Mein PKW wurde sichergestellt

Hallo Leute,

mein Fahrzeug wurde gestern auf der Fahrt von Gütersloh nach Hamburg auf einem Rasthof von der Autobahnpol. sichergestellt, mein Wagen sei wohl zu tief und die Reifen schleifen vorne am Radkasten (so der Grüne). Was ich 100% weiß das die Federn bzw die Tieferlegung eingetragen sind, die Reifen und felgen nicht 18z VA 235/40 HA 265/35 ist ein BMW E46. (dabei muss ich anmerken ich hab denn wagen so gekauft und hab daran auch nichts verändert ca 1 jahr hab ich denn jetzt, sonst war auch nie was. was kommt auf mich zu? wann könnte ich denn wagen wieder haben? wie gehts weiter? die polizei meint das das da nen gutachter nun kommen muss das fahrzeug begutactet und die mir die schlimmstenfalls die plakette hinten weg machen und die betriebserlaubnis erlischt… kann mir einer sagen was jetzt kommt?

Moin,

Was ich 100% weiß das die Federn bzw. die Tieferlegung eingetragen sind,
die Reifen und felgen nicht

Erlöschen der Betriebserlaubnis

Das Erlöschen der Betriebserlaubnis ist im § 19 Abs. 2 StVZO sowie § 19 Abs. 3 StVZO geregelt.

Gemäß § 19 Abs. 2 StVZO bleibt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam.

Sie kann jedoch erlöschen, wenn einer der folgenden drei Punkte erfüllt ist:

  1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart wird verändert
  2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern ist zu erwarten
  3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert sich

§ 19 Abs. 3 StVZO besagt, dass die Betriebserlaubnis für ein Fahrzeug ebenfalls erlischt, wenn für ein Bauteil eine Anbauabnahmepflicht besteht, dieser jedoch nicht nachgekommen wurde oder wenn Anbauvorschriften, Einschränkungen oder Auflagen bei technischen Änderungen nicht beachtet wurden.

Das Fahren ohne oder mit erloschener Betriebserlaubnis ist eine Ordnungswidrigkeit, die bei zulassungsfreien Fahrzeugen mit Geldbuße und Punkten in Flensburg geahndet wird. Außerdem kann die Zulassungsbehörde den Betrieb untersagen und das Kennzeichen entstempeln.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betriebserlaubnis#Erl.C…

…(dabei muss ich anmerken ich hab denn wagen so gekauft …

Dann wußtest Du es.

mfg
W.

Hallo,

(dabei muss ich anmerken ich hab denn wagen so gekauft

Da hat der Verkäufer wohl was verschiegen.

wann könnte ich denn wagen wieder haben?

Ich sehe keinen Grund den länger sicherzustellen, als der Gutachter benötigt, sofern kein Strafverfahren eingeleitet wird und er als Beweisstück benötigt wird. Die Frage wäre aber im Rechtsbrett oder bei Polizei besser aufgehoben.

wie gehts weiter?

Zugelassene Reifen auf zugelassenen Felgen (bei Tieferlegungssätzen hat man oft keine weitere Wahl, es ist nur eines zugelassen) drauf, zur Prüfstelle und dann zur Zulassungsstelle.

Cu Rene

Hi!

Ich gehe mal davon aus, dass diese exotische Reifengrössen nicht original für das Fahrzeug zulässig sind.
Und wenn die nicht eingetragen sind, gibt es Ärger.
Den hast Du ja schon.
Du wirst paar Punkte bekommen, die klamme Staatskasse etwas aufbessern,
und sehen müssen, ob Du die Rad-Reifenkombination nachträglich eingetragen bekommst.

Am besten, Du schaust Dir mal an, was Du an Papieren zu dem Auto hast,
ev. Papiere zu den Felgen wäre günstig,
schaust mal neugierig auf das letzte TÜV-Protokoll,
ob da was zu der Sache steht. Und den Vorbesitzer zumindest mal befragen, ob er ev. noch Unterlagen oder ein Abnahmeprotokoll für die Rad-Reifenkombination hat.

Und dann mal in’s Rechtsbrett gehen,
vielleicht kannst Du den Vorbesitzer etwas von Deinem Ärger teilhaben lassen.

Eine Sauerei ist das, so ein Auto zu verkaufen,
aber als Käufer hat man das auch kritisch zu prüfen, was man da kauft.

Grüße, Steffen!