Mein Mitmieter aus der Oberwohnung betritt Garten,

Ich Miete eine Erdgeschoßwohnung mit Garten. Mein Mitmieter aus der Oberwohnung hat, soweit ich weiß nichts mit dem Garten zu tun. Hat aber dort einige Obstbäume setzen lassen. Muß ich es dulden, ohne von ihm gefragt zu werden, das er mein Gartengrundstück, welches ich mitgemietet habe, betreten zu lassen?
Kann ich ihm auch ein Hausverbot für den Garten erteilen?

Ich bedanke mich schon jetzt für Eure Antworten!!!
Mfg miblo

Hallo miblo,genaueres kann ich nicht dazu sagen,möchte Dir aber mein Rechtsverständnis darlegen.
Als erstes schau in Deinen Mietvertrag in wieweit das Nutzungsrecht geregelt ist.Sollte dies nur auf Deine Wohnung beschränkt sein und oder Du auch noch zu Deiner Miete eine Pacht bezahlen musst steht Dir frei den Zutritt zu verweigern.Wie es um die widerrechtlich gesetzten Bäume steht habe ich keine Ahnung.Auf der einen Seite ist es Dein Garten,somit auch das Recht wie mit dem Garten zu verfahren ist und was gepflanzt wird.Auf der anderen Seite sind die Bäume sein Eigentum und er müsste diese,auf seine Kosten wieder entfernen lassen bzw.ihr einigt euch wie mit den Bäumen umgegangen werden soll.Wenn keine Gartennutzung in seinem Mietsvertrag steht hat er auch kein Anrecht.Sprich mal mit Deinem Vermieter oder seiner Verwaltung.Ich wünsche Dir eine einvernehmliche Einigung,bordwill

Hallo,

ich denke, er hätte den Vermieter fragen müssen und mit dem würde ich mich auch in Verbindung setzen, um die Lage zu klären.

Mfg

Stephanie

In dem Gebiet kenn ich mich leider nicht aus. Vielleicht kannst du beim Mieterschutzbund anfragen?

Hallo miblo
Da stellt sich die Frage, ob der Garten zum Haus oder zur Wohnung gehört.
Also ob er zur Mitbenutzung oder zur alleinige Nutzung (Erdgeschosswohnung) vorgesehen ist. Dies sollte klar aus deinem Mietvertrag ersichtlich sein.

Am besten richtest du die Frage direkt deinem Vermieter.

Mfg Massimo

Hallo,leider weiß ich es nicht genau, denke aber ,daß der Mitmieter vielleicht nicht gewußt hat, daß der Garten mitvermietet ist, man sollte mal mit dem Mitmieter sprechen, notfalls auch mit dem Vermieter.
Viele Grüße, Döppschi