Mein mann hat einen zusatzverdienst und die

… differenz zum lebensunterhalt beträgt ca 40 euro monatlich. ist es rechtens, dass das amt den betrag sammelt und erst in einem halben jahr ausgeleicht? ich brauche das geld für mich und kinder monatlich und diese 30 euro fehlen. es hilft mit niocht es in 6 monaten zu bekommen, da ich es jeden monat benötige. was kann ich tun?

Sofort schriftlichen Widerspruch mit der Begründung einreichen und eine Einzelfallentscheidung erwirken.
Viel Erfolg!
Gruß Thomas

Hallo

ich verstehe die Frage nicht so ganz. 40 Euro… 30 Euro ? Wenn Ihr ALG2 bezieht und dein Mann einer Erwerbstätigkeit nachgeht, dann dürfen 100 € davon nicht auf seine ALG2- Leistung angerechnet werden. Das Geld müsstet Ihr also monatlich „extra“ zur Verfügung haben. Kannst du vielleicht mal etwas genauer erklären, worum es geht ?

LG

Hallo Dirk,
um die Frage eventuell beantworten zu können, müsste ich mal den gesamten Bewilligungsbescheid (ich vermute mal alg II; ansonsten hab ich eh keine Ahnung) sehen. gerne per e-mail an [email protected]
Grüße
Almut

Hallo,

nein das ist nicht rechtens, sprich am besten so schnellwie Möglich beim zuständigen Träger vor (lass dir ggf. einen Termin in der Leistungsabteilung geben) und sag das du das Geld schneller brauchst. Plädiere darauf das keine allzuschwere Rechnung erfolgen muss. Ist dein Einkommen immer gleich hoch?? Dann könnte erstrecht eine grundsätzliche Berechnung stattfinden und es müsste nur noch gemeldet werden wenn sich etwas ändert.

Also wie gesagt, das ist nicht rechtens, diejenigen die keinen weiteren Verdienst haben bekommen ihre Leistung ja auch in voller höhe ausgezahlt.

Wenn du so nicht weiterkommst, würde ich Dir auch zu einem Gespräch mit dem Zuständigem Teamleiter raten.

Ich hoffe ich konnte helfen.
Sollte es noch Fragen geben, stehe ich gern zur Verfügung.

LG

Hallo,

ich würde die Einkommensbescheinigungen monatlich einreichen und um direkte (mtl.) Auszahlung des Differenzbetrages bitten. Falls das nicht klappt ruhig mal Widerspruch einlegen. Der Vorgang wird dann von einer separatenn Stlle im Amt geprüft.

Viele Grüße

Hallo,
Grundsätzlich ja. Da der Zuverdienst Deines Mannes sicherlich in unterschiedlicher Höhe zufliest, wurde ein vorläufiger Bescheid erstellt. Nach Ende des Gewährungszeitraumes (6 Monate) wird mit dem tatsächliche Einkommen die Berechnung korrigiert. War das Einkommen geringergibt es eine Nachzahlung, war es höher eine Rückforderung. Im Falle einer Rückforderung kann diese mit künftigen Zahlungen verrechnet werden (§ 42 SGB II), so dass in den Folgemonaten sich der Auszahlungsbetrag wiederum mindert.
Rechne einfach den Durchschnittsverdienst der letzten 6 Monate aus und bitte Deinen Sachbearbeiter dies als vorläufiges Einkommen zu berücksichtigen und den Bewilligungsbescheid zu korrigieren.