Dadurch habe ich pro Jahr 21,50 EURO zu wenig an Kurabgabe bezahlt ohne bösen Wille so zu Sagen jedes Jahr automatisch. Wir haben eine Ferienwohnung an der Nordsee und sind zu dieser Abgabe verpflichtet, obwohl wir nur vermieten und nicht selbst dort Urlaub machen. Nun möchte das Amt, um die Ermäßigung feststellen zu können eine Kopie des Schwerbehindertenausweises. Was kann mir passieren?
Servus,
das ist eine typische Sache fürs Telefon - wenn man vorher tastet, wie das Wetter auf der andren Seite ist, kann man viel leichter den richtigen Ton bei der schriftlichen Stellungnahme treffen.
Schöne Grüße
MM
Hallo!
Man darf wohl annehmen, den Ausweis musste man zurückgeben und kann ihn auch gar nicht mehr vorlegen (selbst wenn er vom Datum her noch gültig wäre).
Also wird man wohl „beichten“ müssen, man hätte sich vertan und vergessen, dass man den vollen Beitrag hätte zahlen müssen.
Es wird nachberechnet.
Und eine Riesensumme kommt ja nun wirklich nicht zusammen, selbst wenn ab 2010 nachberechnet werden sollte.
Denn ob die 3-jährige Verjährung hier greift ?
Es ist ja nicht so, dass die Kurverwaltung vergessen hätte, die Rechnung zu stellen. Wenn es so wäre, dann wäre wohl alles vor 2014 verjährt.
MfG
duck313
Hallo Duck313,
herzlichen Dank für die schnelle Antwort, so wäre auch meine Denkweise, ist mir nur furchtbar peinlich.
Ich habe gedacht, dass eventuel ein Verwarngeld dazu kommen kann.
Mit sonnigen Grüßen von Friekoog