Hallo archangelos!
Ich ziehe mich aus den Beratungen im Internet zurück, zuviele Verbalattacken statt Hilfe. Außerdem kommt immer wieder die Anmache mit dem Rechtsberatungsgesetz, das es nicht mehr gibt, es heißt heute Rechtsdienstleistungsgesetz und ist wesentlich lockerer als das RBG!
Soweit mein Tenor vorab. Mich wird es in diesem Portal auch nicht mehr geben, für viele ein Gott-sei-Dank, für andere ein Leider!
Privat mache ich über einen Verein Beratung zu HARTZ-IV bzw. allen Sozialproblemen. Da kann ich mich anders wehren als hier, wo jede graue Maus plätzlich glaubt, ein Tiger zu sein:
Nebenkosten der KdU MÜSSEN vom Amt übernommen werden. Bitte umgehend Antrag stellen. Dieser Antrag ist formlos! = Einfachen Brief mit „hiermit beantrage ich die Übernahme der Nebenkostennachzahlung“. Dein Sohn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit diese Kosten nicht aus Jux und Tollerei herbeigeführt. Es ist auch gut, dass der örtliche Mieterverein die Nebenkosten prüft, verweise auf Fristen!!!
Hier ein Auszug eines Urteils des Sozialgerichts Frankfurt:
Das Sozialgericht Frankfurt urteilte: Arge muss „angemessene Nebenkostennachzahlung“ begleichen, auch wenn die Rechnung vom Hartz IV Betroffenen selbst schon im Vorfeld beglichen wurde. Die Arge hatte es abgelehnt für die Kosten der Nebenkosten-Nachzahlung aus dem Jahre 2006 aufzukommen, mit der Begründung, dass der ALG II Empfänger bereits die Rechnung selbst bezahlt hätte. Der ALG II-Empfänger sei damit nicht „hilfebedürftig“. Außerdem sei der Antrag zu spät gestellt worden, so die Behörde.
Doch das Sozialgericht Frankfurt (Sozialgericht Frankfurt, AZ: S 26 AS 1333/07) konnte dieser Einschätzung nicht folgen. Es müsse damit gerechnet werden, dass „bei Erlass eines Bewilligungsbescheides nach Ablauf eines Kalenderjahres“ auch eine Nebenkostenabrechnung fällig wird. Aus diesem Grund sei das Amt verpflichtet, die Kosten zu übernehmen. Dabei ist es egal, ob der Sozialleistungsempfänger bereits die Nachzahlung selbst getragen hat und die Nebenkosten-Rechnung erst dann eingereicht hat. (24.09.2008)
In der Hoffnung, etwas helfen zu können verbleibe ich in Zukunft unter:
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