Mein Kampf

Hallo zusammen!

Ein Kumpel hat nach dem Tod seiner Großmutter unter anderem das Buch „Mein Kampf“ in der Hinterlassenschaft gefunden.

Es handelt sich dabei um ein Exemplar aus dem Jahr 1939, die 499ste bis 503te Auflage, das seinerzeit jedem neuen Ehepaar bei der Trauung überreicht wurde. Der Umschlag wird von einem steirischen Wappen geziehrt und drinnen steht die Widmung"Zur Vermählung". Es ist in einem sehr guten Zustand(Hat wohl nie einer in der Hand gehabt den Schinken:wink:)

Hat dieses Buch irgendeinen Wert??? Was kann man dafür verlangen.

Besten Dank im voraus

Armin

‚Mein Krampf‘ ist indiziert!!!
Hallo Armin
Das Buch ist wenigstens in Deutschland und Österreich als verfassungsfeindlich indiziert.
Es darf nicht zum Verkauf angeboten werden, öffentlich beworben werden, dafür inseriert werden.
Sprich: Du kannst gar nichts dafür verlangen, weil du es nicht verkaufen darfst.

Der Nachdruck ist eigentlich weltweit Untersagt, da die Rechte bis zum Jahr 2015 noch beim Staat liegen (Ich glaube, Bayern ist dafür zuständig) Die Genehmigung zum unkommentierten Nachdruck wird prinzipiell nicht erteilt.

(der reine Besitz einer Version von vor 1945 ist im übrigen nicht strafbar)

Gruß
Mike

Hallo Mike!

Ersma danke für deine Antwort.

Es fällt mir jedoch schwer sie so zu akzeptieren und deshalb würde mich interessieren wo man diesen Index abrufen kann.
Bei Amazon z.B. kann man interpretierte Werke kaufen. Auch Audio-CD´s davon.

ciao Armin

Hallo Armin
Das Buch ist wenigstens in Deutschland und Österreich als
verfassungsfeindlich indiziert.
Es darf nicht zum Verkauf angeboten werden, öffentlich
beworben werden, dafür inseriert werden.

Unter Beachtung von StGB §§ 86 und 86a (Verfassungswidrige Gegenstände, Zweck der Aufklärung etc.) ist es zulässig.
Im Antiquariat kannst du je nach Ausgabe und Erhalt bis zu DM 250,- zahlen.

Sprich: Du kannst gar nichts dafür verlangen, weil du es nicht
verkaufen darfst.

Der Nachdruck ist eigentlich weltweit Untersagt, da die Rechte
bis zum Jahr 2015 noch beim Staat liegen (Ich glaube, Bayern
ist dafür zuständig) Die Genehmigung zum unkommentierten
Nachdruck wird prinzipiell nicht erteilt.

(der reine Besitz einer Version von vor 1945 ist im übrigen
nicht strafbar)

Gruß
Mike

Kleine Korrektur
Hi Armin
Also
Ich hab mal ein bisschen recherchiert
und es ist nicht unbedingt verboten, Mein Krampf zu verkaufen

http://www.damaschke.de/marginal/1998/anfrage.htm

Also: es kommt drauf an, wie man es präsentiert.
Ärger kann es durchaus geben, muß aber nicht.

Die ausführlich kommentierten (!) Neuausgaben namhafter Verlage sind übrigens legal.

Gruß
Mike

Hallo zusammen!

Da das Werk aus den bekannten Gründen schwer zu kriegen ist, sollen "Sammler bereit sein, 200-300 Dm dafür hinzublättern. Ansonsten hat das Buch keinen wirklichen Wert, da es 1939 schon Massenauflage war. Die erste Auflage dürfte dagegen sehr hoch im Kurs stehen (Ich glaub von 1923)

gruß
raketenbasis