Mein Lebensgefährte wird HartzIV -Empfänger

mit allen deinen befürchtungen liegst du leider richtig. ich weiss nicht wie in deiner kommune die bemessungsgrenze liegt, aber wenn du 1800 euro netto hast, wird dein lebensgefährte 0 vom amt bekommen und du wirst dann, da ihr in einer „bedarfsgemeinschaft“ lebt, den zahlmeister machen. das beste ist tatsächlich, sich in einem solchen fall (wenigstens auf dem papier) zu trennen. dann bekommt dein freund die volle leistung und sogar eine eigene wohnung vom staat. bleibt ihr zusammen, gibts gar nix. so ist das nun mal in unserem sozialstaat geregelt. es tut mir leid, dass ich dir keine bessere nachricht geben kann.

mit frdl. gruß,
hansemann

Hallo,

erst einmal nicht den Kopf in den Sand stecken !

In der Annahme sie sind eheähnlich handelt die ARGE immer sehr schnell.
Sofern sie mit ihrem Partner keine Eheähnlichkeit angebt kann die ARGE ihr Einkommen nicht im Antrag des Partner berücksichtigen.
Dies ist erst nach 1 Jahr möglich.
Allerdings muss es getrennte Konten und keine gemeinsamen Kinder geben.
Was nunmehr die Kosten der Unterkunft betrifft so werden diese natürlich auf die Anzahl der Personen verteilt.

Die Krankenkasse ihres Partner müssen sie selbstverständlich nicht bezahlen.

Hoffe es hilft

Hallo,
ich bin zwar keine Expertin für die Leistungsgewährung nach dem SGB II. Aber es ist zutreffend, dass du mit deinem Lebensgefährten eine Bedarfsgemeinschaft bildest. Schuldentilgung wird nicht berücksichtigt. Nur wenn du die Kreditrate nicht mehr zahlst und die Bank dein Arbeitseinkommen pfändet, ist das Jobcenter gezwungen, nur noch dein restliches Arbeitseinkommen anzurechnen. Bei verbleibenden 1250 EUR minus Freibetrag von etwa 300 EUR dürftet ihr noch einen ergänzenden Anspruch auf ALG II haben. Und die Krankenkasse würde dann auch vom Jobcenter übernommen. Vieleicht sprichst du mal mit deinem Arbeitgeber und erklärst ihm die Situation. Dann wird eine Lohnpfändung bestimmt nicht so tragisch.
Es würde mich freuen, zu hören, dass du mit meinem Tip Erfolg hattest.
L.G. von Angelika

P.S. was ist ein bedingungsloses Grundeinkommen

Hi dpuenktchen,

sorry, dass ich auf obige Rückfrage erst jetzt antworte (war verhindert).
Also, ein bedingungsloses Grundeinkommen ist ein Einkommen, das unabhängig von Alter, Bildung, Beruf, Religionszugehörigkeit etc. an jeden Bürger von der Wiege bis zur Bahre ausgezahlt wird. Hierbei ist es gleichgültig, ob der Mensch bedürftig ist oder nicht, sodass die menschenunwürdige Bedarfsprüfung wegfällt (eben bedingungslos gezahlt wird).
Weiterhin muss es die Existenz sichern und eine Teilhabe am soziokulturellen Leben auf niedrigem Niveau ermöglichen. Beides wird ja schon im Grundgesetz gefordert (Sozialstaatsprinzip und Würde des Menschen).
Absolut notwendig wird diese Art der Existenzsicherung dadurch, dass der Arbeitsmarkt immer mehr wegbricht und die Umwelt immer rigoroser zerstört wird. Unser heutiges Model, Kapitalismus, in dem der Mensch nur noch sogenanntes Humankapital ist und mehr Geld an den Finanzmärkten verdient wird als mit Arbeit, ist schon lange zum Scheitern verurteilt. Dieses Gesellschaftsmodell lebt vom allzeit propagierten Wirtschaftswachstum (um jeden Preis), also auf Kosten der Umwelt und der Sozialkassen. Menschen werden wegrationalisiert und die Firmen sparen Kosten, da sie weniger in die Sozialkassen einzahlen müssen. Eine weitere Runde im Sozialpoker um das „Humankapital“ Mensch wird eröffnet. Natürlich gewinnen immer die skrupellosesten Unternehmer und die Schere zwischen arm und reich öffnet sich weiter.
Es ist heute einfach nicht mehr genug bezahlbare Arbeit für jeden da in dem jetzigen System. Also müssen Alternativen her und zwar solche, die für alle Menschen sozialverträglich sind und zudem noch die Umwelt wesentlich mehr schützen.
Ich könnte noch seitenweise weiterschreiben; das würde aber wohl hier den Rahmen sprengen.
Wenn Du mehr wissen möchtest (gilt für alle, die dies lesen), melde dich einfach nochmal

LG
Franz57

Wenn ihr zusammen wohnt seid ihr dann eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft und somit wird euch genau ausgerechnet wie euer gemeinsamer Bedarf eurem Einkommen gegenüber steht.Wenn kein Hartz IV dann habt ihr vieleicht Anspruch auf Wohngeld. Er ist pflichtversichert bzw. sollte er privat versichert sein werden bis zu einem gewissen Grad die Beiträge übernommen.
MfG