… scheiden lassen, wir haben 3 kinder, das erste kind verheiratet, jedoch beide studieren, das zweite kind beim abitur und studium angedacht. unser sohn 17 jahre lehrstellen suchend lebt noch im haushalt. mein mann angestellter bei einem größeren unernehmen mit einem jahreseinkommen von ca 70 000 euro, ich selber mit einen jahreseinkommen von 25 000 euro. was steht mir bei einer trennung zu und auf was muß ich alles achten?
Hallo
Es ist sehr schwierig, die finanziellen Konsequenzen einer Scheidung in dieser Situation abzuschätzen.
Bei uns war die Situation insofern ähnlich, dass ich auch immer berufstätig war. Meine Kinder waren allerdings noch jünger.
Wenn mein jüngstes Kind 16 wird, muss mir mein Exmann nichts mehr bezahlen. Einfach die Alimente (pro Kind ca 10 bis 15 Prozent seines Nettoeinkommens)für die Kinder laufen weiter, solange sie noch in der Ausbildung sind.
Wenn ich zum Zeitpunkt der Scheidung über 45 gewesen wäre, hätte man über lebenslängliche Frauenalimente sprechen können, hiess es damals…
Ich hoffe, dass andere weiterhelfen können
vielen lieben Dank für deine Zeilen, es ist schön einfach nur zu lesen, momentan bin ich völlig überfordert mit der für mich neuen situation, vor allen mit dem Gefühl plötzlich nicht mehr gut genug zu sein, wo er endlich geld verdient…ich mich jahre lang gebeugt habe und nun einfach gehen soll…
nochmals Danke
Hallo, die Frage ist riesengroß und die Beantwortung füllt ein Buch. Am besten das kaufen
Geld-Checkliste Scheidung: Die entscheidenden Schritte - Richtig handeln im Trennungsjahr
oder das
Trennung, Scheidung, Scheidungsfolgen-Rat vom Scheidungsanwalt
Wenn die Kinder noch in der Ausbildung sind und bei Ihnen leben, dann zahlt der Vater einen Teil Stichwort „Düsseldorfer Tabelle“
Grüsse und alles Gute
Guten Tag Frau …/ Herr …!
Bitte haben Sie Verständnis, wenn ich an Mindestmaß an Höflichkeit erwartre, wie Grußformel und Abschlußformel.
Bitte wenden Sie sich an einen Anwalt vor Ort.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd K.
Hallo,
das kommt darauf aun, ob Sie während der Kindererziehung gearbeitet haben oder nicht. Ansonsten muss der Gatte in der Trennungszeit einen Ausgleich der Einkommen zahlen. Außerdem ist prägend, wo die Kinder leben. Nach der Scheidung wird Unterhalt neu verhandelt. Genaueres ist immer besser bei einem persönlichen Anwalt zu erfahren. Es gibt bei Mindesteinkommen auch Gerichtskostenhilfe.
Hallo tut mir Leid kann Leider nicht helfen !!!
Kenn mich sehr gut bei minderjährigen aus aber das weiss ich Leider nicht!!!
LG Sandy
Hallo Ramona,
für die Scheidung benötigt Ihr eh mindestens einen Anwalt. Der / Die kann Euch alles berechnen. Zumindest im Trennungsjahr steht Ihnen Trennungsunterhalt zu und für minderjährige Kinder Unterhalt und für studierende Kinder auch Unterhalt. Es gibt im Internet die Düsseldorfer Tabelle, da kann man ablesen, was fürdie Kinder an Unterhalt zu zahlen ist. Ihr Unterhalt muss berechnet werden vom Anwalt. Alles Gute für diese schwere Zeit. Ganz viel Kraft! LG Verena
Hallo!
Also so genau weiß ich das jetzt nicht. Aber die stehen Rentenjahre zu, da ihr solang Verheiratet wart. Wegen den Kinder wird der Unterhalt errechnet. DIe Kinder die Studieren wird er auch etwas Unterstützen müssen. Oder sie nehmen Stadtliche unterstützung an. Aber du wirst nichts bekommen, da du selbst genug Verdiehnst um dich zu versorgen und du kannst Arbeiten da keine kleinen Kinder mehr im Haus sind. Versicherungen müssen angegeben werden da kannst du noch was bekommen aber erst bei fälligkeit. Taj wichtig sind zusatzversicherungen, Betriebliche Rente oder solche sachen.
Mehr kann ich dir leider nicht helfen.
Viel Glück und nimm dir einen guten Anwalt.
Lg
Hallo,
für die unterhaltsberechtigten Kinder gibt es Unterhaltszahlung vom Mann, da dieser mehr verdient.
Anrechnung erfolgt nach zugrunde legen der letzten 12 Monate Gehalt und der Einstufung nach der Düsseldorfer Tabelle.
Ansonsten, es gibt keinen Trennungs oder Ehegattenunterhalt mehr.
Die während der Ehe erworbenen Güter (Auch Schulden) werden geteilt.
Zu beachten ist auch noch das der Trennungszeitpunkt anwaltlich angezeigt werden muß, da ab dann das sogenannte Trennungsjahr läuft.
Vorsicht!Jede Begegnung, Aussprache oder sonstige Treffen kann dazu benutzt werden um das Trennungsjahr zu verlängern.
viel Glück und gute Nerven
fg longwolf
Hallo Ramona,
in diesem Fall geht es um viele einzelne Punkte, die nur ein Anwalt klären kann. Unterhaltsanspruch der Kinder gegenüber beider Elternteile, Trennungsunterhalt, evtl. Zugewinnausgleich und Altersversorgungsausgleich.
Ich kann dir nur raten, alle relevanten Unterlagen zu sichten, zu sammeln und zu kopieren und einem Anwalt vorzulegen, der dir genaueres sagen kann.
LG und alles Gute
hallo,
ich denke da kann dir wohl am ehesten ein anwalt weiterhelfen!
was soll man da beurteilen, leider auch zu wenig informationen!
alles gute
gruß papsch
Hallo Ramona,
es tut mir Leid, da muss ich leider passen…
Ich wünsche Ihnen für Ihre Zukunft alles Gute!!
Gruß
Viola
Leider kann ich dir dabei keine auskunft geben, sorry. ich hoffe aber andere können dir einen tip geben. gruß yvi
Hallo ramona xxx,
auf sehr vieles muss geachtet werden. Eine Scheidung ist nicht einfach, kann aber vereinfacht werden.
Wenn beide zerstritten sind, haben beide einen Anwalt. Die beiden Anwälte streiten in den einzelnen Themen. Die Gebühren für die Anwälte und die Gerichtskosten richten sich jeweils nach den Streitwerten der einzelnen Themen. Themen wie Ehegattenunterhalt, Kindesunterhalt, Zugewinn, Hausrat, die Nutzung der Ehewohnung oder auch Vermietung/Verkauf einer Immobilie können enorm viel Geld kosten. In strittigen Scheidungen bleibt oftmals ein Partner finanziell ruiniert zurück. Meistens muss eine gemeinsame Immobilie verkauft werden, damit die Anwalts- und Gerichtskosten bezahlt werden können.
Eine strittige Scheidung kann über Jahre dauern, sie kostet Zeit, Nerven und viel Geld.Letztlich entscheidet dann das Gericht über die Lösungen, und die Ex-Partner müssen mit diesen Lösungen ein Leben lang klar kommen.
Mann kann sich aber auch einvernehmlich scheiden lassen. Das heißt, wenn man sich im Guten scheiden lässt, kann man gemeinsam eine Scheidungsfolgenvereinbarung erarbeiten. Man setzt sich zusammen und überlegt, wie für beide Parteien eine Scheidung und die Zeit danach aussehen könnte. Wie wird die gemeinsame Ehewohnung weiter genutzt. Wie wird der Hausrat aufgeteilt. Bei wem wohnen die Kinder. Wie wird der Zugewinn aufgeteilt.
Was und vieviel letztlich jedem zusteht, dass kann man mit den angegebenen Zahlen nicht sagen. Hier spielen viele Faktoren eine Rolle. Der Zugewinn richtet sich nach dem Anfangsvermögen der einzelnen Partner zum Stichtag standesamtliche Hochzeit und nach dem Endvermögen beider Partner zum Stichtag Zustellung des Scheidungsantrags. Im Zugewinn werden dann z. B. Vermögen und der Wert der Immobilie berechnet und dann durch beide geteilt.
Auch ist wichtig zu klären, bei wem das minderjährige Kind wohnen bleibt. Der Kindesunterhalt wird berechnet nach dem Einkommen des Partners, bei dem das Kind nicht wohnt. Dieser Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle. Der andere Elternteil, bei dem das Kind wohnt, ist zu Naturalunterhalt verpflichtet (Versorgung, Verpflegung etc.)
Ob und wie die anderen Kinder Unterhalt beziehen richtet sich nach dem jeweiligen Stand des Kindes. Hier werden Vermögen und Einnahmen berechnet. Volljährige Kinder haben evtl. einen Unterhaltsanspruch gegen beide Elternteile, der aber von dem Kind selbst eingeklagt werden muss. Der Unterhaltsanspruch besteht aber nur, wenn sie rechtens noch in einer Ausbildung sind oder noch studieren und auf das Geld angewiesen sind. Aber auch hier gibt es Faktoren, wo die Eltern nicht ewig zahlen müssen.
Aus eigener Erfahrung und nach einem jahrelangen Scheidungskrieg würde ich raten, gemeinsam einen Anwalt zu einem Beratungsgespräch aufzusuchen. Dort kann man besprechen, welche Themen (vielleicht Kindesunterhalt, Zugewinn, Ehegattenunterhalt) man gemeinsam vom Anwalt berechnen lässt. Diese könnte man dann evtl. mit den privat ausgehandelten Themen (vielleicht Hausrat, Erbschaftsangelegenheiten, Nutzung der gemeinsamen Ehewohnung etc.) in eine Scheidungsfolgenvereinbarung zusammenbringen.
Mit dieser Scheidungsfolgenvereinbarung kann dann der Anwalt den Scheidungsantrag vor Gericht stellen.
Wichtig ist: Sollte die Scheidungsfolgenvereinbarung das Thema Immobilie enthalten (also Verkauf etc.), muss diese dann immer notariell beurkundet sein, sonst wird sie vom Gericht nicht anerkannt.
Der Versorgungsausgleich, also der sogenannte Rentenausgleich, wird nur vom Gericht berechnet. Der Partner, der die Kinder erzogen hat und nicht oder nur zum Teil arbeiten gegangen ist, erhält vom Partner einen Ausgleich in der gesetzlichen Rentenversicherung.
Eine einvernehmliche Scheidung kann bis zu 70 % der eigentlichen Kosten einer strittigen Scheidung einsparen. Denn Anwälte und Gerichtskosten richten sich nach den jeweiligen Streitwerten der einzelnen Themen. Und dass kann bei einer Immobilie oder dem Zugewinn ganz schön teuer werden. Zudem geht eine einvernehmliche Scheidung schneller und ist nervenschonender.
Alles Gute!
Hallo Ramona,
ich hoffe, Ihr hattet dennoch ein schönes Fest.
Du solltest schnellstens zu einem guten Anwalt gehen und Dich umfassend beraten lassen.Ich habe mich nach 33 Jahren getrennt, was 7 Jahre bis zum Urteil dauerte.
Dir jetzt weitere Ratschläge zu geben halte ich für falsch, weil einfach zu viele Baustellen vorhanden sind.
Ich wünsche Dir alles Gute,
LG Bernd
Zugewinnausgleich = Heutiges Vermögen (Versicherungen, Guthaben etc. minus jeweiliges Anfangsvermögen => 50 0%
Versorgungsausgleich macht das Gericht beim Scheidungsantrag (Anfragen kommen automatisch)
Unterhalt für das noch studierende Kind ergibt sich aus der Düsseldorfer Tabelle.
Am wichtigsten aber ist alles so abzuwickeln, dass neben dem schnöden mamon (für die Anwälte) nicht zu viel Lebensqualität verloren geht (liebe paar Euro weniger und dafür kein unendlicher Streit.
Falls es aber schon Streit gibt (ist leider die Regel) können Mediatoren helfen die manchmal sehr schwierigen Verhältnisse Stück für Stück zu klären. Diese kosten deutlich weniger als Anwälte.
machts gut
gruß
EJ
PS: Ideal wäre dann nur ein Anwalt für beide (Kosten ca. 2-3 TEUR) am schlimmsten zwei Anwälte und Verfahren, Ärger und Kosten ohne Grenzen.
Moin Ramona,
sorry, aber das kann ich dir auch nicht ausrechnen. da bleibt nur der Weg zu einem Anwalt.
Gruß Britta