Mein Hund

Liebe/-r Experte/-in,

Ich hab eine wichtige Frage.
Ich wollte immer einen Hund, und wo ich im September letzten Jahres mit meinem damaligen Freund zusammen gezogen bin, hab ich mir endlich einen geholt.
Nur der Fehler war, ich hab ihn den Kaufvertrag von der kleinen unterschreiben lassen.
Seit Januar sind wir getrennt, er hat mir die Kleine weggenommen, (obwohl ich immer einen Hund wollte, nicht er) u hat sie an seine Eltern abgeschoben.
Hab ich überhaupt eine Chance Sie wieder zu bekommen ?
Lieben Gruß Lisa

Nach meiner Rechtsauffassung wohl kaum, aber ich bin kein Rechtsanwalt. Ich würde zu seinen Eltern gehen und ein vernünftiges Gespräch führen oder mir einen neuen Hund kaufen, dann hat er nicht mehr diesen Triumph, es Dir gegeben zu haben.

mfG

Uwe

Hallo Lisa,

das ist eine Frage, die mehr in den rechtlichen Bereich gehört und zu der Dir ein Rechtsanwalt vermutlich mehr sagen kann. Ich spare es mir an dieser Stelle, Dir eine laienhafte Meinung als Antwort zu verkaufen.

Ich wünsche Dir alles Gute und viel Glück dafür!

Herzliche Grüße,

Mirko Tomasini

Hallo Lisa,
sowas ist immer 'ne schlimme Sache :frowning:
Da ein Hund vor dem Gesetz als „Sache“ dasteht und Dein Ex-Freund den rechtlich wirksamen Kaufvertrag über die „Sache“ unterzeichnet hat, ist er der rechtmäßige Eigentümer und kann daher natürlich über die „Sache“ verfügen. In diesem Fall ist die „Sache“ aber leider ein Hund - und daher solltet Ihr (wenn irgendiwe möglich) versuchen, Euch ruhig, sachlich, vernünftig und vor allem im Sinne des Tieres zu einigen. Wägt ab, wo der Hund am besten aufgehoben ist (Arbeitszeiten u.s.w.). Eine Frage hätte ich aber noch: wer zahlt denn die Hundesteuer für die kleine Maus?
Ich hoffe, Dir erstmal geholfen zu haben - wenn auch nicht so, wie Du es Dir vielleicht erhofft hast.
Ich werde mich aber nochmal schlauer machen und mich bei Dir melden, falls ich noch etwas neues in Erfahrung bringen kann.
Bis dahin versuche einfach, an die Tierliebe und das gewissen Deines Freundes zu appellieren - ich denke, daß das die einzige Möglichkeit sein wird!
Viel Glück und liebe Grüße,
Nicole

Hallo Lisa,
leider kann ich Dir bei dieser Frage nicht weiterhelfen. Ich befürchte, da mußt du dich an einen Anwalt wenden. Da ein Hund rechtlich gesehen als „Sache“ gilt, wird es wahrscheinlich schwierig werden ihn zurückzubekommen, eben wegen dem Kaufvertrag.
Sorry, kann dir dazu leider nichts sagen aber ich wünsche dir viel Glück und vielleicht kannst du das ja auf einem friedlichen Weg über die Eltern oder so regeln.
Liebe Grüße, Penelope

Hallo Lisa,
setze dich doch einfach mit seinen eltern in verbindung und erkläre die sachlage. Sollten sie den hund behalten wollen, hast du leider keine chance. tut mir sehr leid für dich.
Ich drücke dir die daumen.

Hallo Lisa, leider bin ich kein Experte in rechtlichen Dingen. Da ein Hund aber immer noch als Sache nach deutscher Rechtsprechung gilt, ist Dein Ex, meines Wissens nach, aufgrund der Unterschrift im Recht. Aber ich würde mich in diesem Falle an einen Anwalt wenden.
LG
Thorsten

hallo liebe nicole,
Danke für deine Antwort…
Soeweit ich weiß zahlt mein Ex die Steuer…
Ich würde mich freuen nochmal von dir zu hören

Hallo Lisa, ich habe einen befreundeten Anwalt mal gefragt, wie die tatsächliche Rechtslage aussieht. Also, folgendes ist „vor Gericht“ gültig: „Vor Gericht“ wird unterschieden zwischen Besitzer und Eigentümer. Besitzer ist derjenige, auf den der Hund angemeldet ist. Eigentümer der Käufer.
Demnach ist Dein Ex-Freund nach § 90 BGB (Bürgerliches Gestzbuch) der einzige rechtmäßige Besitzer und Eigentümer des Hundes, da er ja den Kaufvertrag unterschrieben hat und für anfallende Kosten, wie z.B. Steuern und Versicherung aufkommt.
Tut mir einen Gefallen: ich weiß nicht, wie alt Ihr seid (ich glaube, noch nicht ganz so alt), aber ich hoffe im Sinne des Hundes, daß Ihr die Sache irgendwie gut hin bekommt. Überlegt Euch, an wem von Euch dieser Hund mehr hängt; wer von Euch (zeitlich)besser für ihn sorgen kann; überlegt ganz einfach, was das beste für den HUND ist - nicht unbedingt für Euch!
Ihr dürft niemals vergessen, daß IHR Euch für diesen Hund entschieden habt - nicht der Hund für Euch! Ihr habt ihn zu Euch genommen, nun müßt Ihr auch sehen, daß es ihm gut geht!
Denkt an den Hund, okay?
Mehr kann ich leider nicht dazu sagen…also, krempelt die Ärmel hoch - Ihr schafft das schon :wink:
Liebe Grüße und alles Gute,
Nicole

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Hallo Lisa Milla-Maria,

zunächst schau doch mal nach, wer als Käufer oben im Vertrag steht, vielleicht hat der Ex nur unterschrieben (in deinem Auftrag?). Wenn an beiden Stellen sein Name steht, dann hat er dir die kleine doch geschenkt, oder?
Möglicherweise kann man sich auch mit den Eltern arrangieren. Zunächst mal als Urlaubsvertretung oder mit Dog-sharing. Setz mal Dein freundlichstes Lächeln auf und probiers.

GlG PUMUC

Hallo Lisa,

deine Frage erscheint mir eher eine Frage an einen Experten für Recht ( Rechtsanwalt oder ähnliches ) zu sein, denn wie die rechtliche Seite aussieht wenn dein Freund den Kaufvertrag unterschrieben hat weiß ich auch nicht genau.
Aber, wer hat den Hund denn bezahlt? Du allein, oder ihr beide? Aber auch das wird schwer zu beweisen sein ( vor einem Gericht ).
Hast du schon mal mit seinen Eltern gesprochen? Vielleicht wollen sie den Hund ja gar nicht mehr und würden ihn dir herausgeben?
Wenn nicht bleibt wirklich nur die Sache über einen Rechtsanwalt klären zhu lassen und das kann sehr lange dauern.
Tut mir leid, daß ich dir nicht mehr dazu sagen kann.
Ich wünsche dir aber viel Glück, daß du deinen Hund wieder bekommst.

Liebe Grüße
Sabine

hallo lisa,
da stehn deine chancen sehr schlecht,leider werden tiere immernoch als sache behandelt und rechtlich ist nunmal leider der der den kaufvertrag unterschreibt der besitzer.tut mir sehr leid,versuch es in gutem und rede mit seinen eltern,wenn sie ein herz für den hund haben werden sie dich verstehn.
liebe grüsse und ganz viel glück
sabine

Hallo Lisa, ich habe einen befreundeten Anwalt mal gefragt, wie die tatsächliche Rechtslage aussieht. Also, folgendes ist „vor Gericht“ gültig: „Vor Gericht“ wird unterschieden zwischen Besitzer und Eigentümer. Besitzer ist derjenige, auf den der Hund angemeldet ist. Eigentümer der Käufer.
Demnach ist Dein Ex-Freund nach § 90 BGB (Bürgerliches Gestzbuch) der einzige rechtmäßige Besitzer und Eigentümer des Hundes, da er ja den Kaufvertrag unterschrieben hat und für anfallende Kosten, wie z.B. Steuern und Versicherung aufkommt.

ALSO :
Besitzer ist derjenige, der eine Sache in Besitz genommen hat. Z.B. gefunden oder so wie der EX.
Eigentümer ist derjenige, dem die „Sache“ gehört. Z.B der Käufer, in diesem Fall der EX.