Mein Rechtsanwalt mich verklagen?

Hallo,

ich habe einen Rechtsanwalt beauftragt in einer Sache, wo es um eine Forderung von EUR 400 der Gegenseite geht. Der RA hat eine Vorauszahlung von EUR 150 verlangt, die ich sofort überwiesen habe.
Aber ich bin mit der Arbeit dieses RAs äußerst unzufrieden. Ständig versuche ich ihn vergeblich telefonisch zu erreichen. Ich rede immer nur mit der Sekräterin und erhalten auch keinen Rückruf von ihm. Ich habe Fragen, die offen stehen - die ich von meinem RA aber nicht beantwortet bekomme.
Nach einigem Schriftverkehr mit der Gegenseite hat der RA mit jetzt eine weitere Rechnung von EUR 150 geschickt. Das war nun nicht abgemacht und ich weiß nicht einmal, warum diese Rechnung vom RA mir wieder ins Haus flattert. Telefonisch ist wieder nichts zu machen.

Ich möchte diese Rechnung nicht bezahlen, weil ich mich von diesem RA nicht richtig betreut fühle. Was passiert jetzt, wenn ich diese Rechnung nicht bezahle? Wird mein eigener RA mich jetzt verklagen?

Grüße,

Marcel

Wird mein eigener RA mich jetzt verklagen?

Hallo Marcel,

die Sachlage in diesem Fall kann ich nicht beurteilen, weil ich viel zu wenig darüber weiß und weil ich kein Jurist bin.

Aber: Es gibt eine zu Mißverständnissen Anlaß gebende Semantik. „Mein eigener“ Rechtsanwalt - mit „Deiner“ Autowerkstatt,
„Deiner“ Bank und „Deinem“ Vermieter kannst Du Dich im Zweifelsfall doch auch trefflich streiten - oder?

Du hast ein Vertragsverhältnis mit einem Rechtsanwalt. Nur mit der anderen Wortwahl „einem“ an Stelle von „Deinem“ wird schon
deutlicher, daß es Dir durchaus passieren kann, daß „Dein“ Rechtsanwalt bei Streitigkeiten gegen Dich vorgeht, um Geld
einzutreiben, das er von Dir für einen Auftrag zu bekommen hat.

Du bestellst die Musik, indem Du den RA beauftragst. Wer die Musik bestellt, muß sie auch bezahlen. Dem RA geht es erst in zweiter Linie um Deine Forderung oder darum, eine Forderung gegen Dich abzuwehren. Zunächst sieht der RA zu, daß er selbst zu seinem Geld kommt. Erst einmal zahlst Du und wenn es dumm läuft, bleibt es dabei.

Bin zwar völliger Laie auf diesem Gebiet, aber dennoch rate ich Dir: Versuche möglichst kühl zu klären, wie gut Dein Recht tatsächlich ist oder ob es irgendwelche Zweifel gibt. Gibt es Zweifelhaftes und handelt es sich nur um einen kleinen Betrag, lasse die Finger von Anwälten. Versuche eine private, gütliche Einigung. Es passiert sonst zu leicht, daß sich ein erlittener Verlust nur erhöht.

Hast Du eine Forderung, prüfe vorher, ob es sich lohnt, schlechtem Geld (das Du eh schon verloren hast) gutes Geld hinterher zu werfen. Hat jemand eine unberechtigte Forderung gegen Dich, dann renne nicht gleich zum Anwalt. Versuche auch dabei die Kontaktaufnahme zur gütlichen Einigung und warte ansonsten ab, was die andere Seite unternimmt und wie sie die Sache darstellt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Marcel,

zu der Rechtmäßigkeit der Forderungen wird Dir hier wohl niemand etwas sagen können. Es gibt allerdings Schlichtungsstellen, die bei Streitereien zwischen Klient und Anwalt vermitteln. Ein Anruf bei der Anwaltskammer müßte Dich weiter bringen. Vielleicht reicht es auch schon, die Worte ´Anwaltskammer´ und ´Schlichtungsstelle´ in Euer nächstes Telefonat einfließen zu lassen.

Gruß Dirk