Mein Sohn hat sich im Telefonchat eingewählt,

… muß ich dafür haften?

Mein Sohn 15 Jahre hat eine Telefonchat-nummer angerufen. Aber laut seiner aussage aufgelegt nachdem er zum zweiten mal gefragt wurde ob er 18 Jahre ist…

Erst kam eine Rechnung über 59 € für einen Monat Telefonchat und nun soll ich eine Aufwandsentschädigung von 27 € zahlen, ist das rechtens?

Hallo baehrchen,

also als erstes, solltest du dich im Internet mal über die Telefonchat-Agentur schlau machen (AGB´s usw.).
Dort solltest du herauslesen können, wie diese Firma abrechnet und wie es mit Abo anschlüssen aussieht. Dabei sollte man jedoch auch beachten, dass man Abos bzw. Verträge (und als solche gelten Abos) nicht am Telefon abgeschlossen werden dürfen. (Siehe Fernabsatzgesetz)

Desweiteren erkundige dich mal wie seriös diese Firma ist, evtl. findest ja Erfahrungsberichte.
Und wenn du dann noch fragen haben solltest, melde dich gerne nochmal.

LG Phil

Hallo,

normalerweise müsstet Ihr dafür nicht haften, weil kein Vertrag zustande kommen konnte, weil Dein Sohn keine 18 ist.
Ich würde hier aber sichheitshalber Rat bei einem Rechtbelehrten holen. Wenn Du Kunde der Telekom bist kannst Du dich vielleicht auch bei denen informieren wie es da mit der Rechtslage aussieht.

Ich persönlich würde keine der Rechnungen bezahlen und würde die zappeln lassen. Sollen die erstmal beweisen das ein rechtsgültiger Vertrag gemäß HGB (Handelsgesetzbuch) zu stande gekommen ist.

MfG

Zawarty

Sohn 15 Jahre hat eine Telefonchat-nummer angerufen.
Nachdem er gefragt wurde ob er 18 Jahre ist hat er aufgelegt.
Es kamen Rechnung über 59 € für einen Monat Telefonchat
und Aufwandsentschädigung von 27 €.

Hallo,
nicht zahlen, Kind ist minderjährig.
Schau doch mal hier: Kostenlose Musterbriefe der Verbraucherzentrale
http://www.computerbetrug.de/downloads/kostenlose-mu…
Musterbrief ggfs. abwandeln. Auf keine weiteren Schreiben, weder Firma nach Inkassofirmen reagieren.
Ganz ruhig bleiben! Wenn dann noch Mahnverfahren kommen sollte, kurzen Widerspruch gegen die Forderung einlegen, Kind minderjährig. Dann muß die Gegenseite dem Gericht Beweise vorlegen … Das können sie nicht.
Viel Glück
KKl

Eine gewisse Aufwandsentschädigung kann rechtens sein, dazu sollten Sie sich aber an Ihren Anwalt wenden.

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hallo baehrchen,
ich kanns nicht mit bestimmtheit sagen, aber ich würd die forderung einfach ignorieren. meine tochter hat sich scheints mal bei einer schulischen internetrecherche „versehentlich“ auf ner tierseite angemeldet, und dann wollten die auch einen beitrag von über 60 euro. da sie aber nicht volljährig ist, war damals 11 oder 12, haben sie keine chance. ich schätze, das sind die typischen versuche nach dem motto „viele zahlen ja doch und dann kriegen wir ne menge geld“. wenn dann ein wichtig aussehender brief kommt, schüchtert das viele leute halt leider ein.
viel glück!
blickenix

Leider kann ich keine Antwort darauf geben Gruß Moda

Hallo, ich bin kein Fachmann, würde aber die Rechnungen nicht bezahlen und abwarten. Wenn allerdings eine gerichtl. Zahlungsaufforderung kommt, diese ablehnend beantworten. Ansonsten kannst Du Dich auch an Akte bei Sat.1 wenden.
G. I.

Anhand des Einzelverbindungsnachweises läßt sich sicher die tatsächliche Nutzung nachweisen und der Chat-Anbieter müßte auch seine AGB’s zur Verfügung stellen. Falls nicht, ist es ohnehin eine Abzocke und ein eingeschriebener Widerspruch (Nichtzahlung) sollte reichen.

Nicht zahlen, solche Rechnungen werden doch immer ganz gerne versandt. Achte einfach darauf das du den Mahungsstress durchhälst, sie werden nicht klagen und schon gar nicht wenn sie mitbekommen wie alt dein Sohn ist.

Wenn du aber deinen Sohn nicht von solchen Chats abhalten kannst/willst dann solltest du auf sogenannte Festnetz Chats ausweichen denn hier ist meistens der Anruf kostenlos wenn man eine Festnetz Flat hast. Wenn du magst kann ich dir 02131-7516995 anrufen die bieten genau sowas an :smile: