Mein getrennter ehemann bestellt waren auf

hallo,
folgendes szenario, mein ehemann war am wochenende verreist und ich nutzte die gelegenheit, seine schränke zu durchstöbern. dabei hab ich eine menge ungeöffneter post entdeckt. nun musste ich feststellen, dass mein noch-Ehemann jede menge waren auf meinem namen online bestellt und nicht bezahlt hat. es kam sogar schon zum mahnbescheid.

was kann ich jetzt machen?
wie gehe ich dagegen vor?
wer haftet dafür?
wie schütze ich mich vor weiteren bestellungen?

gruß
j. aus duisburg

Moin,
grundsätzlich ist derjenige verantwortlich, der bestellt oder kauft. Oft glauben noch Menschen, dass der Ehegatte automatisch mithaftet. Dies ist so nicht der Fall. Auch glauben viele Menschen, wenn sie keine Gütergemeinschaft vereinbart haben, gehöre ihnen alles gemeinsam, auch die Schulden. Das ist nicht der Fall.

Ehefrau hat nichts bestellt. Sie haftet also nicht. Grundsätzlich muss sie sich auch nicht gegen weitere Bestellungen wehren. Wie sollte sie auch.
Ankommende Ware ungeöffnet zurückgehen lassen, Annahme verweigern ist ein Mittel.
Allgemein vom 14-Tage-Rückgaberecht Gebrauch machen, wenn sich schon geöffnete Ware daheim befindet.
Jede an Ehefrau adressierte Rechnung muss widersprochen werden, am besten mit Schilderung des Tatverhalts. Jeder Mahnung sollte schriftlich widersprochen werden.
Ehefrau sollte sich auf keine Verhandlungen einlassen.
Im Fall der Fälle von der Verbraucherzentrale beraten lassen oder einem Anwalt.

Einige werden drängeln, aber wohl keine Handhabe haben.
Einige werden die Ehefrau sperren, bei der Schufa oder so etwas, das wird unangenehm, wenn die Ehefrau tatsächlich etwas selbst bestellen will.
Persönlich sollte die Ehefrau ihre Onlinedaten, die dem Ehemann bekannt sind, ändern. Emailkonten löschen etc. Außerdem sollte sie aufpassen, dass Kreditkarten und Ausweise (besonders deren Nummern) keinem weiteren bekannt sind, also nicht dem Ehemann zb.
Denn sonst wird die Ehefrau es schwer haben zu beweisen, dass sie nicht die Käuferin ist.
Recht haben und Recht kriegen sind bekanntlich zweierlei.
Die Ehefrau kann auch eine Unterlassungsklage anstengen an ihren Ehemann.

Letztendlich sollte sie kontrollieren, was in ihrer Macht steht. In einem solchen Fall würde ich raten, mir rechtlichen Rat von kompetenten Personen zu holen: Verbraucherschutz und Anwalt. Am besten alles mitnehmen und alles vorher dokumentieren, was er bestellt, welche Daten er hat, wer mahnt etc.

Guten Abend,

Sie müssen sich ganz klar von diesen Bestellungen abgrenzen. Um es mal juristisch auszudrücken: Sie müssen ihren Noch-Ehemann anzeigen. Denn so, und nur so sehen die Versandhäuser, dass Sie damit tatsächlich nichts zu tun haben. Ihr Noch-Ehemann wird sich dann wegen Betruges zu verantworten haben.

Und Sie müssen ganz klar bei der Polizei feststellen, dass Sie von diesen Bestellungen nichts gewusst haben.

Natürlich ist eine Anzeige ein sehr drastisches Mittel, und ich kann sogar nachvollziehen, wenn Sie dazu nicht bereit wären. Ich möchte Ihnen auch keinen unnötigen Schrecken einjagen, aber im Grunde wird jetzt folgendes passieren:

Wenn Sie NUR die Versandhäuser anschreiben, dass Ihr Noch-Ehemann diese Bestellungen ohne Ihre Kenntnis getätigt hat, werden die Versandhäuser sich an die Staatsanwaltschaft wenden. Und die Versandhäuser werden nicht nur Ihren Noch-Ehemann anzeigen, sondern höchstwahrscheinlich auch Sie. Das müssen die Haus-Juristen in den Firmen sogar machen. Und dann könnte es tatsächlich eng für Sie werden. Spätestens vor Gericht müssten Sie dann gegen Ihren Mann aussagen.

Gehen Sie mit den gefundenen Rechnungen und Mahnungen zu einem Anwalt (einem, den Ihr Mann nicht kennt) und zeigen Sie ihm die Dinge. Er wird Sie da schon durchmanövrieren. Um eine Anzeige werden Sie aber nicht herumkommen, wenn Sie ungeschoren davon kommen wollen.

Es tut mir Leid, dass Ihre Beziehung so enden muss.

Ich wünsche Ihnen alles Gute!

Viele Grüße

Benedikt

hallo jessiM. zahlen muß immer derjenige, der in der rechnungsanschrift steht!
Beispiel: ich betreibe ein großes Online Kaufhaus"Myklick". Warum sollte ich Dich nicht fragen warum Du Deine Rechnung nicht bezahlst? Woher soll ich wissen, daß Dein EX Ehemann nicht „Du“ bist? Und warum sollte es mich interessieren? Ich habe doch einen Rechnungsempfänger, oder!?
Und wie kannst Du Dich schützen? Ganz einfach. Rufe die Firmen an, wo Dein Mann bestellt hat und gebe an, daß auf Deinen Namen oder Nummer keine Bestellungen mehr bearbeitet werden sollen. Dann darfst Du natürlich vorerst auch nicht mehr bestellen!!!

Viele Grüße und alles Gute
Jens Glinka (Kaufhaus Myklick)

Hallo,
ich würde sofort Strafanzeige stellen und mir einen Scheidungsanwalt nehmen damit dieser die Sache beantragt und somit ein Datum gegeben ist ab wann die Trennung Öffendlich ist. Sonst ist das wohl so eine Sache mit der Warenbestellung.

Gruß Marco

www.hauptstadtdetektei.de
www.pc-forensic.com

bin da nicht zu 100% sicher, aber wenn ihr getrennt seit und das auch den Behörden bekannt ist, kann es sein, das du aus dem Schneider bist. Falls es noch nicht bekannt ist und ihr keinen Ehevertrag habt, könnte es eng werden.
Leider kaum Erfahrungswerte. Sorry

Hallo Jessi,

sorry, daß ich mich erst jetzt melde, aber ich lebe gerade in etwas unruhigen Zeiten.

Meine Antwort kann eigentlich nur sein, daß ich an Deiner Stelle unverzüglich einen Rechtsanwalt aufsuchen würde. Zu aller erst würde ich mit dem Rechtsanwalt über Deine finanziellen Verhältnisse reden. Ich gehe davon aus, daß Du keine Rechtsschutzversicherung hast. Es gibt da sicherlich Wege, wie er bezahlt werden kann.

Wenn das geklärt ist, würde ich ihm Deinen Fall in aller Ausführlichkeit schildern.

Ich wünsche Dir für die Zukunft Ruhe und Harmonie. Gerade jetzt hast Du wohl eher Stress und Streit.

Liebe Grüße

Jörg