Moin,
mein Sohn will nicht mehr zur Schule. („keinen Bock“)
Er hat einen Hauptschulabschluß und ist zu Anfang dieses Schuljahres auf eine Berufsbildende Schule (Niedersachsen) gekommen. Dort macht er sein Berufsgrundschuljahr. Da kann er auch seinen Realschulabschluss machen. Er hat dort 3 Tage Unterricht und zwei Tage Werkstattarbeit, da er im Bereich Metalltechnik ist. Er ist wirklich gerne dorthin gegangen. Ich habe mit seinen Lehrern gesprochen, weil ich dachte, dass er dort Probleme hätte. Aber das ist es nicht.
Seit Weihnachten geht er nicht mehr hin.
Ich habe heute deswegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von fast 300 € bekommen.
Das Geld kann ich auch nicht zahlen, da ich seit fast 2 Jahren arbeitslos bin und es vorn und hínten nicht reicht.
Ich weiss mir keinen Rat mehr.
nenkaj
Hallo Nenkay,
kannst du mit ihm reden? Was sagt er dazu?
Woran liegt es wirklich?
Kein Bock ist zwar leicht gesagt, kann man sich aber heutzutage nicht mehr erlauben. Hoffentlich hat er einen anderen Plan, was er machen will, denn ansonsten liegt er dir auf der Tasche.
Vielleicht ist es einfach nicht das richtige für ihn und er will mehr Praxis…
Sicherlich wird er den Stoff seit Weihnachten nicht so schnell aufholen können.
Frag ihn konkret nach seinen Plänen. Sag ihm, dass es wichtig ist etwas zu tun und dass du ihn nicht ewig finanzieren kannst. Er soll sich bewerben, jobben oder die Schule weitermachen. Vielleicht hat er ja auch eine andere Idee. Lass ihn das machen, was er will, hauptsache er macht etwas und verdient etwas Geld. Vielleicht kommt er dann von selbst drauf, dass eine Ausbildung doch ganz gut ist.
Zwingen kannst du ihn da nicht, dass führt eher zu Verweigerung.
Ich würde ihn den Bußgeldbescheid zum Teil selber zahlen lassen (je nach dem, in wieweit du das Schwänzen gedultet hast / davon gewusst hast).
Gruß
Tato
Er hat einen Hauptschulabschluß
was ich dann nicht verstehe: er hat doch einen Schulabschluß. Im Rahmen unseres Schulzwangs (ja, so heißt das) hat er doch alles „abgeleistet“. Alles andere ist freiwillig. Oder gibt es jetzt schon staatlich verordnete Gehirnwäsche? Ist der Nürnberger Trichter wieder im Handel?
Wozu der Bußgeldbescheid? Wofür büßt er / büßen Sie?
Er ist wirklich gerne dorthin gegangen. Ich
habe mit seinen Lehrern gesprochen, weil ich dachte, dass er
dort Probleme hätte. Aber das ist es nicht.
Anscheinend hat sich aber doch was geändert. Vielleicht hat er einfach eine realistische Arbeitsmarktperspektive gewonnen. Er sieht ja auch das Beispiel seiner Mutter (arbeitslos), was ihm sicher nicht viel Mut macht.
ich seit fast 2 Jahren
arbeitslos bin und es vorn und hínten nicht reicht.
Kann mir nicht wirklich denken, daß eine Arbeitslose so einen Bescheid zahlen muß. Fragen Sie das Arbeitsamt / Sozialamt!
Viel Glück, und immer cool bleiben! So schnell schießen die Preußen nicht.
Jo Perrey
ex-Lehrer
Moin,
er verdient so ca. 20 € mit Nachbarschaftshilfe ab und an.
Bußgeld gezahlt werden muss, weil er noch schulpflichtig ist, solange er nicht 18 ist, sagte mir die Frau am Telefon im Fachbereich Schule unserer Stadt.
Wenn ich bei meinem Sohn nachhake, meint er, er hätte keine Lust, ewig in der Klasse zu sitzen und sich die blöden Lehrer anzuhören.
Ja, er braucht einfach mehr Praxis, obwohl 2 x 8 Stunden doch ganz schön viel sind.
Seine Zensuren sind sehr gut, von sehr gut bis befriedigend hat er auf dem Zeugnis.
Er hatte sich die Berufsbildende Schule letztes Jahr selbst ausgesucht, weil er meinte, Realschulabschluss wäre erforderlich, um auch beim Bund aufgenommen werden zu können. Ausserdem hat er keine Lehrstelle bekommen und wollte auch deswegen weiter zur Schule.
Ich rede mir schon den Mund fusselig (Mama, du nervst!), er ist auch einsichtig, aber es kommt nichts von seiner Seite.
nenkaj
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Es nervt
permanent hier im Forum deine vor Gift und Galle sprühenden Artikel lesen zu müssen. Diese sind meist wenig bis gar nicht hilfreich für die Betroffenen.
Da haben Kinder ernsthafte Probleme, da machen sich Eltern Sorgen um ihre Kids und viele Lehrer reiben sich täglich auf, um irgendwas positives zu bewerkstelligen und du schreist nur nach Rechtsanwälten, laberst von „staatlich verordneter Gehirnwäsche“ und meinst, alle Probleme mit der Holzhammermethode angehen zu müssen. Was versprichst du dir davon?
Noch nie was davon gehört, dass es immer besser ist zu versuchen, Probleme gemeinsam zu lösen? Zusammen mit der Schule und den Kindern? Im Interesse der Kinder und nicht im Interesse von Anwälten und deren unterstützenden EX-Teacher?
Hier hat eine Mutter ein ernsthaftes Problem und macht sich zu Recht Sorgen um die Zukunft ihres Sohnes. Wohlwissend, dass man heutzutage ohne vernünftige Ausbildung überhaupt keine Chance hat, einen Job zu finden.
was ich dann nicht verstehe:
du verstehst, so glaube ich, vieles nicht.
Im Rahmen unseres Schulzwangs (ja, so heißt das) hat er doch
alles „abgeleistet“.
Du bist doch immer so schnell bei der Hand mit den einschlägigen Gesetzen. Dann solltest du eigentlich folgendes wissen:
Schulpflicht
Die gesetzliche Schulpflicht in Niedersachsen beträgt 12 Jahre.
Alle Schülerinnen und Schüler, die vorher aus einer Schule ausscheiden, müssen eine berufsbildende Schule besuchen.
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule besteht auch nach dem 18. Lebensjahr. Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag genügen ihrer Schulpflicht durch Besuch des Berufsvorbereitungsjahres, wenn anschließend kein Berufsausbildungsverhältnis begründet wird.
Gehen sie vor Ablauf der 12-jährigen Schulpflicht eine Berufsausbildung (Lehre) ein, so besuchen sie die zuständige Berufsschule bis zum Ende der Berufsausbildung.
Die nötigen Paragraphen herauszusuchen, zu lesen und zu verstehen überlasse ich dir.
Wozu der Bußgeldbescheid? Wofür büßt er / büßen Sie?
Wegen Missachtung geltender Gesetze.
Kann mir nicht wirklich denken, daß eine Arbeitslose so einen
Bescheid zahlen muß. Fragen Sie das Arbeitsamt / Sozialamt!
Wie bitte?
Was haben diese Ämter damit zu tun? Warum soll ich, als Steuerzahler, die Bussgelder anderer Leute bezahlen?
Natürlich ist das hart für die Mutter, aber vielleicht ist das die letzte Möglichkeit den Sohnemann dazu zu bewegen, dass er sich im Leben (und somit auch in der Schule) einfach mal durchbeissen muss. Er ist kein kleines Kind mehr. Es gibt Spielregeln, da muss sich jeder dran halten, oder eben mit den Konsequenzen leben. Daran ändert das Geschrei von irgendwelchen Ex-Lehrern glücklicherweise überhaupt nichts.
Gruß
Roland
Hallo,
was für ein Typ ist dein Sohn? Vielleicht ist er ein Außenseiter in der Klasse (was die Lehrer nicht wissen) oder die Mitschüler passen ihm nicht.
Ja, er braucht einfach mehr Praxis, obwohl 2 x 8 Stunden doch
ganz schön viel sind.
Ja, das stimmt.
Seine Zensuren sind sehr gut, von sehr gut bis befriedigend
hat er auf dem Zeugnis.
Langweilt er sich? Vielleicht kann er viel schneller lernen als die anderen oder es findet kaum vernünftiger Unterricht statt. Es gibt ja Klassen, in denen mehr Zeit mit „Mütze runter, Handy aus, Füße vom Tisch“ verbracht wird, als mit Unterricht.
Ich rede mir schon den Mund fusselig (Mama, du nervst!), er
ist auch einsichtig, aber es kommt nichts von seiner Seite.
Du sollst ja nicht nerven…und dir auch nicht den Mund fusselig reden. Biete ihm deine Hilfe an und nenne ihm ein Datum, wann er seine Ideen / Vorschläge / Wünsche zur Zukunftsgestaltung erzählen soll. Erwarte keinen konkreten Vorschlag, aber eine Tendenz wäre wünschenswert „ich mache die Schule auf keinen Fall weiter, weil…“ / „Ich will einen Ausbildungsplatz suchen, aber ich weiß noch nicht was…“
Stehe ihm auf Wunsch zur Verfügung, um ins Berufsinformationsszentrum zu fahren, mit Lehrern zu reden, Bewerbungen zu schreiben oder nach Seiten im Netz zu suchen.
Gruß
Tato
Hallo nenkaj,
zur Frage, wer jetzt für das Bußgeld aufkommt:
Die Summe kann u.U. in die Ableistung von sozialen Diensten umgewandelt werden. Das macht Sinn, wenn der Jugendliche über keine eigenen Mittel verfügt und die Eltern nicht zahlen können oder wollen (bei einem 17jährigen liegt es ja nicht mehr unbedingt in ihrem Einflussbereich, ob der Junge seine Schulpflicht erfüllt oder nicht).
Leider dauert es oft sehr lange, bis das Verfahren von Behördenseite so weit durch ist, dass der Jugendliche zur Ableistung aufgefordert wird. Viel sinnvoller wäre es, wenn das möglichst bald passieren würde. Er sollte ja Gelegenheit habe, doch wieder zur Schule zu gehen, bevor noch weitere Bußgelder auflaufen. Vielleicht ließe sich das beschleunigen, indem du mit der Behörde sprichst?
Schöne Grüße
Karin
permanent hier im Forum deine vor Gift und Galle sprühenden
Artikel lesen zu müssen.
wenn Du mein Pseudonym liest, klick es doch einfach weg!
Diese sind meist wenig bis gar nicht
hilfreich für die Betroffenen.
Irrtum. Ich „forwarde“ Dir gern ein paar Dankschreiben der letzten Woche, auch aus anderen Foren.
meinst, alle Probleme mit der
Holzhammermethode angehen zu müssen. Was versprichst du dir
davon?
Eine Modifikation bestehender Verhältnisse. Jetzt mal ne Mutmaßung von mir, wenn’s erlaubt ist: Du bist wahrscheinlich ein Allesfresser, dem schlecht wird, wenn er selbständig über bestehende Verhältnisse nachdenken muß. Oder sich mit Bildungstheorie befassen müßte. Falls nicht, empfehle ich Ivan Illichs „Entschulung der Gesellschaft“.
Noch nie was davon gehört, dass es immer besser ist zu
versuchen, Probleme gemeinsam zu lösen?
Wie denn gemeinsam Probleme lösen, wenn es stimmt, was Du sagst: Schulzwang bis zum heiratsfähigen Alter und darüber hinaus. Wußte nicht, daß Niedersachsen bildungspolitisch reaktionär ist. Wahrscheinlich gibt’s da auch noch Schulzwang im Altersheim?
Zusammen mit der
Schule und den Kindern?
Scheint doch nicht zu klappen, wenn er nicht zur Schule will. Und die Behörde Bußgelder verhängt.
Im Interesse der Kinder und nicht im
Interesse von Anwälten und deren unterstützenden EX-Teacher?
Anwälte müssen auch Geld verdienen. Ex-Teacher müssen auch ihre Meinung sagen dürfen.
du verstehst, so glaube ich, vieles nicht.
Jetzt mal easy, Kleiner!
Dann solltest du eigentlich folgendes
wissen:
Schulpflicht
Die gesetzliche Schulpflicht in Niedersachsen beträgt 12
Jahre.
O Gottchen!! Warum nicht gleich 22? Anscheinend lebe ich in einem fortschrittlichen Bundesland (NRW).
Alle Schülerinnen und Schüler, die vorher aus einer Schule
ausscheiden, müssen eine berufsbildende Schule besuchen.
Die Pflicht zum Besuch der Berufsschule besteht auch nach dem
18. Lebensjahr.
Ich fass es nicht. Aber sei’s drum. Danke (mein ich ernst) für die Belehrung.
Jugendliche ohne Ausbildungsvertrag genügen
ihrer Schulpflicht durch Besuch des Berufsvorbereitungsjahres,
wenn anschließend kein Berufsausbildungsverhältnis begründet
wird.
Was ist eigentlich mit denen, die sich mit 16 selbständig machen wollen? So wie Bill Gates. Oder Thomas Alva Edison?
Die nötigen Paragraphen herauszusuchen, zu lesen und zu
verstehen überlasse ich dir.
Man lernt nie aus.
Wozu der Bußgeldbescheid? Wofür büßt er / büßen Sie?
Wegen Missachtung geltender Gesetze.
Aha, Knüpppel aus dem Sack? Bist Du Bußgeldeintreiber?
Warum soll ich, als
Steuerzahler, die Bussgelder anderer Leute bezahlen?
Hat das jemand verlangt? Versteh die Logik nicht ganz.
im Leben (und somit auch in der Schule) einfach mal
durchbeissen muss.
Erinnert mich an den Beisser in diesem James Bond Film, wie hieß er nochmal gleich. Irgendwann hat er auf ne Stromleitung gebissen.
Naja, Zahnärzte müssen auch was verdienen.
Daran ändert das Geschrei von
irgendwelchen Ex-Lehrern glücklicherweise überhaupt nichts.
Ich kann nicht nur schreien, ich kann auch singen. Anscheinend hast du was gegen Lehrer. Versteh ich gut. Ich auch.
Reg dich ab!
jo perrey
Korrektur
Vielleicht liege ich schon wieder falsch, aber ich komme auf 10 Jahre, und zwar nach Interpretation des folgenden Passus aus dem niedersächsischen Schulgesetz.
"Wird nach dem Besuch eines BVJ, eines schulischen BGJ oder einer Berufsfachschule kein Berufsausbildungs-verhältnis eingegangen oder keine weitere berufsbildende Vollzeitschule besucht, ruht die Schulpflicht. "
(Wahrscheinlich geht’s dann mit 85 weiter.)
Hier die Berechnung: Ein BVJ dauert ein Jahr. Es wird abgeleistet nach der 9-jährigen Schulpflicht.
Immer noch reaktionär genug - für mein Empfinden (können ja nicht alle progressiv sein).
jp
Nachhilfe
wenn Du mein Pseudonym liest, klick es doch einfach weg!
danke für den Rat. Mach ich. Aber vorher sei es mir noch gestattet, etwas zu ergänzen.
O Gottchen!! Warum nicht gleich 22? Anscheinend lebe ich in
einem fortschrittlichen Bundesland (NRW).
Ach ja?
Und so ists in NRW:
_Wie lange dauert die Schulpflicht?
Die Schulpflicht untergliedert sich in eine Vollzeitschulpflicht mit einer Dauer von zehn Schuljahren und eine sich anschließende Berufsschulpflicht in Teilzeitform. Die Vollzeitschulpflicht wird durch den Besuch der Grundschule und einer weiterführenden allgemein bildenden Schule (Hauptschule, Realschule, Gymnasium oder Gesamtschule) erfüllt. Die Berufsschulpflicht wird durch den Besuch der Teilzeitberufsschule erfüllt; sie kann auch durch den Besuch eines allgemeinbildenden Bildungsgangs in einer Schule der Sekundarstufe II erfüllt werden.
Für Jugendliche ohne Berufsausbildungsverhältnis dauert die Berufsschulpflicht bis zum Ablauf des Schuljahres, in dem die Schülerin oder der Schüler das 18. Lebensjahr vollendet. Für Jugendliche mit Berufsausbildungsverhältnis dauert die Berufsschulpflicht so lange, wie ein Berufsausbildungsverhältnis besteht, das vor Vollendung des 21. Lebensjahres begonnen worden ist._
Ich kann nicht nur schreien, ich kann auch singen. Anscheinend
hast du was gegen Lehrer.
Nein, wirklich nicht.
Reg dich ab!
Endlich mal was hilfreiches, vielen Dank.
Gruß
Roland
NRW
Und so ists in NRW:
danke für Nachhilfe. Wußte ich wirklich nicht. Und finde ich nicht gerade begrüßenswert. Möglicherweise ein Trick, die zunehmenden Arbeitslosenzahlen zu kaschieren. Wenn ich mir die Sitzenbleiberquote anschaue (über 60.000 allein in NRW), kommt mir auch so ein Verdacht. Aber wollen mal nicht paranoid werden …
Anscheinend
hast du was gegen Lehrer.
Nein, wirklich nicht.
Freut mich zu hören.
Bei der Recherche nach Schulpflicht bin ich übrigens auf dies gestoßen, wofür ich Dir eigentlich dankbar sein muß.
http://www.amazon.de/exec/obidos/ASIN/3927369004/net…
Werde ich mir antiquarisch besorgen.
Schön Tach noch!
joey
Moin,
mein Sohn will nicht mehr zur Schule. („keinen Bock“)
Er hat einen Hauptschulabschluß und ist zu Anfang dieses
Schuljahres auf eine Berufsbildende Schule (Niedersachsen)
gekommen. Dort macht er sein Berufsgrundschuljahr. Da kann er
auch seinen Realschulabschluss machen. Er hat dort 3 Tage
Unterricht und zwei Tage Werkstattarbeit, da er im Bereich
Metalltechnik ist. Er ist wirklich gerne dorthin gegangen. Ich
habe mit seinen Lehrern gesprochen, weil ich dachte, dass er
dort Probleme hätte. Aber das ist es nicht.
Oder vielleicht doch. Vielleicht gibt es Ärger in der Schule, mit Mitschülern oder mir Lehrern. Frag doch mal seine Freunde.
Seit Weihnachten geht er nicht mehr hin.
Ich habe heute deswegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von fast
300 € bekommen.
Das Geld kann ich auch nicht zahlen, da ich seit fast 2 Jahren
arbeitslos bin und es vorn und hínten nicht reicht.
Gegen den Bußgeldbescheid kann man sicher was machen. Wenn Du versucht hast, ihn zur Schule zu bringen - oder das auch nur angibst - müsste das reichen. Denk an die Widerspruchsfristen. Ruf den Sachbearbeiter an.
Ich weiss mir keinen Rat mehr.
nenkaj
Gruß
Peter
Hallo,
was ich dann nicht verstehe: er hat doch einen Schulabschluß.
Im Rahmen unseres Schulzwangs (ja, so heißt das) hat er doch
alles „abgeleistet“. Alles andere ist freiwillig. Oder gibt es
jetzt schon staatlich verordnete Gehirnwäsche? Ist der
Nürnberger Trichter wieder im Handel?
Wozu der Bußgeldbescheid? Wofür büßt er / büßen Sie?
Warum gerade ein Ex-Lehrer das nicht weiss ist mir rätselhaft. Das gehört aber zum Grundwissen und Schulrecht, jedenfalls bei uns. Noch nie was von Beruffschulpflicht gehört?
>Warum gerade ein Ex-Lehrer das nicht weiss ist mir rätselhaft.
>
Tut mir leid, auch Lehrer müssen manchmal belehrt werden. Allerdings bin ich kein Berufsschullehrer, sonder Ex-Gymnasiallehrer. Bin seit längerem krank und daher in Rente.
>Das gehört aber zum Grundwissen und Schulrecht, jedenfalls bei
>uns. Noch nie was von Beruffschulpflicht gehört?
Nein, gehört das zur abendländischen Allgemeinbildung? Immerhin, danke für das „update“ über die neueren Maßnahmen der Regierung, die Arbeitslosenzahlen zu schönen. Frage mich, was Bill Gates jetzt machen würde, wenn er die deutsche Schulpflicht hätte absolvieren müssen. Oder Thomas Edison. Oder jemand. der mit 15 ne Frittenbude aufmachen möchte.
jp
Hallo.
Immerhin, danke für das „update“ über die neueren Maßnahmen
der Regierung, die Arbeitslosenzahlen zu schönen.
Welche Regierung meinst Du? Adenauer? Oder Brüning?
Die Berufsschulpflicht ist älter als wir beide.
Gruß kw
Hallo.
Immerhin, danke für das „update“ über die neueren Maßnahmen
der Regierung, die Arbeitslosenzahlen zu schönen.Welche Regierung meinst Du? Adenauer? Oder Brüning?
… endlich mal was zum Lachen. Danke!
jp
Hallo nenkaj,
Ich habe heute deswegen einen Bußgeldbescheid in Höhe von fast
300 € bekommen.
Nein, nicht DU hast den Bußgeldbescheid bekommen. Ich war selbst mal in so einer Lage und habe gegen den Bescheid Einspruch erhoben und ihn nicht gezahlt. Dafür musste aber mein Kind sozial tätig werden (sie konnte es ja auch nicht zahlen) und so zu sagen das Geld abarbeiten.
Hier mal Auszüge aus der Konferenz der Schulaufsicht der BRD:
Sofern der Schüler jünger ist als 14 Jahre, ist er ordnungswidrigkeitsrechtlich nicht verantwortlich, so dass eine Ordnungswidrigkeitsanzeige nur gegen seine Erziehungsberechtigten möglich ist; in diesen Fällen ist eine Anzeigeerstattung sowohl gegen die Mutter als auch gegen den Vater - jeweils getrennt - möglich. Die Entscheidung, gegen wen Anzeige erstattet werden soll, richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls, d.h., wer für den regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen hat. Dies kann – insbesondere bei Schülern ausländischer Nationalität – häufig auch das „Familienoberhaupt“ oder der Elternteil sein, der üblicherweise die Kontakte zur Schule wahrnimmt.
In der Altersgruppe der Schüler über 18 Jahre ist eine Anzeigeerstattung wegen Wegfalls der Erziehungsberechtigung der Eltern nach Eintritt der Volljährigkeit nur noch gegen den Schüler selbst möglich.
In der Altersgruppe zwischen 14 und 18 Jahren ist eine Anzeigeerstattung sowohl gegen die Erziehungsberechtigten als auch gegen den Schüler möglich. Die konkrete Entscheidung ist auch hier von den Umständen des Einzelfalls abhängig; d.h., eine Anzeigeerstattung gegen die Erziehungsberechtigten wird jedenfalls dann sinnvoll sein, wenn das Fehlen nach den Erkenntnissen der Schule mindestens auch auf die Haltung und/oder mangelnde Einwirkung der Eltern zurückgeht, wobei das Fernhalten von der Schule durch die Eltern vorsätzlich oder fahrlässig erfolgt sein kann.
Ein Vorgehen auch oder allein gegen den bußgeldmündigen Schüler empfiehlt sich immer dann, wenn nach den Erkenntnissen der Schule das Fehlen überwiegend auf sein eigenes Verhalten zurückgeht oder die Einwirkungsversuche und -möglichkeiten der Eltern gescheitert sind.
Das Geld kann ich auch nicht zahlen, da ich seit fast 2 Jahren
arbeitslos bin und es vorn und hínten nicht reicht.
Gegen diesen Bescheid kann der Betroffene (ggf. durch seine gesetzlichen Vertreter) innerhalb einer Frist von zwei Wochen beim Staatlichen Schulamt Einspruch einlegen, über den dann - sofern das Staatliche Schulamt dem Einspruch nicht selbst abhilft - das Amtsgericht - in der Regel nach einer mündlichen Verhandlung - entscheidet.
Besonders erfolgversprechend sind dabei die Ordnungswidrigkeitsverfahren gegen Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Dabei ist zwar verfahrensrechtlich zunächst die Ausweisung eines bestimmten Geldbetrages, der sich an der Dauer der Fehlzeit und gegebenenfalls auch einer eventuellen Wiederholungstäterschaft orientiert, erforderlich; sofern der Jugendliche erwartungsgemäß und beabsichtigt im Laufe des Verfahrens erklärt, er könne das Bußgeld nicht bezahlen, wird dies als Antrag auf Festsetzung einer Ersatzmaßnahme nach § 98 OWiG zu werten sein, über den dann das Amtsgericht (Jugendgericht) entscheidet.
- Zitat Ende -
Ich weiss mir keinen Rat mehr.
Ich hoffe, ich konnte dir damit ein wenig helfen. Vergiss bitte nicht dein Einspruch gegen den Bescheid zu erheben, sonst denken die Behörden, du hättest ihn anerkannt und musst ihn bezahlen. Begründe es auch gleichzeitig damit, dass du alles getan hast, um dein Sohn davon zu überzeugen seiner Schulpflicht nachzukommen.
Es ist leicht gesagt, wenn jemand meint, siehe es gelassen, du kannst da eh nichts daran ändern, so lange sich die Einstellung deines Buben nicht ändert. Aber im Prinzip haben die Leute Recht, du reibst dich nur daran auf und es kostet dich unheimlich viele Nerven. Manchmal ist man gezwungen sein Kind vorübergehend fallen zu lassen, damit es begreift, dass nicht alles nach seinem Willen geht.
Lieben Gruss
Asmodine