Moin,
grundsätzlich ist derjenige verantwortlich, der bestellt oder kauft. Oft glauben noch Menschen, dass der Ehegatte automatisch mithaftet. Dies ist so nicht der Fall. Auch glauben viele Menschen, wenn sie keine Gütergemeinschaft vereinbart haben, gehöre ihnen alles gemeinsam, auch die Schulden. Das ist nicht der Fall.
Ehefrau hat nichts bestellt. Sie haftet also nicht. Grundsätzlich muss sie sich auch nicht gegen weitere Bestellungen wehren. Wie sollte sie auch.
Ankommende Ware ungeöffnet zurückgehen lassen, Annahme verweigern ist ein Mittel.
Allgemein vom 14-Tage-Rückgaberecht Gebrauch machen, wenn sich schon geöffnete Ware daheim befindet.
Jede an Ehefrau adressierte Rechnung muss widersprochen werden, am besten mit Schilderung des Tatverhalts. Jeder Mahnung sollte schriftlich widersprochen werden.
Ehefrau sollte sich auf keine Verhandlungen einlassen.
Im Fall der Fälle von der Verbraucherzentrale beraten lassen oder einem Anwalt.
Einige werden drängeln, aber wohl keine Handhabe haben.
Einige werden die Ehefrau sperren, bei der Schufa oder so etwas, das wird unangenehm, wenn die Ehefrau tatsächlich etwas selbst bestellen will.
Persönlich sollte die Ehefrau ihre Onlinedaten, die dem Ehemann bekannt sind, ändern. Emailkonten löschen etc. Außerdem sollte sie aufpassen, dass Kreditkarten und Ausweise (besonders deren Nummern) keinem weiteren bekannt sind, also nicht dem Ehemann zb.
Denn sonst wird die Ehefrau es schwer haben zu beweisen, dass sie nicht die Käuferin ist.
Recht haben und Recht kriegen sind bekanntlich zweierlei.
Die Ehefrau kann auch eine Unterlassungsklage anstengen an ihren Ehemann.
Letztendlich sollte sie kontrollieren, was in ihrer Macht steht. In einem solchen Fall würde ich raten, mir rechtlichen Rat von kompetenten Personen zu holen: Verbraucherschutz und Anwalt. Am besten alles mitnehmen und alles vorher dokumentieren, was er bestellt, welche Daten er hat, wer mahnt etc.