… € bei einem Arbeitgeber annehmen, der ein Gewerbe betreibt. Die Höhe der Lohnnebenkosten kenne ich. Ich würde aber gerne wissen, ob der Arbeitgeber von diesen Kosten einen Teil steuerlich vergünstigen kann? Wenn ja, welche Kosten und in welcher Höhe? Der Hintergrund meiner Frage ist der, dass der Arbeitgeber meinem Mann die Lohnnebenkosten vom Gehalt abziehen will.
Also m.e darf der Arbeitgeber einen Teil der „Lohnkosten“ bei einem Minijob auf den Arbeitnehmer übertragen. Bei den Kosten handelt es sich ja nicht nur um LSt sondern vorallem um Sozialabgaben.
Rufen sie einfach mal die Minijobzentrale an (Tel unter minijobzentrale.de). Persönlich kann man das ganze viel besser besprechen, man kann ihre Frage noch besser hinterfragen und die Mitarbeiter dort sind sehr nett.
Ansonsten sind Lohnkosten für einen Betrieb immer Betriebsausgaben. Die „normale“ Lohnsteuer kann kein Arbeitgeber „absetzen“ weil die LSt grundsätzlich vom Arbeitnehmer zu tragen ist.Der Arbeitgeber ist nur verpflichtet die Lst für den Arbeitnehmer abzuführen, denn sonst würde diese Steuer am Ende des Jahres ja auch nicht bei ihnen wieder angesetzt.
Bei Minijobs wird es natürlich noch spezieller. Ich denke aber der erste Teil meiner Antwort bezieht sich mehr auf sie.
Liebe Grüße und ich hoffe ich konnte mich verständlich ausdrücken.
Hallo Susan,
… € bei einem Arbeitgeber annehmen, der ein Gewerbe betreibt. Die Höhe der Lohnnebenkosten kenne ich. Ich würde aber gerne wissen, ob der Arbeitgeber von diesen Kosten einen Teil steuerlich vergünstigen kann?
Diese Frage verstehe ich nicht ganz. Möchtest Du wissen, ob der AG die Kosten in seiner Steuererklärung angeben kann? Ja, das kann er. Er kann das, was er an die Minijob-Zentrale abführt und das, was er an Deinen Mann überweist als Betriebsausgaben ansetzen. Also die Lohnnebenkosten und den Netto-Betrag. Natütlich geht es nicht 400€ plus die ca. 30% an die Minijob-Zentrale anzusetzen.
Der Hintergrund meiner Frage ist der, dass der Arbeitgeber meinem Mann die Lohnnebenkosten vom Gehalt abziehen will.
Grüße