mehr als 7,5 t zGG fahren zu dürfen(wieso 7,49?)muß man zu einer Fahrschule gehen und C machen wenn man nur einen alten Klasse 3 hat.Es besteht nur die Möglichkeit Züge,die nach neuem Recht in C1 E oder sogar in CE fallen zu bewegen.Aber das ist eigentlich schon gesagt worden?
Grüße