… also klipp und klar mich verlassen. Nun steht der Gerichtsvollzieher vor der Tür und will die GEZ Gebühren meines Mannes eintreiben. Muß ich die Schulden bezahlen ?
Hallo!
… also klipp und klar mich verlassen. Nun steht der
Gerichtsvollzieher vor der Tür und will die GEZ Gebühren
meines Mannes eintreiben. Muß ich die Schulden bezahlen ?
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Du schreibst im ungeeigneten Brett. Rechtsbrett wäre besser.
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Schildere keinen Rechtsfall in der Ich-Form. Schreibe statt dessen z. B.: Ein Mann hat sich ins Ausland abgesetzt. Der Gerichtsvollzieher erscheint und will GEZ-Gebühren des verschwundenen Mannes eintreiben. Muß die verlassene Ehefrau bezahlen?
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Wer steht als Schuldner auf dem Vollstreckungsbescheid?
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Gibt es in der Wohnung pfändbare, dem verschwundenen Ehemann gehörende Gegenstände?
Gruß
Wolfgang