Hallo mein mann möchte sich selbstndig machen. Ich bin weiterhin Angestellte, kann ich ihn mit mir mit versichern? oder muss er sich privat versichern oder freiwillig versichern?
Was wäre die Beste und vielleicht sogar günstigste Lösung?
Würde mich über Antworten freuen.
Alexandra
Hallo Alexandra,
Deine Frage nicht allgemein zu beantworten, weil die Krankenkassen womöglich unterschiedliche Bedingungen haben. Von meiner (Techniker KK) habe ich Dir das Folgende rauskopiert, recherchiere entsprechend bei Deiner.
FÜR WEN GILT DIE FAMILIENVERSICHERUNG?
Familienversichert sind:
· Ehegatten oder Lebenspartner nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz und Kinder.
· Stiefkinder und Enkel, für deren Lebensunterhalt überwiegend das Mitglied sorgt.
· Pflegekinder, wenn das Mitglied diese nicht beruflich pflegt.
DAS SIND DIE VORAUSSETZUNGEN
Die Familienangehörigen halten sich gewöhnlich in Deutschland auf und
· sind nicht selbst Mitglied einer Kranken- und Pflegekasse.
· sind mit Ausnahme von geringfügigen Beschäftigungen nicht versicherungsfrei (zum Beispiel als Beamte).
· sind nicht von der Versicherungspflicht befreit.
· sind nicht hauptberuflich selbstständig tätig.
· haben kein regelmäßiges Gesamteinkommen, das 365 Euro monatlich überschreitet. Für geringfügig Beschäftigte beträgt die Grenze 400 Euro.
WAS ZÄHLT ZUM GESAMTEINKOMMEN?
Dazu zählen unter anderem Einnahmen aus
· einer Beschäftigung (inklusive der zu erwartenden Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld),
· einer selbstständigen Tätigkeit,
· Vermietung und Verpachtung,
· Kapitalvermögen,
· Renten (auch Hinterbliebenenrenten) und
· steuerpflichtigen Unterhaltszahlungen.
Viele Grüße, Brigitta aus Göttingen
Hallo Alexandra,
etwas spät aber hier meine Antwort. Wenn ich das richtig weiß muß man sich als selbtändiger entweder gesetzlich freiwillig versichern oder privat. Aber um sicher zu gehen würde ich den Steuerberater fragen.
Tyreon