Mein geschützter Markennamen wird verwendet! Was tun? Abmahnung?

Guten Tag,

ich bin seit 9 Jahren im Besitz einer Marke,
welche ich in verschiedenen Klassen geschützt habe.
Es ist ein Name (Beispiel XYZ). Ich habe auch die ersten
3 Jahre eine Firma auf diesen Namen betrieben.
Nun habe ich festgestellt, dass einige andere mit meinem
geschützten und eingetragenen Namen eine Firma betreiben.
1x eine Discothek, 1x ein Fashiongeschäft, 1x eine Werbeagentur. Genau diese Klassen habe ich schützen lassen.

Meine Frage:
Da ich am überlegen bin, die Marke (läuft Ende nächstes Jahr aus) nicht mehr verlängern zu lassen, möchte ich diese evtl. verkaufen.

-Wie kann ich die jetzigen Firmen, welche meinen Markennamen benutzen abmahnen? Oder geht das nur über einen Anwalt?
-Was verlangt ein Anwalt so ca. für eine Abmahnung?
-Da ich privatperson bin (habe keine Firma mehr), greift ja meine private Rechtschutzversicherung nicht.

Was macht man in einem solchen Fall, wenn jemand anders meinen Markennamen verwendet?
Normalerweise müssen diese doch dann den Namen ändern, oder von mir die REchte erwerben?

Wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir Tips geben könnten.

Danke
frank

Hallo,

danke für die Anfrage. Da ich Ihre Situation nicht vollständig kenne, kann ich Ihnen leider keine 100%-seriöse Antwort auf Ihr Problem geben.

Nach dem was Sie schildern, halte ich es aber für geboten, dass Sie einen Fachanwalt/Fachanwältin in Ihrer Nähe um Rat fragen. Diese® sollte Ihnen eine vernünftige Erstberatung bieten können.

Sollten die Firmen Ihren Markennamen rechtswidrig nutzen, müssten diese auch die Kosten der Abmahnung zahlen. Die Abmahnung können Sie theoretisch auch selbst machen; halte ich aber für einen Laien wegen der schwierigen Rechtslage und den einzuhaltenden Formalien einer Abmahnung für kaum machbar. Exakte Kenntnis der Rechtslage und des Verfahrenslaufs ist erforderlich. Markenrecht ist übrigens gar nicht über Rechtsschutz versicherbar. Soweit der Gegner auf die Abmahnung nicht wie gewünscht reagiert, müssen Sie sowieso vor Gericht gehen. Da die Landgerichte in diesen Fällen zuständig sind, besteht Anwaltszwang. Auch Verhandlungen über einen Verkauf der Marke werden Sie kaum ohne einen Anwalt vernünftig handhaben können.

Zur weiteren allgemeinen Information zum Thema empfehle ich Ihnen folgende Webseiten:
http://www.marken-recht.de/

ALLGEMEINER HINWEIS
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass in diesem Forum keine kostenlose umfangreiche Rechtsberatung erfolgen kann. Die hier gegebenen Auskünfte sind deshalb lediglich überschlägig und ohne Kenntnis des genauen Sachverhaltes erteilt. Ein Beratungsvertrag zwischen Ihnen und mir kommt nicht zustande; eine Haftung oder Gewährleistung für die Richtigkeit der Auskunft oder die Inhalte von Webhinweisen wird ausdrücklich nicht übernommen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit rate ich Ihnen dringend die Beratung eines® geeigneten Rechtsanwalts/Rechtsanwältin oder einer zur Rechtsberatung befugten Stelle (z.B. Mieterbund, Verbraucherzentrale, Schuldnerberatung, IHK, Berufsverband, Arbeitgeberverband) in Anspruch zu nehmen. Soweit Ihnen die notwendigen finanziellen Mittel hierzu fehlen, steht Ihnen ggfl. Beratungs- oder Prozesskostenhilfe zu. Nähere Auskünfte hierzu erteilt Ihnen z.B. das zuständige Amtsgericht oder die Rechtsanwaltskammer in Ihrer Nähe.

Mit freundlichen Grüßen

VOLKER WEISE
Rechtsanwalt
Postfach 2261
Rheindorfer Straße 189
D-40764 Langenfeld
Tel +49.2173.920700
Fax +49.2173.1065459
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Web www.weisepartner.de
Blog www.blog-recht.de

Guten Tag,
es gibt in Ihrem Fall mehrere Handlungsalternativen, die jedoch den Rahmen einer kurzen online Antwort bei weitem übersteigen. Ich kann Ihnen nur anraten, sich von einem Anwalt/in beraten zu lassen. Dies muss selbstverständlich nicht in unserer Kanzlei erfolgen. Sie können sich jedoch gerne einen Beratungstermin geben lassen.
Mit freundlichen Grüßen
Pahl

Rechtsanwälte Damrath und Pahl
Kaiserdamm 18
14057 Berlin
Telefon 030-3088333
[email protected]
www.damrath-pahl.de