Schönen Guten Abend!
Ich war letzten Freitag auf einer Party. Als ich Nachts los wollte fand ich mein Auto mit folgenden Schäden vor: Fahrerseite Kotflügel kaputt und Fahrertür nicht mehr zu Öffnen. Da fast jeder auf der Veranstaltung getrunken hat, bat man mich nicht die Polizei zu rufen, ich soll „Person unbekannt“ noch die Chance lasse sich selbst zu melden. Es hat sich keiner gemeldet!!! Weder bei mir noch bei den Gastgebern. Eben habe ich bemerkt das auch die Achse etwas abbekommen haben muss, mein Auto scheppert leicht beim Beschleunigen geben. Wie lange kann ich rückwirkend Anzeige gegen unbekannt machen, darf ich mein Fahrzeug überhaupt noch bewegen?
Vielen Dank
Miri
hallo.
Ich war letzten Freitag auf einer Party. Als ich Nachts los
wollte fand ich mein Auto mit folgenden Schäden vor:
Fahrerseite Kotflügel kaputt und Fahrertür nicht mehr zu
Öffnen. Da fast jeder auf der Veranstaltung getrunken hat,
bat man mich nicht die Polizei zu rufen, ich soll „Person
unbekannt“ noch die Chance lasse sich selbst zu melden.
super idee! da fährt einer besoffen auto, gefährdet sich und andere, und soll am besten noch ungeschoren davonkommen!? :-/
Es hat
sich keiner gemeldet!!! Weder bei mir noch bei den Gastgebern.
überraschung!
Eben habe ich bemerkt das auch die Achse etwas abbekommen
haben muss, mein Auto scheppert leicht beim Beschleunigen
geben.
darf ich mein Fahrzeug überhaupt noch bewegen?
du solltest es zumindest nicht. wenn’s bei 120 „knack“ macht und du schleuderst in den gegenverkehr is auch nix schönes!
schaden begutachten lassen (und dokumentieren (fotos machen)!), und natürlich reparieren lassen, wenn du das auto brauchst.
gruß
michael
Hi
Ähnlich wie mein Vorredner denke ich auch .
Da fährt einer im besoffenen Kopp das Auto zu Schrott und meldet das nicht mal , weil man ja im besoffenen Kopp nicht zurechnungsfähig ist.
Bei der chadenshöhe würde ich kein Spass mehr verstehen und auch keine Gnade walten lassen.
Nur einmal kurz überschlagen nach den Schadensangaben :
Neuer Kotflügel
Neue Tür
Elektrik der Tür anschliessen
Innenkotflügel richten
A Holm richten
B Holm richten
Türeinstiegsschweller richten
Querlenker ersetzen
Spur und Sturz einstellen
Felge und Reifen prüfen , eventuell erneuern
Fahrzeug vermessen
Lackierarbeiten
sind über den Daumen ca 6500,- Euro
Das bedeutet für die meisten gebrauchten Kleinwagen : RIP
…und das akzeptierst du das so etwas ein Besoffener anrichtet ?
gruss
Toni
Hallo,
Wie lange kann ich rückwirkend Anzeige gegen unbekannt
machen, darf ich mein Fahrzeug überhaupt noch bewegen?
Strafanzeige, das ist Fahrerfluch, kann man problemlos bis zu 3 Monate nach dem Vorfall stellen. Ich wuerde schnellstens den Schaden durch einen Gutachter dokumentieren lassen und bei der Polizei melden.
Tschau
Peter
Hi,
3 Monate nach dem Vorfall stellen. Ich wuerde schnellstens den
Schaden durch einen Gutachter dokumentieren lassen und bei der
Polizei melden.
wieso denn nicht erst zur Polizei fahren? Die beissen nicht, nehmen das Ganze auf und die Sache nimmt ihren Lauf …
Gruss
n.
hmm, mit einem auto, bei dem, wenn ich mich jetzt an den ursprünglichen text richtig erinnere, die fahrertür nicht zu öffnen ist? und bei dem evt. die vorderachse einen abbekommen hat? besser nicht schlafende hunde wecken, oder?
Hi,
hmm, mit einem auto, bei dem, wenn ich mich jetzt an den
ursprünglichen text richtig erinnere, die fahrertür nicht zu
öffnen ist? und bei dem evt. die vorderachse einen abbekommen
hat? besser nicht schlafende hunde wecken, oder?
besternst du dich eigentlich selbst? Die UP selbst sagte, dass sie sehr wohl damit gefahren ist (das Fahrzeug ist also fahrbereit, haette nur Geräusche dabei gemacht). Ob sie damit noch zur Polizei fahren möchte, bleibt doch wohl ihr selbst ueberlassen. Die Polizei kommt i.ue. auch bei einem zuhause vorbei (genauso wie ein Gutachter).
Zudem: Zeig mir doch bitte den Abschnitt in der StVO, welcher bestimmt, dass man die Fahrertür öffnen können muss …
Gruss
n.
Hallo!
Wenn Du Geld von Deiner eigenen VS haben willst(Vollkasko) dann hättest Du es längst melden müssen.
Eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Unfallflucht und des Sachschadens ist möglich,aber ob da jemand ermittelt werden kann,der haften müsste ?
Schadet aber nicht,man kann ja hoffen.
Und wieso sollte der überhaupt aus der Gruppe der Partygäste kommen ?
mfG
duck313
Hallo,
Zudem: Zeig mir doch bitte den Abschnitt in der StVO, welcher
bestimmt, dass man die Fahrertür öffnen können muss …
so etwas stteht in der Straßenverkehrszulassungsordnung und zwar § 35e:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35e.html
Zitat:
Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.
Zusammen mit § 17 StVZO=Ärger, zusammen mit § 69a StVZO=teuer.
Gruß
C.
auch wenn ich mich selbst besternen würde: das ginge nur einmal - ich glaube, da stehen aber schon mal zwei sterne. aber das nur am rande.
zwischen „fahrbereit“ und „fährt noch“ ist noch ein unterschied. ich glaube nicht, dass die rennleitung jemanden weiterfahren lässt, der durch die beifahrertür aussteigt. und wenn dann noch das vorderrad „komisch klingt“… soweit ich weiß können die ein fahrzeug auch „auf verdacht“ stilllegen.
auch ohne bezug in der stvo auf eine fahrertür, die man öffnen können muss, würde ich mit solch einem unfallwagen nicht mehr fahren - geschweige denn bei der rennleitung vorfahren.
Hi,
so etwas stteht in der Straßenverkehrszulassungsordnung und
zwar § 35e:
http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo_2012/__35e.html
gut, dein Punkt.
Gruss
n.
Nachtrag
Howdy,
gut, dein Punkt.
jetzt aber doch noch ein Punkt zum Nachdenken
„Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast geöffnet werden können.“
Wie kann ein erwachsener Fahrgast eine mit Kindersicherung (mechanisch) blockierte Tuer, deren Fenster ebenso blockiert sind (elektronisch), bei Gefahr von innen öffnen …
Anders gefragt: Darf ich also mein Fahrzeug nicht mehr mit Erwachsenen hinten fahren, sofern Kindersicherung und Fenstersicherung aktiv sind … Im Falle des Falles koennten die Erwachsenen ja die elektronische Sicherung nicht mehr deaktivieren…
Gruss
n.
Hallo,
„Türen müssen bei Gefahr von jedem erwachsenen Fahrgast
geöffnet werden können.“Wie kann ein erwachsener Fahrgast eine mit Kindersicherung
(mechanisch) blockierte Tuer, deren Fenster ebenso blockiert
sind (elektronisch), bei Gefahr von innen öffnen …
in der StVZO steht nichts von „von innen“. Das wäre zumindest meine Antwort auf Deine durchaus interessante Frage.
Gruß
C.
Hi,
Wie kann ein erwachsener Fahrgast eine mit Kindersicherung
(mechanisch) blockierte Tuer, deren Fenster ebenso blockiert
sind (elektronisch), bei Gefahr von innen öffnen …in der StVZO steht nichts von „von innen“. Das wäre zumindest
meine Antwort auf Deine durchaus interessante Frage.
Der Fahrgast pflegt sich ja i. A. im Fahrzeug aufzuhalten, sonst wäre er kein Fahrgast, fällt mir dazu ein.
Gruß S
Hi,
Der Fahrgast pflegt sich ja i. A. im Fahrzeug aufzuhalten,
sonst wäre er kein Fahrgast, fällt mir dazu ein.i. A.
In Österreich vielleicht, woanders nicht immer
http://www.nordpool-media.com/images/bigpreview/ib/i…
BTW: Steht eigentlich auch was da von allen Türen?
Hatte jahrelang ein Auto, bei dem ich auf der Beifahrerseite aus- und einsteigen mußte, weil die Fahrertür nimmer aufging…
Viele Grüße
HylTox
Hallo,
in der StVZO steht nichts von „von innen“. Das wäre zumindest
meine Antwort auf Deine durchaus interessante Frage.Der Fahrgast pflegt sich ja i. A. im Fahrzeug aufzuhalten,
sonst wäre er kein Fahrgast, fällt mir dazu ein.
ja, das klingt plausibel. Für den Gedanken war es gestern wohl schon etwas zu spät.
Gruß
C.
Hallo,
Da fast jeder auf der Veranstaltung getrunken hat,
bat man mich nicht die Polizei zu rufen, ich soll „Person
unbekannt“ noch die Chance lasse sich selbst zu melden.
Selber Schuld, sich so verarschen zu lassen.
Es geht hier um eine Reparatur von mehreren tausend Euro.
Sofort Strafanzeige wgeen Unfallflucht. Hoffentlich lassen sich genug Spuren sichern.
Mir wäre das scheißegal, wer wann wieviel Alkohol getrunken hätte.
MfG