Mein sohn 12, war beim einbruch dabei, was passiert nun?

hallo,
mein sohn ist 12 jahre, und war mit 3 anderen jungs im alter von 14jahren(alle) auf dem gebäude der alten mariene gegangen, dann haben 2 der jungs angefangen die fensterscheiben ein zu schlagen , naja das ende vom lied… die polizei kam und hat alle mit zur wache genommen wo ich meinen sohn abholen konnte. meine frage ist… was passiert nun? ich hörte das ein großer sachschaden entstanden sein soll (mein sohn hat zwar nichts gemacht aber er war dabei und ich denke das wir auch zahlen müssen) ich würde mich sehr über irgendeine antwort freuen… ach ja mein sohn hat zuvor noch nie was gemacht, in der vorm sprich polizei und so… somit schon mal danke an alle die schreiben und was wissen…

Guten Tag.

Der 12-jährige Sohn ist aufgrund der Sachlage vorerst einmal als Tatverdächtiger einer Straftat zu sehen. Beschuldigter im Strafverfahren kann er hingegen nicht sein, da dies bei Kindern ausgeschlossen ist.
Folgen eines Strafverfahrens sind somit NICHT zu befürchten.
Allerdings wird Sohnemann sicher im polizeilichen EDV-System gespeichert und ggf. fertigen die Polizeibeamten einen Bericht ans Jugendamt, um dort Kenntnis zu geben.

Eine Vorladung von Kind und Eltern (-teil) ist auch möglich, sofern sich vom Kind Angaben zum Tatgeschehen erhofft werden. Einer solchen Ladung kann, muss man aber nicht folgen (keine Verpflichtung). Es ist aber ein Zeichen der Kooperation, zur Vernehmung zu gehen.

Als Straftaten kämen Sachbeschädigung, Hausfriedensbruch und ggf. Einbruchdiebstahl (nur, wenn beabsichtigt war, auch etwas zu entwenden) in Betracht. Aber das nur zur Info, da bei einem Kind keine Strafverfolgung einsetzt.

Soviel zum Strafverfahren.
Auf einem anderen Blatt steht der zivilrechtliche Anspruch des Geschädigten. Diesen kann dieser durchsetzen und einerseits Unterlassung (unberechtigtes Betreten) und andererseits Schadensersatz verlangen (kaputte Scheiben pp.).
Hier ist man als Erziehungsberechtigter und Verantwortlicher voll im Boot. Allerdings muss auch hier natürlich nachgewiesen sein, dass das Kind auch tatsächlich einen Tatbeitrag geleistet hat…

Rein theoretisch könnte die zuständige Behörde auch Ermittlungen gegen die Eltern initiieren (Verletzung der Aufsichtspflicht), doch dies ist in der jüngeren deutschen Rechtsgeschichte bei solch einem Fall aber eher auszuschließen, da sich ein 12-jähriger sehr wohl auch mal allein ‚herumtreibt‘ und hierbei auch Unfug anstellt.

Grüße
-v-

Hallo Tichondria,
alles halb so wild.
Folgendes wird passieren:
Dein Sohn erhält von der Polizei eine Vorladung, zu der auch Du geladen wirst. Vorab solltest Du mit Deinem Sohn (NATÜRLICH) die ganze Sache einmal von Mutter und Vater zum Sohn besprechen und auf das Unrecht hinweisen. Ich gehe mal davon aus, dass Du das auch gemacht hast.Dein Sohn wird am Anhörungstermin (du sieht ich spreche nicht von Vernehmung, die gibt es nur bei strafrechtlich verantwortlichen Personen ab 14 Jahren)von einem Polizeibeamten zum Sachverhalt angehört. Er sollte hierbei ehrlich sein und ohne Rücksicht auf vermeintliche Freundschaften erzählen, was wirklich passiert und wer was gemacht hat. Das hat nichts mit Petzen zu tun, mache das Deinem Sohn klar.
Danach kann er auch sagen, was seine Eltern gesagt haben (Hausarrest, Taschengeldkürzung für eine gewisse Zeit etc). Wichtig ist, dass hier die Strafe der Eltern für den Sohn deutlich gemacht wird. Das macht sich immer gut. Diese Anhörung ist Teil der späteren Gerichtsverhandlung gegen die anderen Beteiligten. Diese Anhörung erhält aber auch das Jugendamt. Es kann daher sein, dass jemand vom Jugendamt irgendwann einmal bei Dir zu Hause auftaucht. Sei darauf vorbereitet. Die Dame, der Herr des Amtes will sich ein Bild von den familiären Verhältnissen machen, mehr nicht.
Letztendlich ist folgendes wichtig:
Dein Sohn ist nicht strafmündig, kann also von einem Gericht nicht verurteilt werden, er ist aber bei der Polizei und auch beim Jugendamt aktenkundig. Sollte er später einmal (wenn er 14 Jahre und älter ist) straffällig werden, dann wird man sich an den jetzigen Sachverhalt natürlich erinnern, was sich dann strafverschärfend auswirken wird.
Mehr wird aber, ausser dass das Jugendamt auftaucht, nicht passieren. Mache aber Deinen Sohn darauf aufmerksam, dass er sich seine „Freunde“ sehr gut aussuchen muss, wenn er nicht auf die schiefe Bahn geraten will. Für die spätere Wiedergutmachung des Schadens ist das Ergebnis der Gerichtsverhandlung wichtig. Wenn hier festgestellt wird, dass Dein Sohn keinen Schadenverursacht hat, sondern die anderen Beteiligten, dann wird er auch nicht zur Schadenregulierung herangezogen.
Liebe Grüße
Richard Kurzawa

Hallo,

das Kind ist mit 12 Jahren Strafunmündig: http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__19.html

Jedoch kann sich das Jugendamt einschalten und Erziehungsmaßnahmen ergreifen.

Beste Grüße

hallo,
mein sohn ist 12 jahre, und war mit 3 anderen jungs im alter
von 14jahren(alle) auf

Hallo,

man muss zwischen dem strafrechtlichen und dem zivilrechtlichen unterscheiden. Strafrechtlich würde es sich deliktisch um Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) und Sachbeschädigung (§ 303 StGB) handeln. Jedoch beginnt die Strafmündigkeit erst mit 14, weshalb ihr Sohn von dieser Seite nichts zu befürchten hat und es so gesehen bis dahin keine Rolle spielt, ob er zuvor „schon mal was gemacht“ hat oder nicht.
So, jetzt kommt aber der zivilrechtliche Part.Da gibt es den berühmten Spruch „Eltern haften für ihre Kinder“.
Es ist anzunehmen, dass der Besitzer des Marinegebäudes seinen Schaden geltend machen möchte. Inwiefern sich sagen läßt, wer welchen Schaden angerichtet hat, ist eher schwer. Insofern gibt es die Möglichkeit, dass Sie zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet werden sollen. Dann könnten Sie sich auch einen Analt nehmen, da das Ganze ohnehin dann möglichereise auf dem Zivilklageweg stattfindet.
Bei Zivilrecht verfüge ich aber nur über beschränkte Kenntnisse.

Grüße

ich danke für ihre antwort und werde mich an ihren rat halten:

ich danke für die antwort, mir fällt echt ein stein vom herzen:wink:

Ebenfalls Hallo !
Ihrem Sohn kann überhaupt nichts passieren. Er ist erst 12 Jahre alt und damit noch nicht strafmündig. Zudem kann, wenn es so war wie Sie es geschildert haben, kein Einbruch, sondern nur eine Sachbeschädigung vorliegen. Wenn ihr Sohn keine Scheiben eingeschlagen hat, brauchen Sie auch nichts bezahlen. Das Motto „Mitgegangen-mitgefangen-mitgehangen“ gilt heutzutage zum Glück nicht mehr !
Alles Gute

Hallo,
ich bin hier leider nicht der richtige Ansprechpatner, Sie sollten sich an eien Juristen wenden.

Viele Grüße

Hallo,
ich bin hier leider nicht der richtige Ansprechpatner, Sie
sollten sich an eien Juristen wenden.

Viele Grüße

huhu, ich danke allen für ihre antworten…und möchte euch sagen, das bis heute, weder ein brief noch ne anzeige noch sonnstwas kam… hmm ich denke das sich das wohl erledigt hat da er 12 jahre ist… nunja, er hat aus dem mist gelernt und ich hoffe das er soo schnell nicht mehr cool sein möchte um dazu zugehören:wink: