Heute haben wir erfahren, dass mein Lebensgefährte Insolvenz anmelden muss. Da er als Selbständiger nun Hartz IV erhält - oder auch nicht - weiß ich nicht, was man jetzt beachten muß.
Ich selbst verdiene 1800 € netto und will auf keinen Fall, dass wir uns trennen - allerdings muß ich von dem Geld noch 550 Kredit abzahlen - was natürlich das Amt nicht interessiert. Was kann man machen?
Ich habe gehört, dass ich dann jetzt auch für die KRankenkasse meines Lebensgefährten aufkommen muß.
tut mir leid, da kann ich nicht helfen
hallo, dpuenktchen - zunächst erstmal, da ihr nicht verheiratet seid, musst du auch nicht für seine krankenbeiträge aufkommen, das würde ,wenn er harztIV bekommt, das amt übernehmen. da ihr aber zusammen wohnt, seid ihr eine bedarfsgemeinschaft und daher wird dein geld als gemeinsames einkommen gewertet. das du einen kredit abzahlst, interessiert in der tat das amt nicht, da müsstest du dich mit denen einigen, wo du den kredit hast,vielleicht kommen die dir da entgegen mit einer kleineren rate.lg.
Moin,
der Einzelfall ist zu kompliziert für werweißwas. Es ist dringend notwendig, zu einer freien Beratungsstelle zu gehen; das machen Diakonie, Caritas, Vereine oder im Osten auch die Linke.
Grundsätzlich gilt: Hartz IV bekommt, wer bedürftig ist und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht. Bedürftig: Wenn man die Bedarfsgemeinschaft (auch Paare) nicht selbst unterhalten kann.
Bei 1800 netto siehts nicht so gut aus; es gibt allerdings Freibeträge für ArbeitnehmerInnen.
Also: Beratung!
Viele Grüße
strandperle02
Hallo dpuenktchen,
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/bedarfs…
Das dürfte das wichtigste sein für dich.
http://www.dir-info.de/finanzen/bundessozialgericht-…
Leider wird das auf einen Prozess hinaus laufen.
Deine Schulden werden nicht berücksichtigt.
mfg falkoo
Zur Ergänzung noch ein Link.
Daraus geht hervor wie schwer es werden wird, gegen die Arge zu bestehen.
Da ist für dich der vorletzte Beitrag wichtig.
Für die Krankenversicherung muss er selber aufkommen, es sei denn er kann es nicht. Sie als Lebensgefährtin sind aber nicht zur Zahlung verpflichtet. Dann wäre er allerdings nicht mehr versichert. Es sei denn er erhält ALG II bzw. Hartz IV (ist das Gleiche) dann übernimmt das Jobcenter die Kosten.
Wenn Sie zusammen leben, bilden Sie eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Das heißt, Ihr Einkommen wird (bis auf einen kleinen Freibetrag der Ihnen zusteht) mit auf den Lebensgefährten angerechnet. Der Kredit zählt leider beim Jobcenter gar nicht.
Im Internet gibt es ganz gute online ALG II Rechner. Probieren Sie doch mal einfach aus, ob Sie danach ALG II bekommen würden. Diese Tests sind allerdings nur anhaltspunkte aber nicht rechtsverbindlich.
Hallo dpuenktchen,
leider kann ich dir diesbezüglich keine Auskunft geben. Daß das HiobCenter probieren wird, dich bzw. dein Einkommen heranzuziehen, hast du ja schon selber ‚herausgefunden‘. Sicher gibts da Freibeträge für ihn, also was seine Firma betrifft, aber wie hoch die sind, kann ich dir auch nicht sagen.
LG
Martin
Sorry, aber hier kann ich nicht helfen. Vielleicht schaust mal in dem Link hier nach, ob dir das was hilft:
http://www.ra-franzke.de/beratung/regelinsolvenz/unt…
Gruß Caro
Ich möchte letztendlich keinem zur Last fallen und auch meinen Verpflichtungen nachkommen. Nur wenn ich für den Staat quasi herhalte, hätte ich dann Steuervergünstigungen?
Hallo, also da hast du absolutes Pech, deinem LAG steht zwar Hartz IV zu , aber da ihr in einer Partnerschaft seit, zählt dein einkommen voll mit rein und das heißt ihr habt absolut keinen Anspruch, es gibt nurdie Möglichkeit, das er sich eine eigene Wohnung sucht und wenn sie auch klein ist, bei der er offiziell gemeldet ist, dann kann er Hartz beantragen die bezahlen dann die miete, seine KV und seinen Lebensunterhalt, kenne das Dilemma genau, war selbst in dieserLage, lg gabi
Gabi, vielen lieben Dank für deine EHRLICHE Antwort.
Aber das ist doch viele Sozialschmarotzertum, wenn ich das tun würde, oder? Wie kann man so etwas bewerkstelligen? Geht man dann zum Amt und sagt: ätschibätsch der soll nicht mehr bei mir wohnen? und alles ist paletti? Kann es sein, dass das Amt dann auch sagt: wir kontrollieren das?
was heißt schmarotzertum, wie gesagt, wir waren in der gleichen Lage, haben das mit der Wohnung aber nicht gemacht, da ich nicht so viel geld verdient habe, bin aber dann für 1 stundenlohn von 1,50 euro arbeiten gegangen, den rest hat mir das amt abgezogen, leider ist es so, das die die wirklich zu faul zum arbeiten sind alles bekommen, und die die arbeiten gehen, werden bestraft, siehst es doch bei dir, schon alleine die private KV kostet ein vermögen mein LAG war 1 jahr nicht krankenversichert bis wir durch andere erfahren die einzigsten die sich trennen, weil automatisch der andere mit runtergerissen wird, rechne doch mal selber durch, kredit, mite , KV für deinen LAG , strom, auto etc. durch die große belastung Kredit und private KV, wird es schon kritisch, kannst mir ja mal unter meinen privaten mail schrieben [email protected]
Danke für dein angebot…ich werd dir gerne schreiben, weil ich wirklich ratlos bin.
Hallo dpuenktchen,
eine schwierige Situation. Auf der einen Seite, denke ich, wollt Ihr zusammenbleiben und andersherum würde Dein Gehalt alleine nicht Eure beiden Bedarfe decken können, zumal noch Kosten zu begleichen sind, die das Amt nicht anerkennen will.
Als zusammenlebendes Paar bildet Ihr eine sogenannte Bedarfsgemeinschaft. Es wird vermutet, dass Ihr gegenseitig füreinander einsteht (Tisch und Bett teilt) wie ein Ehepaar oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft.
Ihr müsst jetzt dem Amt „beweisen“, dass dies nicht stimmt – Ihr „nur“ eine Wohngemeinschaft seid.
Lies hierzu einfach mal folgenden Artikel:
http://de.wikipedia.org/wiki/Bedarfsgemeinschaft#Wid…
Um vielen Kritikern hier den Wind aus den Segeln zu nehmen:
Dieses Verhalten ist nicht unmoralisch oder verwerflich, denn wenn Du für Deinen „Mitbewohner“ aufkommen wolltest würdet Ihr heiraten. Dadurch würdet Ihr dann auch Steuern (Splitting), Versicherungen (Familienversicherung) und anderes sparen können.
So könnte es aber passieren, dass Du, trotz Deines relativ guten Verdienstes selbst an die Armutsgrenze gedrängt würdest, vielleicht sogar bis zur Pfändung. Neben dieser Tatsache, müsstet Ihr, wie Du schon richtig vermutest, auch Versicherungsbeiträge selbst zahlen.
Daher soll Dein „Freund“ unbedingt den Antrag stellen und dann nachweisen, dass Ihr in einer WG und nicht in einer BG lebt. Am einfachsten würde dieser Beweis gelingen, wenn Ihr unterschiedliche Meldeadresse hättet oder zumindest einen Untermietvertrag.
Ich hoffe, dass ich helfen konnte. Für rechtliche Fragen könnt ihr Euch am Besten an ein Arbeitslosenzentrum oder an die Arbeitslosen - Telefonhilfe e.V. richten. Einfach mal googeln oder mir eine weitere Mail schicken.
LG
Franz57
P.S. mit einem bedingungslosen Grundeinkommen wäre das nicht passiert!
Hallo Pünktchen,
Dein Lebensgefährte wird nichts bekommen, wenn er nun auch noch privat Versichert ist, dann will diese auch/trotz jeden Monat ihr Geld haben.
Was er machen kann, irgendeine Arbeit als „Knecht“ annehmen so das er zu mindestens erst mal wieder Pflichtversichert wird. Um es krass zu sagen, er ist im Arsch gekniffen, aber die Flinte ins Korn werfen soll man nicht. Es mag schief gegangen sein, dann heißt es erst Recht, nach vorne sehen und weiter.
Hallo, das ist bitter, hab ich auch schon hinter mir, allerdings solo.Ihr werdet bei der ARGE alles Vermögen klarlegen müssen, was noch da ist, inkl. Sparkonten etc.Wie das finanziell dann ausseiht, kann ich leider nicht beantworten, aber in eines Lebensgemeinschaft wird alles offen zu legen sein.
Hallo,
da kann ich Dir leider nicht weiter helfen.
Gruß
chrissixyz
Vielen Dank für deine Informationen. Wir werden uns der Situation stellen und schauen was auf uns zukommt.
Nur eine Wohngemeinschaft werden wir bei einer Zweizimmerwohnung nicht wirklich glaubhaft machen können.
P.S. was ist ein bedingungsloses Grundeinkommen
Er hat gottlob letztes Jahr - in die gesetzliche gewechselt. Das ging kulanter Weise von der KK aus