… lesen. Den mündliche Prüfung hat er mit 100 von 100 Punkten bestanden, nur beim lesen und schreiben hat er nur die Stufe A2 erreicht. Das reicht nicht für Einbürgerung. Was sollen wir tun?? Wiederholen hilft nichts, weil er hat dieses Problem auch in Muttersprache. Wer kann uns helfen?
Hallo !
Wenn das medizinisch festgestellt wird,sollte es wohl kaum ein Problem darstellen,oder doch ?
Könnte deshalb ein Blinder nicht eingebürgert werden ?
Der kann nun wirklich nicht lesen und Blindenschrift muß man wohl auch nicht zwingend beherrschen.
MfG
duck313
Hallo !
Wenn das medizinisch festgestellt wird,sollte es wohl kaum ein
Problem darstellen,oder doch ?
Könnte deshalb ein Blinder nicht eingebürgert werden ?
Der kann nun wirklich nicht lesen und Blindenschrift muß man
wohl auch nicht zwingend beherrschen.
Woher stammt denn dieser Blödsinn?
In Preussen wurde erstmals 1911 die Schulpflicht für blinde Kinder eingerichtet. Inzwischen gilt die in der gesamten Republik und das nicht erst seit gestern!
Von einem Blinden kann also sehr wohl und zwingend erwartet werden, dass er die Brailleschrift beherrscht und deshalb auch des Lesens mächtig ist!
ramses90
MfG
duck313
Hallo !
Wenn das medizinisch festgestellt wird,sollte es wohl kaum ein
Problem darstellen,oder doch ?
Könnte deshalb ein Blinder nicht eingebürgert werden ?
Der kann nun wirklich nicht lesen und Blindenschrift muß man
wohl auch nicht zwingend beherrschen.Woher stammt denn dieser Blödsinn?
In Preussen wurde erstmals 1911 die Schulpflicht für blinde
Kinder eingerichtet. Inzwischen gilt die in der gesamten
Republik und das nicht erst seit gestern!
Von einem Blinden kann also sehr wohl und zwingend erwartet
werden, dass er die Brailleschrift beherrscht und deshalb auch
des Lesens mächtig ist!
Hallo !
Wieso Quatsch ?
Und wieso wird von der Schulpflicht für Blinde in Deutschland gesprochen ?
Alle Blinden in Deutschland und in der Welt können die Blindenschrift lesen und auch schreiben ? Egal wann man erblindet, ob als Kind oder später als Erwachsener bei einem Unfall ?
Geht es in der Frage nicht um Einbürgerung ?
Und gilt die Pflicht und Fähigkeit als Blinder Lesen und Schreiben zu können auch dann für Ausländer,die einen Einbürgerungsantrag stellen ?
Es war lediglich ein Beispiel. Eigentlich gehts ja um eine krankheitsbedingte Unfähigkeit bzw. Schwäche des Schreibens und Lesens.
Und da habe ich bezweifelt,daß die als Ablehnungsgrund einer Einbürgerung reichen könnte,wenn man sonst gut deutsch sprechen und verstehen kann.
MfG
duck313
Hallo !
Wenn das medizinisch festgestellt wird,sollte es wohl kaum ein
Problem darstellen,oder doch ?
Könnte deshalb ein Blinder nicht eingebürgert werden ?
Der kann nun wirklich nicht lesen und Blindenschrift muß man
wohl auch nicht zwingend beherrschen.Woher stammt denn dieser Blödsinn?
In Preussen wurde erstmals 1911 die Schulpflicht für blinde
Kinder eingerichtet. Inzwischen gilt die in der gesamten
Republik und das nicht erst seit gestern!
Von einem Blinden kann also sehr wohl und zwingend erwartet
werden, dass er die Brailleschrift beherrscht und deshalb auch
des Lesens mächtig ist!Hallo !
Wieso Quatsch ?
Und wieso wird von der Schulpflicht für Blinde in Deutschland
gesprochen ?
Alle Blinden in Deutschland und in der Welt können die
Blindenschrift lesen und auch schreiben ? Egal wann man
erblindet, ob als Kind oder später als Erwachsener bei einem
Unfall ?Geht es in der Frage nicht um Einbürgerung ?
Und gilt die Pflicht und Fähigkeit als Blinder Lesen und
Schreiben zu können auch dann für Ausländer,die einen
Einbürgerungsantrag stellen ?Es war lediglich ein Beispiel. Eigentlich gehts ja um eine
krankheitsbedingte Unfähigkeit bzw. Schwäche des Schreibens
und Lesens.
Und da habe ich bezweifelt,daß die als Ablehnungsgrund einer
Einbürgerung reichen könnte,wenn man sonst gut deutsch
sprechen und verstehen kann.
Dann sollte das auch richtig formuliert werden und nicht mit dem zweifelhaften Satz: " der kann nun wirklich nicht lesen und Blindenschrift muss man wohl auch nicht zwingend beherrschen."
Denn diese Aussage ist nun mal Quatsch. Es ging weder um die Einbürgerung eines Blinden, noch um die Tatsache, dass er nicht lesen kann und schon garnicht darum, dass man Blindenschrift zur Einbürgerung beherrschen muss.
Und, dass alle Blinden in der Welt Braille lesen und schreiben können ist schon wieder so eine Behauptung, die einfach nicht den Tatsachen entspricht oder wird wirklich angenommen, dass z.B. in den Slums von New Delhi geborene und lebende Blinde, Braille lesen und schreiben kann?
ramses90
MfG
duck313
Hallo !
Sag mal,verstehst Du es nicht ?
Worauf willst Du denn hinaus?
Lies meine 1.Antwort auf die Ursprungsanfrage,was wird gefragt ?
Man fragt an,ob es sein kann,eine Einbürgerung wird von der medizinisch(krankheitsbedingten) Nichtfähigkeit des Lesens und Schreibens abhängig gemacht,das Sprechen und Verstehen der Deutschen Sprache sei aber problemlos(siehe Testergebnis).
Darauf antworte ich,NEIN,kann aus meiner Sicht nicht sein.
Und bringe das Beispiel des Blinden,ob der deswegen etwa nicht eingebürgert werden könnte.
Nun kommst Du mit nicht auf die Frage passenden Bemerkungen:
Es gibt eine Schulpflicht für Blinde und sie beherrschen die Brailleschrift.
Gut. Stimmt,aber habe ich es bestritten und hat es etwas mit der Frage nach dem Einbürgerungstest zu tun ?
Und das alle Welt die Brailleschrift beherrscht habe ich weder gesagt,sondern genau das Gegenteil,wenn Du es richtig gelesen und den Sinn dahinter verstanden hättest.
Ich sagte doch,gerade weil man es nicht voraussetzen kann,kann es doch kein Einbürgerungshindernis sein.
Dein Einwand liest sich so,als ob eine Person mit Lese-und Schreibschwäche,aber guten Sprachkenntnissen NICHT eingebürgert werden könnte oder sogar dürfte.
Leider gehst Du darauf überhaupt nicht ein,aber das war die Frage und ich habe es so beantwortet,es kann aus meiner Sicht nicht daran scheitern. Ebensowenig wie bei einem Blinden,ob mit oder ohne Fertigkeit in der Brailleschrift.
Eben weil die Frage aus einem medizinischen Grund gestellt wurde,habe ich ebenfalls ein medizinisches Beispiel genannt(Blindheit).
Weil ich nicht glaube,das eine Behinderung es unmöglich machen sollte eingebürgert zu werden.
Sollen etwa nur „gesunde“ Deutsche werden können ?
Der Test stellt auf Sprache und Kenntnisse über Deutschland ab,Hintergrund ist die soziale Eingliederung in die Gemeinschaft ,die eben die Beherrschung der Sprache voraussetzt.
Und der wichtige Punkt dabei ist die gesprochene Sprache und das Verstehen,aber das ist laut Anfrage gegeben.
Wenn man aus bestimmten Gründen nicht oder schlecht lesen/schreiben kann,dann ist das zweitrangig.
Die Nichtbenachteiligung von Kranken oder Behinderten hat sogar Verfassungsrang im Grundgesetz !
Und das soll ausgerechnet bei der Einbürgerung anders gelten ?
Zumindest ist das meine Ansicht und dazu habe ich von Dir nichts gehört.
MfG
duck313