Hallo, es gibt folgendes Problem, zwei personen ssind zum 16.6.2010 in eine Mietwohnung gezogen und dies klappt einfach nicht. Nun möchte eine Person schnellstmöglich aus der Wohnung und aus dem Mietsvertrag raus. Dass die Person sich an die 3 Monatige kündigungsfrist halten muss ist ihr bewusst, aber in dem Mietvertrag steht folgender Absatz: Das Mietverhältnis beginnt am 16.06.2010 und läuft auf unbestimmt Zeit. DVertragspartein sind sich darüber einig, dass das Mietsverhältnis frühstens 12,5 Monate nach Mietbeginn von beiden Vertragspartein frühstens zum 30.06.2011 mit dreimonatiger Kündigungsfrist zum Ende eines Kalendermonats ordentlich Kündbar ist. Nun wollte Person A wissen ob dies Rechtens ist. Und ob die Chance besteht das Sie in 3 Monaten aus der Wohnung und aus dem Mietvertrag draußen sein kann?! Bitte um Hife. Danke Mit freundlichen Gruß Brain
ordentlich Kündbar ist. Nun wollte Person A wissen ob dies
Rechtens ist. Und ob die Chance besteht das Sie in 3 Monaten
aus der Wohnung und aus dem Mietvertrag draußen sein kann?!
der beiderseitige ausschluss der ordentlichen kündigung in agb (auf die dauer von einem jahr) ist zulässig und hält einer inhaltskontrolle nach § 307 I, II bgb stand.
(Urteil BGH vom 19.11.09 VIII ZR 30/8).
soweit ein außerordentlicher kündigungsgrund nicht vorliegt http://dejure.org/gesetze/BGB/543.html hilft nur abwarten.
Was ist denn Wenn Mieter A angst vor Besuch von Mieter B hat, dass ihm körperlicher Schaden zugefügt wird.
Gruß
Was ist denn Wenn Mieter A angst vor Besuch von Mieter B hat,
dass ihm körperlicher Schaden zugefügt wird.
Dann spricht er für alle gemeinsam genutzten Räumlichkeiten ein Hausverbot aus und ruft ggf. den örtlich ansässigen grün/weißen Trachtenverein zu Hilfe.
Genau dass hat Person A gestern gemacht aber die grün/weißen konnten auch nichts machen weil Person B das Verbot mitausprechen muss
Genau dass hat Person A gestern gemacht aber die grün/weißen
konnten auch nichts machen weil Person B das Verbot
mitausprechen muss
Achja? Dann frage ich mich doch (oder hätte die Beamten mal gefragt), warum nicht umgekehrt A dem Besuch „mitzustimmen“ muss? Einladen alleine, rauswerfen nur gemeinsam? So einfach kann es doch wohl kaum sein, oder?!
Hier mal ganz gut beschrieben: http://www.haiku-plus.de/wg/mietrecht.html
Also ruhig nochmal den Notruf wählen…