hallo, mein hund ist im Juni 2013 verstorben, dies wurde auch per e.mail und mitgeteilt und die hundemarke wurde auch mit dem vermerk hund verstorben zum steueramt geschickt. trotzdem wird von mir ab juli bis dezember eine hundesteuer gefordert. kann mir jemand sagen, warum man für einen verstorbenen hund hundestuer zahlen muss. danke für die antwort
Hallo Paul,
ich denke einmal, dass es sich hier um einen Irrtum handeln dürfte, vielleicht ist auch Deine E-Mail irgendwo „verschütt“ gegangen.
Ich würde einfach noch einmal Nachhaken, evtl. persönlich vorstellig werden um die Sache zu klären!
Viel Glück und mein Beileid
MfG weissheit
erstnmal…
…mein beileid zu deinem verlust.
zur frage: jein. natürlich musst du für einen verstorbenen hund keine steuern zahlen. das problem ist nur, das ein mail in den seltensten fällen ausreicht. normalerweise bekommt man vom ta eine bescheinigung, die man dann im original (!) an das kassen- und steueramt schicken muss.
es kann aber sein, das du für den juni noch zur kasse gebeten wirst. hier in du ist es nämlich so, das die steuerpflicht erst mit dem ersten des folgemonats endet…
so[tm] dir leider arbeit aufhalsend,
nils
Pauschalsteuer vielleicht?
Hallo paul,
auch ich nehme Anteil an deinem Verlust.
Wie schon mitgeteilt wurde, kann es sein, dass du das mit einer Mail nicht einfach erledigt hast und eventuell offiziellere Dokumente (vom Tierarzt) einreichen solltest.
Ich selbst habe erlebt, dass von von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich mit der Hundesteuer ist. So wurde in einer eine Pauschalsteuer erhoben, die für das ganze Jahr einfach gültig ist und wiederum eine andere hat eine stink normale Steuer, die sich auf Monatsbasis erstatten lässt. Am besten rufst du einfach an und fragst nach, ob es vielleicht einen Fehler bei der E-Mail-Übertragung gab und ob denn noch irgendetwas an Unterlagen fehlt. (erst einmal dumm stellen - da kommt man letztlich am weitesten - hab ich auch erst kürzlich gelernt) Oder du schaust eben persönlich beim Steueramt vorbei.
Viele Grüße und Kopf hoch, die Erinnerung lebt und die Liebe bleibt.
Du musst beweisen dass dein Hund tot ist!
Hundemarke zurückgeben und sagen „Hund ist tot“ kann ja jeder!
Wir haben damals eine Bescheinigung vom Tierarzt bekommen, die mussten wir einreichen und dann wurde der Hund sofort abgemeldet!
Guten Tag,
erst einmal mein Beileid, natürlich musst Du keine Hundesteuer weiterzahlen, brauchte ich auch nie, wenn einer meiner Hunde in den Hundehimmel gekommen ist, wichtig ist nur, das Du eine Bescheinigung vom Tierarzt beim Finanzamt vorlegst/hinschickst, das Dein Sonnenschein verstorben oder beim Tierarzt entschlafen ist, mit dieser Bescheinigung dürfte es keinen Probleme mehr geben!( Kann man sich auch im Nachhinein vom TA geben lassen !) LG, Kopf hoch