Mein Mietvertrag beginnt am 15. Kann ich ihn dann auch nur zum 15. kündigen?

Ein Mietvertrag wurde zum 15.10.2005 abgeschlossen. Er soll jetzt gekündigt werden. Zu welchem Termin kann er bei Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden? Zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats?

Hallo!

Leider kenne ich mich mit Mietbedingungen nicht so genau aus. Ich meine zum ende des Monats, ist aber nicht 100% ig. Tut mir leid.

Ein Mietvertrag wurde zum 15.10.2005 abgeschlossen. Er soll
jetzt gekündigt werden. Zu welchem Termin kann er bei
Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden?
Zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats?

Ein Mietvertrag wurde zum 15.10.2005 abgeschlossen. Er soll
jetzt gekündigt werden. Zu welchem Termin kann er bei
Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden?
Zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats?

War meines Zeichen Bäcker u. Konditor.
Tut mir -leid. ev. ein ander mal. mimadi

eine Kündigung erfolgt immer zum Monatsende.
die Kündigungsfristen sind im Gesetz (BGB 573c) klar geregelt (für den Text einfach Googeln), Eingang der Kündigung zum dritten Werktag eines Monats zum Ende des Übernächsten Monats (Für Mieter) d.h. die Kündigung zum 31.07.2010 muss spätestens am 4. Mai beim Vermieter eingehen.
Bei Vermieter kann sich die Kündigungsfrist entsprechend den Regelungen des § 573c je nach Mietdauer verlängern. Ausnahmen bestehen bei Mietverträgen, welche vor dem 01.09.2001 abgeschlossen wurden, wenn hier der Mieter einer Kündigungsfrist von mehr als drei Monate ausdrücklich zugestimmt hat, so gildt dies dem Vermieter gegenüber.

freundliche Grüsse
Tom

Ein Mietvertrag wurde zum 15.10.2005 abgeschlossen. Er soll
jetzt gekündigt werden. Zu welchem Termin kann er bei
Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden?
Zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats?

Hallo StephanieLeese,

gem. § 573c BGB:

Fristen der ordentlichen Kündigung(1) Die Kündigung ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig. Die Kündigungsfrist für den Vermieter verlängert sich nach fünf und acht Jahren seit der Überlassung des Wohnraums um jeweils drei Monate.

(2) Bei Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet worden ist, kann eine kürzere Kündigungsfrist vereinbart werden.

(3) Bei Wohnraum nach § 549 Abs. 2 Nr. 2 ist die Kündigung spätestens am 15. eines Monats zum Ablauf dieses Monats zulässig.

(4) Eine zum Nachteil des Mieters von Absatz 1 oder 3 abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Ein Mietvertrag wurde zum 15.10.2005 abgeschlossen. Er soll
jetzt gekündigt werden. Zu welchem Termin kann er bei
Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden?
Zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats?

Ein Mietvertrag wurde zum 15.10.2005 abgeschlossen. Er soll
jetzt gekündigt werden. Zu welchem Termin kann er bei
Anwendung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden?
Zum 15. des Monats oder zum Ende des Monats?

Leider keine Ahnung.

Was für ein Vertrag ist es denn ??? Internet und Tel???