Mein Name an der Klingel

Liebe Rechtsexperten,

ich habe folgende Situation:
Im Juni 1999 sind wir umgezogen, beim Auszug aus der alten Wohnung habe ich alle Namensschilder (Klingel, Briefkasten) entfernt.
Das Haus in dem wir bis dahin zur Miete gewohnt haben gehört einer großen Firma mit sehr vielen Häusern hier in Duisburg. Ausgezogen sind wir, weil von 24 Wohnungen stets ein Viertel oder mehr leerstehen, teilweise über Jahre hinweg, und in den anderen Wohnungen Leute lebten in deren Nähe mir um meine Familie und Eigentum Angst und Bange wurde. Ich hab´s mal bewußt vorsichtig formuliert…
Durch Zufall habe ich nun erfahren, daß der Vermieter in unserer alten Wohnung ein paar billige Scheibengardinen angebracht hat, das ist soweit nun sein Problem. ABER, und jetzt kommt´s: Er hat auch unseren Namen an der Klingel vor der Tür wieder angebracht, und nicht nur unseren sondern auch von mindestens drei Familien, von denen ich sicher weiß, daß sie ebenfalls ausgezogen sind.
Offensichtlich will man den zunehmenden Leerstand kaschieren, damit man normale Mieter nicht sofort abschreckt. „Normal“ soll heißen: Nicht von der Stadt in öffentlich geförderten Wohnraum eingewiesene Familien mit zungenbrecherischem Namen und exotischer Herkunft.
(NB: Ich bin kein Rassist. Von mir aus kann mein Nachbar blaue Haut, drei Augen und sechs Beine haben, solange er in Frieden leben will und sich zivilisiert benimmt. In den Hausflur schei…, Aufzüge anzünden, Scheiben einschlagen und 80-jährige Omas mit Prügel bedrohen gehört nicht dazu. Zur Rede gestellt hört man: Nix verstehn, ey + Alkoholfahne).
Nun weiß ich selbst nicht genau warum, aber mir ist nicht wohl, daß mein Name zu solchem Zweck benutzt wird. Außerdem ist es ja sachlich schlicht falsch: Dort wohnen wir nicht mehr.
Erste Frage ist nun: Darf der Vermieter meinen Namen benutzen ?
Wenn nicht, zweite Frage: Darf ich das Namensschild eigenmächtig entfernen ?
Und drittens: Wenn er nicht darf was er tut, wie heißt der Tatbestand ? Ich möchte ihn dann nämlich mit den richtigen Worten zur Unterlassung auffordern und nicht gleich als völliger Laie auffallen :smile:)

herzlichen Dank vorab und liebe Grüße

Bernd

Hi,
einen rechtlichen Rat kann ich dir nicht geben. Frage: ist denn der Name auch auf dem Briefkasten? In diesem Fall würde ich deinen ehemaligen Vermieter einfach höflich auffordern, den Namen zu entfernen, weil du befürchtest, dass sonst noch Post in deinem ehemaligen Briefkasten landet, die du dann nie bekommen wirst. Der Vermieter kann doch irgendeinen Phantasienamen an die Tür schreiben.

Viel Glück
Nelly

Hallo Bernd,

Dein früherer Vermieter muss an der Klingel Deinen Namen entfernen. Fordere ihn auf unter Vermeidung einer Unterlassungsklage auf, es zu unterlassen weiterhin ohne Deine Zustimmung Deinen Namen widerrechtlich zu verwenden. Termin setzen bis die Klingelschilder entfernt werden müssen.

Gruss Günter

ich habe folgende Situation:
Im Juni 1999 sind wir umgezogen, beim Auszug aus der alten
Wohnung habe ich alle Namensschilder (Klingel, Briefkasten)
entfernt.
Das Haus in dem wir bis dahin zur Miete gewohnt haben gehört
einer großen Firma mit sehr vielen Häusern hier in Duisburg.
Ausgezogen sind wir, weil von 24 Wohnungen stets ein Viertel
oder mehr leerstehen, teilweise über Jahre hinweg, und in den
anderen Wohnungen Leute lebten in deren Nähe mir um meine
Familie und Eigentum Angst und Bange wurde. Ich hab´s mal
bewußt vorsichtig formuliert…
Durch Zufall habe ich nun erfahren, daß der Vermieter in
unserer alten Wohnung ein paar billige Scheibengardinen
angebracht hat, das ist soweit nun sein Problem. ABER, und
jetzt kommt´s: Er hat auch unseren Namen an der Klingel vor
der Tür wieder angebracht, und nicht nur unseren sondern auch
von mindestens drei Familien, von denen ich sicher weiß, daß
sie ebenfalls ausgezogen sind.
Offensichtlich will man den zunehmenden Leerstand kaschieren,
damit man normale Mieter nicht sofort abschreckt. „Normal“
soll heißen: Nicht von der Stadt in öffentlich geförderten
Wohnraum eingewiesene Familien mit zungenbrecherischem Namen
und exotischer Herkunft.
(NB: Ich bin kein Rassist. Von mir aus kann mein Nachbar blaue
Haut, drei Augen und sechs Beine haben, solange er in Frieden
leben will und sich zivilisiert benimmt. In den Hausflur
schei…, Aufzüge anzünden, Scheiben einschlagen und
80-jährige Omas mit Prügel bedrohen gehört nicht dazu. Zur
Rede gestellt hört man: Nix verstehn, ey + Alkoholfahne).
Nun weiß ich selbst nicht genau warum, aber mir ist nicht
wohl, daß mein Name zu solchem Zweck benutzt wird. Außerdem
ist es ja sachlich schlicht falsch: Dort wohnen wir nicht
mehr.
Erste Frage ist nun: Darf der Vermieter meinen Namen benutzen
?

Nein,

Wenn nicht, zweite Frage: Darf ich das Namensschild
eigenmächtig entfernen ?

Nein, siehe oben

Und drittens: Wenn er nicht darf was er tut, wie heißt der
Tatbestand ? Ich möchte ihn dann nämlich mit den richtigen
Worten zur Unterlassung auffordern und nicht gleich als
völliger Laie auffallen :smile:)

Es ist eine Irreführung, aber Tatbestand wäre höchstens der Missbrauch Deines Namens, was letztlich rechtlich nur dann relevant wird, wenn Dir ein Schaden entstehen würde. Mehr als Unterlassung kannst Du hier nicht erwarten.

Gruss Günter

Was anderes…
Hallo !

Gehört zwar nicht zum Thema, aber ich habe mal beim Auszug meine Klingel- und Briefkastenschilder entfernt und bakam dann vom Vermieter dafür eine Rechnung. Er hätte sie auf eigene Kosten anfertigen lassen…
Ich habe geschrieben, ich hätte nicht gedacht, daß er damit etwas anfangen kann und die Schilder beigelegt. Jetzt sitzt er da mit meinen Schildern…

Jochen

Hallo Jochen,

da hast Du aber einen noblen Vermieter gehabt, wenn der für Dich hat Schilder machen lassen, die nach was aussehen. Bei uns hat einer seinen Namen auf Hansaplast geschrieben, bei einem gähnt ein Loch anstelle des Namenschildes und der nächste hat den Namen auf ein Stück Papier geschrieben, das mit nem Tintenstrahler ausgedruckt wurde…das sieht echt nicht so toll aus…

Ich habe mir selber welche machen lassen und hab für beide Schilder so 30-40 DM bezahlt.

Hoffentlich sind die von Deinem Vermieter dann wenigstens beidseitig, damit er die andere Seite noch benutzen kann…Mieter haben manchmal wirklich komische Ansichten…

Gruß
Maja