Hallo,
ich habe folgenes Problem:
Seid 30 Jahren habe ich ein Grundstück gepachtet. Ich habe darauf ein kleines Wochenendhaus gebaut usw.
Nun gibt es einen neuen Eigentümer, der das Grundstück für sich und seine Familie nutzen möchte…
Nun meine Frage: Was wird aus meinem Haus? Geht das auch so ohne weiteres in den Besitz des neuen Grundstückseigentümer über?
Kann ich für MEIN Haus auf SEINEM Grundstück so etwas wie Abstand verlangen?
Vielen Dank schonmal im voraus für hoffentlich viele Antworten
Leider, kann ich zu diesem Fall keine Angaben machen. Sorry
Hallo,
tut mir leid, das ist nicht mein Resort - kann da nicht weiter helfen.
Gruss
globalplayer
hallo,
habe leider keine erfahrung darin.
gab es vertragliche vereinbarung mit dem vorbesitzer.
vielleicht kann man auf dieser vereinbarung aufbauen.
mfg duke-rastatt
Hallo.
Bin heute erst aus dem Urlaub zurück, deswegen die späte Antwort.
Nach meiner Erfahrung kannst du keine Abstandszahlung verlangen. Im Gegenteil; du musst sogar froh sein, wenn der neue Eigentümer nicht sogar einen Rückbau verlangt.
An deiner Stelle würde ich versuchen, mich mit dem neuen Eigentümer gütlich zu einigen, evtl. kannst du dann doch noch ein paar Euro rausholen…
Viele Grüße,
Frank
Hallo
Habe keine Ahnung in Rechtsfragen.
Tut mir leid.
viele Grüße
Hallo yveko,
normaler Weise muß man ein Pachtgrundstück so zurückgeben, wie man es bekommen hat.
Ich würde den neuen Besitzer freundlich ansprechen.
Und dann wird man sich auch einig.
Im blödesten Fall muß Du das Häuschen abreißen.
mfg Jürgen