Hallo liebe Experten,
ich habe vor etwas über einem Jahr bei Saturn ein Notebook erworben, Asus Pro55series. Nun machen mir die heißen CPUs zu schaffen, gleich etwa nach 10 Minuten Surfen und sonst nichts nebenbei haben die laut Speedfan und nach meinem Gehör (Lüftung) schon über 60°.
Bei Video und TV ist das gute Stück denn auch folgerichtig schon ein paarmal ausgegangen.
Ich dachte, ist noch Garantie drauf, lass ich das Ding umsonst abholen, Lüftung reinigen oder austauschen, no Problem. Das hierzu benötigte Asus-Support-Formular allerdings verzeichnet nur die Modelle bis Pro52 und dann ab Pro57, die Teile Pro53,54,55,56 also existieren nicht.
Was tun?
Nächste Frage: Mir ist der Kassenbon leider abhanden gekommen und ich habe mir keine Quittung ausschreiben lassen. Bitte seid etwas nachsichtig mit mir, ich mach so etwas zum ersten Mal. Aber ich habe keine Ahnung, wie genau den leglen Ersterwerb nachweisen, mir war so, das hinge irgendwie mit der Anmeldung des Betriebssystems oder so zusammen (nicht lachen).
Wär ganz toll, wenn mir jemand helfen könnte.
Herzliche Grüße und Dank im voraus
Annie
Hallo,
Nächste Frage: Mir ist der Kassenbon leider abhanden gekommen
und ich habe mir keine Quittung ausschreiben lassen. Bitte
seid etwas nachsichtig mit mir, ich mach so etwas zum ersten
Mal. Aber ich habe keine Ahnung, wie genau den leglen
Ersterwerb nachweisen, mir war so, das hinge irgendwie mit der
Anmeldung des Betriebssystems oder so zusammen (nicht lachen).
Asus reicht die Seriennummer (http://support.asus.de/repair/repair.aspx?no=347&SLa…, der Link dazu führt bei mir leider ins Leere!), allerdings geben die eh keine Endkundengarantie. Saturn selber schweigt sich auf deren Seite dazu aus, jedenfalls habe ich nichts gefunden.
Ciao! Bjoern
Hallo,
Ich dachte, ist noch Garantie drauf, lass ich das Ding umsonst
abholen, Lüftung reinigen oder austauschen, no Problem. Das
„denkst“ Du es ist noch Garantie darauf oder „weißt“ Du es?
Eine Reinigung dürfte aber auf keinen Fall von einer ggf. noch bestehenden Garantie abgedeckt sein.
Nächste Frage: Mir ist der Kassenbon leider abhanden gekommen
und ich habe mir keine Quittung ausschreiben lassen. Bitte
seid etwas nachsichtig mit mir, ich mach so etwas zum ersten
Mal. Aber ich habe keine Ahnung, wie genau den leglen
Ersterwerb nachweisen, mir war so, das hinge irgendwie mit der
Anmeldung des Betriebssystems oder so zusammen (nicht lachen).
Eine Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung nicht verpflichtend. Gibt ein Hersteller eine Garantie, so erfolgt das im Prinzip rein freiwillig. Somit kann er seine Bedingungen auch frei ausgestalten. Er kann also theoretisch verlangen, dass das Gerät in der Originalverpackung mit vom Papst und Bundeskanzlerin beglaubigter Kopie des Originalbeleges auf eigene Kosten in die Vertragswerkstatt nach Bagdad geschickt werden muss.
Also:
1.) Prüfen, ob überhaupt jemand eine Garantie eingeräumt hat
2.) Wenn ja, prüfen ob diese noch besteht oder abgelaufen ist
3.) Wenn positiv, vom Garanten Garantiebedingungen anfordern
4.) Gemäß den Bedingungen Ansprüche geltend machen
Fehlen Unterlagen, kann man es auf dem Wege der Kulanz versuchen.
Gruß
S.J.
Hallo S.J.,
„denkst“ Du es ist noch Garantie darauf oder „weißt“ Du es?
Öhmm, ich weiß, auf dem Aufkleberchen steht wörtlich M/8 Version FSSR Global Warraty 24 months. Drum „denke“ ich, das bedeutet noch knapp 11 Monate Garantie in meinem Falle.
Eine Reinigung dürfte aber auf keinen Fall von einer ggf. noch
bestehenden Garantie abgedeckt sein.
sicher? Warum staubt das Ding nach absolut bestimmungsgemäßen Gebrauch (also nicht in der Sahara, nicht im Keller, nicht im Sägewerk) nach weit unter einem Jahr dermaßen ein, dass der Kühler schon beim Einschalten gleich nach dem Bios anfängt zu pusten und unmittelbar nach dem Anmelden schon mit knapp 55° heizt? Beim Surfen dann ratzfatz 61°.
Könnte nicht auch der Lüfter sich verabschiedet haben so langsam?
Eine Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung nicht
verpflichtend. Gibt ein Hersteller eine Garantie, so erfolgt
das im Prinzip rein freiwillig. Somit kann er seine
Bedingungen auch frei ausgestalten. Er kann also theoretisch
verlangen, dass das Gerät in der Originalverpackung mit vom
Papst und Bundeskanzlerin beglaubigter Kopie des
Originalbeleges auf eigene Kosten in die Vertragswerkstatt
nach Bagdad geschickt werden muss.
*GG* Okay…
Also:
1.) Prüfen, ob überhaupt jemand eine Garantie eingeräumt hat
2.) Wenn ja, prüfen ob diese noch besteht oder abgelaufen ist
3.) Wenn positiv, vom Garanten Garantiebedingungen anfordern
4.) Gemäß den Bedingungen Ansprüche geltend machen
Fehlen Unterlagen, kann man es auf dem Wege der Kulanz
versuchen.
Naja, die Garantiekarte im Handbuch hinten hab ich ja noch.
Ich danke dir.
Besten Gruß
Annie
Hallo Bjoern,
nein, ich war schon erfolgreich (wenn man so will) auf der Asus-Support-Seite. Also du meinst also, ich muß zu Saturn mit dem Teil?
Und wie siehts mit meinem Modell aus? Wenn die bei Asus meinen, ich wäre die einzige mit diesem ominösen pro55-Modell und sie hätten eben drum keinen passenden Lüfter, wär das doch ziemlich vergebene Liebesmüh, oder nicht?
Lieben Dank für deine Mühe.
Gruß
Annie
Hallo,
nur die Modelle bis Pro52 und dann ab Pro57, die Teile
Pro53,54,55,56 also existieren nicht.
Vielleicht gab es die nur für Saturn. Damit du nicht mit einer Tiefstpreisgarantie kommen kannst („das Teil gibts aber woanders billiger“)
Cheers, Felix