Hallo Lisa, ich habe einen befreundeten Anwalt mal gefragt, wie die tatsächliche Rechtslage aussieht. Also, folgendes ist „vor Gericht“ gültig: „Vor Gericht“ wird unterschieden zwischen Besitzer und Eigentümer. Besitzer ist derjenige, auf den der Hund angemeldet ist. Eigentümer der Käufer.
Demnach ist Dein Ex-Freund nach § 90 BGB (Bürgerliches Gestzbuch) der einzige rechtmäßige Besitzer und Eigentümer des Hundes, da er ja den Kaufvertrag unterschrieben hat und für anfallende Kosten, wie z.B. Steuern und Versicherung aufkommt.
Tut mir einen Gefallen: ich weiß nicht, wie alt Ihr seid (ich glaube, noch nicht ganz so alt), aber ich hoffe im Sinne des Hundes, daß Ihr die Sache irgendwie gut hin bekommt. Überlegt Euch, an wem von Euch dieser Hund mehr hängt; wer von Euch (zeitlich)besser für ihn sorgen kann; überlegt ganz einfach, was das beste für den HUND ist - nicht unbedingt für Euch!
Ihr dürft niemals vergessen, daß IHR Euch für diesen Hund entschieden habt - nicht der Hund für Euch! Ihr habt ihn zu Euch genommen, nun müßt Ihr auch sehen, daß es ihm gut geht!
Denkt an den Hund, okay?
Mehr kann ich leider nicht dazu sagen…also, krempelt die Ärmel hoch - Ihr schafft das schon 
Liebe Grüße und alles Gute,
Nicole