Mein Partner will für mich sorgen,

Hallo,
also ich habe folgendes Problem/Frage.
Ich bin mit meinem Lebensgefährten jetzt über ein halbes Jahr zusammen. Ich beziehe aber ALG I, nun will er für mich sorgen. Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus? Kann wir uns irgendwo als eheähnliches Lebensgemeinschaft oder eingetragene Lebensgemeinschaft eintragen lassen? Oder kann man nen Deal mit dem Arbeitsamt machen das die nur für die Krankenversicherung aufkommen? Heiraten können wir leider noch nicht da er noch verheiratet ist aber kurz vor der Scheidung steht. Kann mir bitte jemand helfen bin echt verzweifelt.

Gruß Silya

Ich bin mit meinem Lebensgefährten jetzt über ein halbes Jahr zusammen.
Wie sieht das mit der Krankenversicherung aus? Kann wir uns irgendwo als eheähnliches Lebensgemeinschaft eintragen lassen?

  • NEIN, das geht nur bei der sog. „Homo-Ehe“

…mit dem Arbeitsamt machen dass die nur für die
Krankenversicherung aufkommen?

  • JA
  1. Google „Lebensgemeinschaft Krankenversicherung“
  2. schau Dir den Link an:
    http://arbeits-abc.de/forum/hartz-iv-allgemein/leben…
  3. Es gibt Krankenkassen, die die sog. „1-Euro-Regelung“ mittragen, andere nicht.
    Gruß
    Rainer

Wie mache ich das den mit dem Arbeitsamt??? Habe sowas bis jetzt nir gemacht, reicht es wenn mein Lebensgefährte da anruft und sagt er kommt für meine Unterhaltskosten auf und die übernehmen nur die KV? oder wie sollten wir das machen? Hoffe du kannst mir helfen
Gruß Silya

Hoffe du kannst mir helfen
Gruß Silya

Hallo Syvia.
geh mal auf den Link:
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…& und registriere dich dort. Hier beantwortet eine Juristin Fragen.
Telefonieren und „nur“ sagen/fragen macht Pferde scheu und hilft GAR NICHTS. Frage Deine Krankenkasse zuerst.
Ciao
Rainer

Liebe Silya,
ich bedaure dass ich Dir/Euch diese Frage nicht beantworten kann, da ich in
diesem praktischen Feld nicht kompetent bin. Ich würde die Frage an eine oder
mehrere Krankenversicherungen stellen. Eine m.e. sehr gut ist die SECURVITA-BKK
mit Sitz in HH - besonders bezogen auf ihren ganzheitlichen Ansatz, auch mit
Naturheilkunde und mit vergleichsweise günstigen Beiträgen.

Alles Gute wünscht
Angelo

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Silya,

das ALG I ist unabhängig vom Einkommen Deines Partners, das bekommst Du sozusagen als Dir zustehende Versicherungsleistung für Deine eingezahlten Beiträge. Es macht daher auch keinen Sinn, darauf zu verzichten.
Erst das ALG II, bzw. Hartz IV ist eine Unterhaltssicherungsleistung, in der das Einkommen Deines Partners mitzählt, so ihr zusammen lebt. Da ist es dann so, dass entweder das Einkommen Deines Partners angerechnet wird und ihr dann als Bedarfsgemeinschaft berechnet werdet, bzw., bei entsprechendem Einkommen die Unterhaltssicherung wegfällt. Du musst Dich dann auch selbst versichern - für nicht Berufstätige wäre das dann die freiwillige Krankenversicherung bei Deiner normalen gesetzlichen Kasse, kostet monatlich so ca. 115,- € (nachfragen).
Ich hoffe, dass hilft weiter, sonst nochmal nachfragen.
Grüße annabell

Hey Silya!
Durch das ALGI bist du autom. krankenversichert. DA brauchst du keinen Deal mit dem AA machen.
Solange wie dein Partner verheiratet ist, kannst du keine Lebensgemeinschaft eintragen lassen.
Das mit dem „versorgen“ ist eine ganz andere Geschichte. Steht der Scheidungstermin fest?, ist das Trennungsjahr vorbei? Lebt er bei dir oder lebt er noch bei seiner Ehefrau?

sorry, kann dir leider nicht weiterhelfen.
gabi

Nein der Termin steht noch nicht fest. Er lebt mit mir zusammen in einer Wohung und das Trennungsjahr ist dieses JAhr im Juli vorbei.
Ich will ja gar kein ALG I das läuft sowieso nächsten Monat ab. Und Hartz IV krieg ich nicht weil mein Freund zuviel verdient. Aber dann bin ich nicht mehr Krankenversichert. Daher suche ich eine Möglichkeit wie ich über meinen Lebensgefährten verichert werden kann.

Gruß Silya

Hi Silya,

Das ALGI steht Dir zu. Warum drauf verzichten?
Krankenversicherungstechnisch hast Du zwei Möglichkeiten:
Wenn Dein Partner gesetzlich krankenversichert ist kann er Dich im Falle einer Heirat im Rahmen der kostenlosen Mitversicherung bei sich mit absichern.
Andernfalls kannst Du dich bei Deiner jetzigen gesetzlichen Krankenkasse freiwillig krankenversichern (ca. 143€ p.M.) oder Dir ein Angebot einer privaten Krankenversicherung machen lassen um zu prüfen ob es evtl. billiger ist.

Hallo Silya,

Beim Alg I. ist es so, dass dir automatisch das Alg so berechnet wird, dass Beiträge zur KV und RV abgezogen werden. Da gibt es keine andere Regelung, dass man sich u.U. die Beiträge zur KV sparen kann.

Nach dem Ende der ALG Zahlung ist es natürlich dann auch fraglich, ob du ALG II beantragen wirst. In diesem Fall wird dir wieder automatisch der KV Beitrag berechnet.
In beiden Fällen bei Alg I und II. hat das den Vorteil dass dir für später Beiträge in der Rentenversicherung angerechnet werden. Das ist für dich sehr wichtig!!

Wenn du später über kein Einkommen mehr verfügen wirst, gibt es eine Art freiwillige Weiterversicherung, die davon abhängig sein wird, wie du deinen Lebensunterhalt bestreitest, das muss i.d.R. bei der Krankenversicherung nachgewiesen werden.

Nun kann es so sein, falls du eine eheähnliche Lebensgemeinschaft unterhälts, dass das gerade in der heutigen Zeit so zählt, dass du dich bei deinem Freund/Lebenspartner im Rahmen der Familienversicherung mitversichern lassen kanns. Dies geht aber nur in der Krankenversicherung. In der Rentenversicherung werden keine Beiträge mehr für dich eingezahlt.

Fragt mal bei seiner Krankenversicherung nach.

Dem Grunde nach hättest Du ja dann auch noch Anspruch auf Harzt IV. In diesem Fall muss auch hier die zuletzt in Anspruch genommene Krankeversicherung oder die AOK ein Krankenversicherungsmitgliedschaft durchführen.

Bedenke aber, du musst in jedem Fall wieder in ein Beschäftigungsverhältnis kommen, um wieder auf eigenen Beinen zu stehen. Ich sag mal vorsichtig, ich würde mich nie auf jemand anderen verlassen sondern nur auf mich selbst.

Schöne Grüße