Mein Immobilienmakler hat falsche angaben gemacht

Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Ich und mein Freund haben eine Wohnung besichtigt, die uns von Anfang an gefallen hat. Allerdings hat der Makler gewusst, dass wir auf gar keinen Fall eine Stromheizung möchten und erst recht nicht eine Nachtspeicherheizung. Da ich und mein Freund uns überhaupt nicht mit Heizungen usw. auskennen, hat uns der Immobilienmakler die bestehende Heizung als eine Gasheizung „verkauft“. Jetzt nach dem wir die Provision ihm überwiesen haben, haben wir von dem eigentlichen Vermieter erfahren, dass es sich in dieser Wohnung doch um Nachtspeicheröfen und somit um Stormheizung handelt.
meine Frage´:
Kann ich die Provision wieder zurückverlangen bzw. teilweise zurückverlangen, da die Angaben ja nicht stimmten bzw. teilweise der Makler über die Wohnung nur lückenhaft was wusste?? (er wusste auch nicht wo unser Kellerabteil/Dachbodenabteil ist, Parkplätze usw.)

Wäre echt super wenn ich da eine ehrliche Antwort bekommen würde.
Vielen Dank im Voraus

Sicher stellt eine Falschberatung einen Mangel da, der sich auf die Provisionsverpflichtung auswirken kann.

Zunächst fragt sich allerdings, inwieweit du das hier geschilderte anhand von Papier oder Zeugen beweisen kannst (gibt es ein Expose und was steht drin?). Dann die Frage, ob ihr vom Mietvertrag zutreten wollt oder die „falsche“ Hzg. nunmehr schweren Herzens akzeptiert. Und dann die Frage wie man sich einigen kann.

Zunächst solltet ihr zumind. die Leistung des Maklers rügen und auf Rückzahlung der Prov. bestehen. Das wird der natürlich ablehnen. Dann bliebe die Überweisung zurück zu holen. Oder ihr bietet gleich an, dass der Makler die Prov. anteilig reduziert. 50% hielte ich in diesem „schweren Fall“ für angemessen :wink:Aber wie gesagt, beweisen solltet ihr den Mangel können.

Ich gehe mal davon aus, dass der Maklervertrag die Klausel „Vermittlung oder Nachweis“ enthält. Bei einer Nachweistätigkeit muss der Makler im Grunde gar nichts über das Angebot wissen, ausser eben das es vakant ist. Allerdings muss natürlich das was er aussagt richtig sein und den Tatsachen entsprechen.

Ist der Makler irgendwie organisiert, könnt ihr euch sonst auch an den Verband o.ä. wenden.

Hallo,

eine schwierige Frage!

Ob das eine provisionsgefährdende Täuschung ist kann
nur ein Anwalt beantworten.

Gruß

W.B.

Hallo Nurse87,
da war ein Kollegen wohl nicht von der besten Sorte. Dieses Wissen muss einfach vorhanden sein. Aber nun zu Ihrer Frage: Hier handelt es sich um eine vertragsrechtliche Frage, die besser ein Anwalt beantworten sollte. Ich kann und darf keine Rechtsberatung vornehmen. Ich hoffe auf Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüssen
Ulf Zwilling
Zwilling Immobilien

Hallo nurse87,

zunächst hat ein Makler erst Anspruch auf Courtage, wenn er vier Bedingungen erfüllt sind; Es muss ein beweisbares Provisionsversprechen vorliegen (Makler/Vermieter- am besten schriftlich),und der beabsichtigte Hauptvertrag rechtsgültig zustande gekommen ist, und der Makler seine Leistung erbracht hat und der Hauptvertrag(Kauf- oder Mietvertrag) muss kausal durch den Makler zustande gekommen sein. Sollte eine dieser Voraussetzungen nicht vorliegen, hat ein Makler keinen Anspruch auf Vergütungsanspruch.
(Dies ist nachzulesen im §§ 652 ff. BGB)
Weiter scheint die Beweisbarkeit der Aussagen des Maklers aus dem Text heraus schwierig. Sollte die Bedingung bekannt gewesen sein und es wurde arglistig respektive mit Vorsatz eine falsche Angabe gemacht, so müsste geprüft werden inwieweit der Vertrag nichtig ist. Du solltest den Makler noch mal kontaktieren und Ihm Deine Einschätzung der Lage mitteilen und ggfs. auf deinerseits einzuholenden Rechtsbeistand hinweisen.

Da das Maklerrecht mehr oder minder durch Rechtssprechung fortgeführt wird ist es erst einmal einen Versuch wert im Vorfeld mit dem Makler zu reden und sich weitere Schritte vorzubehalten.

Gruß

Immohai