Mein Sohn bekommt BAB, wohnt allein und soll nun 1.000,00 E f. d. Betriebskstabrg. plus Mieterhöhun

Liebe/-r Experte/-in,
mein Sohn ist Lehrling, 23Jahre alt und wohnt seit 3 Jahren nicht mehr bei mir. Er bezieht ein Gehalt von 271,00 Euro, Kindergeld E 164,00, Halbwaisenrente E 122,00 und Berufsausbildungsbeihilfe v. d. Arbeitsagentur
E 362,00. Nun hat er seine Betriebskostenabrechnung bekommen. Die beläuft sich auf sage und schreibe 1.000,00 Euro. Mein Junge wird dies morgen v. Mieterbund prüfen lassen und so oder so umziehen müssen. Denn der Vermieter hat seine Betriebskst.Vorrauszahlung auf Euro 50,00 erhöht. Somit soll mein Sohn nun ab Januar 2011 480,00 Euro Miete zahlen. Ist einfach nicht zu schaffen für ihn. Ich kann ihn auch nicht unterstützen. Habe nur eine 30 Std. Stelle. Gibt es irgendeine Möglichkeit für meinen Jungen sich Hilfe zu holen. Eine einmalige Leistung, Wohngeld, oder Hilfe vom JobCenter oder so. Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

Liebe Grüße
archangelos

Hallo archangelos!

Ich ziehe mich aus den Beratungen im Internet zurück, zuviele Verbalattacken statt Hilfe. Außerdem kommt immer wieder die Anmache mit dem Rechtsberatungsgesetz, das es nicht mehr gibt, es heißt heute Rechtsdienstleistungsgesetz und ist wesentlich lockerer als das RBG!

Soweit mein Tenor vorab. Mich wird es in diesem Portal auch nicht mehr geben, für viele ein Gott-sei-Dank, für andere ein Leider!

Privat mache ich über einen Verein Beratung zu HARTZ-IV bzw. allen Sozialproblemen. Da kann ich mich anders wehren als hier, wo jede graue Maus plätzlich glaubt, ein Tiger zu sein:

Nebenkosten der KdU MÜSSEN vom Amt übernommen werden. Bitte umgehend Antrag stellen. Dieser Antrag ist formlos! = Einfachen Brief mit „hiermit beantrage ich die Übernahme der Nebenkostennachzahlung“. Dein Sohn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diese Kosten nicht aus Jux und Tollerei herbeigeführt. Es ist auch gut, dass der örtliche Mieterverein die Nebenkosten prüft, verweise auf Fristen!!!

Hier ein Auszug eines Urteils des Sozialgerichts Frankfurt:

Das Sozialgericht Frankfurt urteilte: Arge muss „angemessene Nebenkostennachzahlung“ begleichen, auch wenn die Rechnung vom Hartz IV Betroffenen selbst schon im Vorfeld beglichen wurde. Die Arge hatte es abgelehnt für die Kosten der Nebenkosten-Nachzahlung aus dem Jahre 2006 aufzukommen, mit der Begründung, dass der ALG II Empfänger bereits die Rechnung selbst bezahlt hätte. Der ALG II-Empfänger sei damit nicht „hilfebedürftig“. Außerdem sei der Antrag zu spät gestellt worden, so die Behörde.

Doch das Sozialgericht Frankfurt (Sozialgericht Frankfurt, AZ: S 26 AS 1333/07) konnte dieser Einschätzung nicht folgen. Es müsse damit gerechnet werden, dass „bei Erlass eines Bewilligungsbescheides nach Ablauf eines Kalenderjahres“ auch eine Nebenkostenabrechnung fällig wird. Aus diesem Grund sei das Amt verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Dabei ist es egal, ob der Sozialleistungsempfänger bereits die Nachzahlung selbst getragen hat und die Nebenkosten-Rechnung erst dann eingereicht hat. (24.09.2008)

In der Hoffnung, etwas helfen zu können verbleibe ich in Zukunft unter:

[email protected]

Soviel ich weis, müssen die Eltern mit aufkommen. Ich würde einen Antrag im Amt stellen und abwarten. 1000,- Euro ist auch nicht gerade wenig. Die haben wir als Familie nicht einmal. Last die Abrechnung erst prüfen. Es brauch nur ein Zahlendreher irgendwo zu sein und schon kommt ein ganz anderer Betrag heraus.
Gruß Manja

so wie ich das sehe soll er die nebenkostenabrechnung erstmal richtig überprüfen.
habt ihr eigentlich schon über mietbeihilfe nachgedacht.
dennn als lehrling hat er keinen anspruch auf leistungen nach dem sgb2 oder besser hartz4.
sorry aber dei welt ist nicht immer lieb zu einem

Ich kann auch nur raten, die Nebenkostenabrechnung erst eimal überprüfen zu lassen.

Wenn du Genaueres weißt, melde dich noch einmal

Einen Antrag auf Übernahme der Kosten kannst du aber unbedenklich formlos und schriftlich gegen Empfangsbestätigung auf einer Kopie stellen… versuchen kann man es.
Die müssen sich dann bei dir melden - und besteh auf jeden Fall auf einem schriftlichen Bescheid!

Hallo,

  1. BKA überprüfen lassen und dies durch den Mieterverein bestätigen lassen
  2. Antrag beim Jobcenter stellen auf ungedeckte Kosten der Unterkunft, denn eine BKA gehört dazu (formloser Antrag reicht), auch ein notwendiger Umzug kann durch das JC übernommen werden

VG
ecscholz

Hallo,

das stimmt im Prinzip, was die anderen schreiben, einen Antrag stellen - ich muß aber sagen, ab Januar 2010 gibt es keine Heizkosten mehr. Es wird nur noch ein Pauschalbetrag für die Miete gezahlt.
Außerdem ist noch anzumerken, er kann es versuchen, aber er lebt allein und hat mehr Geld für die Grundversorgung (Lebensunterhalt) wie ein ALG II-Empfänger - ob die das dann ganz übernehmen ist noch fraglich, aber versuchen auf jeden Fall und wenn er einen Teil der BKA bekommt.

Viel Glück

gold-marie

Liebe/-r Experte/-in,

mein Sohn ist Lehrling, 23Jahre alt und wohnt seit 3 Jahren
nicht mehr bei mir. Er bezieht ein Gehalt von 271,00 Euro,
Kindergeld E 164,00, Halbwaisenrente E 122,00 und
Berufsausbildungsbeihilfe v. d. Arbeitsagentur
E 362,00. Nun hat er seine Betriebskostenabrechnung bekommen.
Die beläuft sich auf sage und schreibe 1.000,00 Euro. Mein
Junge wird dies morgen v. Mieterbund prüfen lassen und so oder
so umziehen müssen. Denn der Vermieter hat seine
Betriebskst.Vorrauszahlung auf Euro 50,00 erhöht. Somit soll
mein Sohn nun ab Januar 2011 480,00 Euro Miete zahlen. Ist
einfach nicht zu schaffen für ihn. Ich kann ihn auch nicht
unterstützen. Habe nur eine 30 Std. Stelle. Gibt es irgendeine
Möglichkeit für meinen Jungen sich Hilfe zu holen. Eine
einmalige Leistung, Wohngeld, oder Hilfe vom JobCenter oder
so. Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

Liebe Grüße
archangelos

Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich weiß nicht, ob es ihrem Sohn recht ist, dass Sie mir die Anfrage stellen, und daher haben Sie bitte Verständnis, dass ich Fragen nur von Betroffenen beantworte. Ihre Anfrage mag sich erledigt haben, da Sie schon eine Reihe von Tipps erhalten haben. In einem der Ratschläge ist die Rede davon, dass es nur Pauschalen gäbe und in einer anderen Antwort wird das Jahr 2010 genannt. Dem steht entgegen, dass nach geltendem Recht Pauschalen unzulässig sind und erst zum Jahr 2011 die Gesetzeslage sich voraussichtlich ändern wird.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Liebe Manja,
vielen Dank für Deine Mühe die Frage zu beantworten.
Einen Termin zur Prüfung der BKA haben wir.
Liebe Grüße
archangelos

Lieber Koksball,
Du hast Recht. Mit der Welt und so. Tja, mal sehen wie
ich meinem Jungen helfen kann sich nicht zu verschulden.
Liebe Grüße
archangelos

Hallo,
vielen Dank für die Antwort. Hilft mir weiter.
Liebe Grüße
archangelos

Hallo,

das stimmt im Prinzip, was die anderen schreiben, einen Antrag
stellen - ich muß aber sagen, ab Januar 2010 gibt es keine
Heizkosten mehr. Es wird nur noch ein Pauschalbetrag für die
Miete gezahlt.
Außerdem ist noch anzumerken, er kann es versuchen, aber er
lebt allein und hat mehr Geld für die Grundversorgung
(Lebensunterhalt) wie ein ALG II-Empfänger - ob die das dann
ganz übernehmen ist noch fraglich, aber versuchen auf jeden
Fall und wenn er einen Teil der BKA bekommt.

Viel Glück

gold-marie
Liebe Gold-Marie,

vielen Dank für die Antwort. Werde es meinem Sohn weitergeben.
Liebe Grüße
archangelos

Liebe/-r Experte/
mein Sohn ist Lehrling, 23Jahre alt und wohnt seit 3 Jahren
nicht mehr bei mir. Er bezieht ein Gehalt von 271,00 Euro,
Kindergeld E 164,00, Halbwaisenrente E 122,00 und
Berufsausbildungsbeihilfe v. d. Arbeitsagentur
E 362,00. Nun hat er seine Betriebskostenabrechnung bekommen.
Die beläuft sich auf sage und schreibe 1.000,00 Euro. Mein
Junge wird dies morgen v. Mieterbund prüfen lassen und so oder
so umziehen müssen. Denn der Vermieter hat seine
Betriebskst.Vorrauszahlung auf Euro 50,00 erhöht. Somit soll
mein Sohn nun ab Januar 2011 480,00 Euro Miete zahlen. Ist
einfach nicht zu schaffen für ihn. Ich kann ihn auch nicht
unterstützen. Habe nur eine 30 Std. Stelle. Gibt es irgendeine
Möglichkeit für meinen Jungen sich Hilfe zu holen. Eine
einmalige Leistung, Wohngeld, oder Hilfe vom JobCenter oder
so. Ich bin dankbar für jeden Hinweis.

Liebe Grüße
archangelos

Lieber Herr Busch,
ihre Achtsamkeit in Bezug auf meine „Einmischung“ habe ich sehr wohlwollend aufgenommen. Bevor ich zur Tat schreite habe ich lernen müssen meinen Sohn zu fragen.
Und in dem Fall habe ich sein O.K. bekommen. Denn er befindet sich gerade in den Vorbereitungen zu seiner Prüfung Anfang Januar was ihn sehr fordert.
Für ihre vorsichtigen Hinweise danke ich ihnen sehr.
Liebe Grüße
archangelos

Liebe Andrea,
vielen Dank für Deine Antwort und Dein Interesse den Ausgang der Geschichte zu erfahren.
Werde meinem Sohn ersteinmal alles Erfahrene mitteilen und mich dann später nocheinmal melden. Bis dahin
liebe Grüße
archangelos

Vielleicht hilft euch das auch weiter: Das SGB II soll ja zum 01.01.2011 geändert werden. Dann gäbe es einen neuen § 27 „extra“ für Auszubildende, hier wäre der Absatz (3) wichtig, der den Zuschuss zu den KdU nicht mehr vom Bezug von Ausbildungsförderung BAB oder Bafög abhängig macht:
Zitat
§ 27 1 Leistungen für Auszubildende

(3) Erhalten Auszubildende Berufsausbildungsbeihilfe oder Ausbildungsgeld nach dem Dritten Buch oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz oder erhalten sie diese nur wegen der Vorschriften zur Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen nicht, und bemisst sich deren Bedarf nach § 65 Absatz 1, § 66 Absatz 3, § 101 Absatz 3, § 105 Absatz 1 Nummer 1 und 4, § 106 Absatz 1 Nummer 2 des Dritten Buches oder nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 und Absatz 2, § 13 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 2 Nummer 1 des Bundesausbildungsförderungsgesetzes, erhalten sie einen Zuschuss zu ihren angemessenen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 Absatz 1 Satz 1), soweit der Bedarf in entsprechender Anwendung des § 19 Absatz 3 ungedeckt ist. Satz 1 gilt nicht, wenn die Berücksichtigung des Bedarfs für Unterkunft und Heizung nach § 22 Absatz 5 ausgeschlossen ist.
Quelle: Gesetzesentwurf SGB II: Externer Linkhttp://www.harald-thome.de/media/files/SGB-II-Konsulidierte…

Harald Thomé meint dazu:
Zitat
– Der Wohnkostenzuschuss wird nicht mehr vom Erhalt von BAföG/BAB abhängig gemacht
(§ 27 Abs. 3 SGB II- E), sondern von der im Grunde nach förderungsfähigen Ausbildung
und dem Leistungsausschluss nach § 7 Abs. 5 SGB II.

Das ist eine deutliche Verbesserung.
Quelle: Externer Linkhttp://www.harald-thome.de/media/files/-berblick-SGB-II–nd…

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Hallo!
Ich würde einen Antrag auf Ratenzahlung beim Vermieter stellen und parallel dazu Äntrage zur Übernahme der Kosten bei der ARGE, einen auf ein zinsloses Darlehen bei der ARGE und Wohngeld bei der Wohngeldstelle. Auf jeden Fall über die Rechnung einen schriftlichen Widerspruch einlagen und begründen. Das innerhalb von vier Wochen.
Grüße

tja ich habe selbiges gerade selbst hinter mit und musste meine ausbildung abbrechen weil mit 560 euronen einfach kein auskommen ist und ich meine ausbildung nicht finanzieren kann. von daher sind meine erkenntnisse noch recht aktuell

Hallo Andrea,
entschuldige, daß ich mich erst jetzt melde. Hatte viel zu tun. Vielen, vielen Dank für die ausführliche Information.Ist echt hilfreich. Danke!!!
Liebe Grüße
archangelos

Hallo toni-trixi,
entschuldigung, daß ich mich erst jetzt melde. Hatte viel zu tun.
Danke, vielen Dank für die Hinweise.
Liebe Grüße
archangelos

tja ich habe selbiges gerade selbst hinter mit und musste
meine ausbildung abbrechen weil mit 560 euronen einfach kein
auskommen ist und ich meine ausbildung nicht finanzieren kann.
von daher sind meine erkenntnisse noch recht aktuell

Hallo koksball,
danke für Deine Nachricht. Es tut mir sehr leid, daß Du Deine Ausbildung nicht zu Ende machen konntest. Ich wünsche Dir viel Kraft und eine große Portion Glück um die Hoffnung nicht zu verlieren.
Liebe Grüße
archangelos